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BfDI veröffentlicht Datenbarometer – DS News KW 41/2025

    Moderation:
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    David Schmidt
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    Gregor Wortberg

    Was ist in der KW 41 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant?

    Veröffentlichungen & Veranstaltungen

    • Kostenfreie Datenschutzsprechstunden in Hamburg
    • EDSA und EU-Kommission veröffentlichen gemeinsame Leitlinien zu Schnittstellen zwischen DMA und DSGVO zur öffentlichen Konsultation
    • Reminder an die heute stattfindenen Big Brother Awards

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    Transkript zur Folge:

    Herzlich willkommen zum Datenschutz-Talk, eurem wöchentlichen Datenschutz-Update der Migosense.
    Heute ist der 10.10.2025. Unser Redaktionsschluss war heute schon eine halbe
    Stunde früher als sonst, um 9.30 Uhr.
    Und wie üblich wollen wir mit euch auf die aktuellen Entwicklungen in der Welt
    des Datenschutzes zurückblicken.
    Wir sind heute meine Wenigkeit, David Schmidt, und bei mir ist mein Kollege...
    Gregor Wortberg. Hallo David.
    Hallo Gregor, grüß dich. Erzähl, was hat es bei dir auf den Zettel geschafft?
    Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit hat es auf den Zettel gebracht.
    Das geht jetzt so ein bisschen an den Start, wenn man so möchte.
    Darüber spreche ich. Dann habe ich das Titelthema mitgebracht.
    Das Datenbarometer wurde seitens des BFDI veröffentlicht.
    Und eine neue EU-Verordnung bringt strengere Regelungen für politische Online-Werbung mit sich.
    Darüber hinaus noch ein Lesetipp vom Europäischen Datenschutzausschuss.
    Bei mir hat es heute ein Urteil zum Einsatz von Bodycams auf den Zettel geschafft.
    Außerdem berichte ich aus Italien. Dort wurde eine sogenannte Deep-Nude-App
    jetzt von der Datenschutzbehörde verboten.
    Und ein paar Veranstaltungstipps habe ich auch noch im Petto.
    Wunderbar, dann starten wir mal rein. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit
    bietet nun nach jahrelanger Vorbereitung die Möglichkeit für Forscherinnen und
    Forscher aus Wissenschaft und Wirtschaft Anträge auf Datenzugang zu stellen.
    Die Datenbank umfasst Datensätze von 75 Millionen Versicherten im Zeitraum von
    2009 bis 2023, bei denen es auch, anders als bei der elektronischen Patientenakte,
    kein Widerspruchsrecht für die Betroffenen gab.
    Es liegen dort alle Abrechnungsdaten der Versicherten vor.
    Das sind ca. 600 Millionen Fälle mit 8 Milliarden Datensätzen,
    die da übermittelt wurden.
    Und sie stammen aus sämtlichen Bereichen des Gesundheitssystems.
    Das Forschungsangebot sei laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in enger
    Abstimmung mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem BSI entstanden.
    Und von dieser neuen Datengrundlage versprechen sich Forschende,
    insbesondere aber auch Krankenkasse und die Pharmaindustrie bessere Erkenntnisse zur Wirksamkeit,
    zum Beispiel von Therapiekonzepten, Versorgung und Systemeffizienz,
    aber auch Erkenntnisse zu Resistenzen, Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten.
    Wie gesagt, künftig dann bei der elektronischen Patientenakte hat dann jeder
    von uns ein Widerspruchsrecht, wenn er da diese Forschungsweitergabe nicht möchte.
    Der Verwaltungsgerichtshof München musste eine Entscheidung zur Zulässigkeit
    einer Bodycam treffen, die von einem privaten Sicherheitsdienst eingesetzt wurde.
    Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft einen Konflikt zwischen dem Besucher
    eines Einkaufszentrums und
    einem Sicherheitsmitarbeiter, der zur Aktivierung einer Bodycam führte.
    Der Besucher des Einkaufszentrums sah den Einsatz der Bodycam als unzulässig
    an und legte deshalb Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein.
    Die Behörde wies die Beschwerde aber mit der Begründung zurück,
