Datenschutz im Online-Handel – Sicherheit in der Verarbeitung
Die prinzipielle Anforderung an eine sichere Verarbeitung ergibt sich unmittelbar aus den Grundsätzen, die im Artikel 5 „Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten“ definiert sind. Hier sieht die DSGVO vor, dass personenbezogene Daten nur entsprechend vertraulich und ausreichend geschützt, bzw. gesichert verarbeitet werden dürfen. Hierzu sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen (vgl. Artikel 5 Abs. 1 lit. f DSGVO). Für die Einhaltung dieser Anforderung ist das Unternehmen verantwortlich und muss auch in der Lage sein, aus seiner Rechenschaftspflicht heraus die Einhaltung nachzuweisen.