Löschung, Auskunft, Einwilligung in der Aufsichtspraxis – Prof. Dr. Kugelmann im Datenschutz Talk
In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, über praxisnahe Fälle und Entscheidungen direkt aus der Datenschutzaufsicht. Im Mittelpunkt steht die Frage:
Was können Unternehmen und Datenschutzbeauftragte aus echten Aufsichtsfällen lernen – und wie lassen sich typische Fehler vermeiden?
Prof. Kugelmann, seit zehn Jahren Mitglied der Datenschutzkonferenz und bekannt für seine praktische Perspektive, erläutert anhand aktueller Beispiele:
– Wie lang dürfen Bewerbungsunterlagen gespeichert werden?
– Wann ist eine Auskunftsanfrage missbräuchlich?
– Was ist bei Patientendaten und berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten?
– Wie weit reicht der postmortale Persönlichkeitsschutz?
– Wie lange gilt eine Einwilligung – und muss sie irgendwann erneuert werden?
Außerdem gibt Prof. Kugelmann Einblicke in ein zukunftsweisendes Projekt: eine Datenschutz-Sandbox, die Unternehmen künftig dabei unterstützen soll, innovative Lösungen gemeinsam mit der Aufsicht datenschutzkonform zu entwickeln.
Die Folge bietet wertvolle Orientierung für Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche und alle, die sich mit praktischer DSGVO-Umsetzung beschäftigen – mit vielen direkt anwendbaren Praxistipps der Aufsicht.
Themen im Überblick
– Löschfristen in der Praxis: Bewerbungen, Patientendaten & Aufbewahrungspflichten
– Umgang mit Auskunftsansprüchen – Rechte, Grenzen, Missbrauch
– Postmortaler Persönlichkeitsschutz außerhalb der DSGVO
– Einwilligungen: Gültigkeit, Erneuerungsbedarf, Rechenschaftspflicht
– Identitätsprüfung bei Auskunftsersuchen
– Bedeutung guter Datenhygiene für Unternehmen
– Datenschutz-Sandbox als Zukunftsmodell für Innovation und Compliance









