IT-Sicherheitskatalog für Energieanlagen
Der Countdown läuft. Für Betreiber von Energieanlagen, die als kritische Infrastrukturen gelten, hat das letzte Jahr für die Umsetzung aller Anforderungen des IT-Sicherheitskataloges begonnen. Konkret bedeutet dies, dass die durch die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) als kritische Infrastruktur festgelegten und einem Energieversorgungsnetz angeschlossenen Betreiber die Anforderungen des IT-Sicherheitskataloges gemäß §11 (1b) EnWG umzusetzen haben.









