Datenschutzregeln im Homeoffice

Aufgrund der aktuellen Situation haben viele Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz aus dem Büro nach Hause verlegt und arbeiten derzeit an Heim-Arbeitsplätzen.

Bei Arbeiten, die nicht am – grundsätzlich vorgesehen – Arbeitsort (Büro) ausgeführt werden, sind besondere technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit datenschutzrechtliche Vorgaben und der Schutz personenbezogener Daten auch von zu Hause aus gewährleistet werden können. Dazu müssen zum einen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass unter anderem Unternehmens-Hardware durch Fernzugriff administriert werden kann, dass unternehmensweite Sicherheitsstandards (Passwort-Policy; Umgang mit Hard- und Software) eingehalten werden und dass Mitarbeiter  – für die Arbeit im Homeoffice – entsprechend sensibilisiert und geschult sind.

Darüber hinaus sollten Mitarbeiter insbesondere organisatorische Vorgaben entsprechend umsetzen. Beispielhaft wäre hier neben dem Führen von Telefonaten mit sensiblen Gesprächsinhalten, in Räumlichkeiten ohne weitere Zuhörer, auch das sichere Verstauen von Unterlagen und Firmeneigentum (Notebook, Smartphone) in einem abschließbaren Schrank oder einem abschließbaren Raum nach Dienstende zu erwähnen.

Worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber (nicht nur) in der aktuellen Krise bei der Arbeit aus dem Homeoffice achten müssen, haben wir für Sie hier zusammengestellt.