    dass kein Verstoß gegen das Datenschutzrecht ersichtlich sei.
    Der Betroffene klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht gegen die Behörde auf
    die Ergreifung aufsichtlicher Maßnahmen gegen den Betreiber des Einkaufszentrums.
    Das Gericht musste deshalb die Zulässigkeit der Aktivierung dieser Bodycam bewerten.
    Konkret war folgendes passiert. Der Kläger saß auf einer Bank innerhalb des
    Einkaufszentrums und wollte dort einen Döner verzehren.
    Bevor dies gelang, wurde er aber von einem Sicherheitsmitarbeiter verwiesen
    mit der Begründung, dass das Verzehren von Speisen auf der Bank nicht erlaubt sei.
    Der Kläger setzte sich dann auf eine andere Bank im Außenbereich des Einkaufszentrums
    und begann dort seinen Döner zu verzehren.
    Der Sicherheitsmitarbeiter sah dies und forderte den Kläger auf,
    auch diese Bank und dann auch das Gelände des Einkaufszentrums zu verlassen.
    Laut Angabe des Sicherheitsmitarbeiters reagierte der Kläger darauf dann aggressiv
    und beleidigend, sodass die Aktivierung der mitgeführten Bodycam geboten war.
    Das Gericht kam zur selben Auffassung.
    Die Aktivierung der Bodycam und das Filmen des Klägers sei im Rahmen des berechtigten
    Interesses des Einkaufszentrums erforderlich gewesen.
    Konkret stellte das Gericht auf das Hausrecht ab.
    Interessant ist dabei, dass hinsichtlich des aggressiven Verhaltens des Klägers
    Aussage gegen Aussage bestand und damit im Zweifel eine Erforderlichkeit der
    Maßnahme angenommen wurde.
    Das ist nach meiner Auffassung durchaus eine angreifbare Argumentation,
    denn die Beweislast liegt nach der Datenschutzgrundverordnung ja beim Verantwortlichen,
    also beim Einkaufszentrum.
    Allerdings war es ja hier auch so, dass der Kläger gegen die Behörde geklagt
    hat und diese ist nur bei feststehenden Verstößen zur Ergreifung von Maßnahmen verpflichtet.
    Alles in allem lässt sich also festhalten, dass auch private Sicherheitsdienste
    sich dem Mittel der Bodycam grundsätzlich bedienen dürfen.
    Allerdings muss ein berechtigtes Interesse bestehen und der Einsatz muss im
    konkreten Fall erforderlich sein.
    Hinzu kommt natürlich die Beachtung der Informations- und Löschpflichten und
    das alles sollte am besten durch den Verantwortlichen bereits in einem Konzept geregelt sein,
    um sich gegen Beschwerden von Betroffenen bei den Behörden oder gegen zivilrechtliche
    Klagen schützen zu können.
    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz
    und Informationsfreiheit hat das Datenbarometer veröffentlicht.
    Dabei handelt es sich um ein Instrument, das künftig regelmäßig die Einstellung
    und Erwartung der Bevölkerung zum Thema Datenschutz erfassen soll.
    Die BFDI hat bereits eine erste repräsentative Befragung durchgeführt und die
    Ergebnisse veröffentlicht.
    Das Hauptziel sei es, die gesellschaftlichen Perspektiven auf den Datenschutz
    sichtbar zu machen, um die politische und fachliche Diskussion stärker evidenzbasiert zu gestalten.
    Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof.
    Dr. Specht-Riemenschneider, möchte eben genau auf Evidenzen statt auf gefühlte
    Wahrheiten vertrauen und mit
    dem Barometer eine belastbare, öffentlich zugängliche Datenmasse schaffen.
    Die erste, eben nun veröffentlichte, repräsentative Umfrage zeigt zum Beispiel
    die sehr unterschiedlichen Erwartungen in Verbindung mit dem Datenschutz.
    22 Prozent der Befragten stellten spontan positive Verbindungen zum Datenschutz
    her, während sich 35 Prozent neutral äußern.
    Und ganze 37 Prozent den Datenschutz als zum Beispiel übertrieben,
    bürokratisch oder gar illusorisch empfinden.
    Dies sei eine alarmierende Zahl, so die BFDI, und nimmt alle Datenschützer in
    die Verantwortung, bei der bevorstehenden Reform der DSGVO das Vertrauen der
    Menschen zurückzugewinnen,
    um eben einen Datenschutz zu schaffen, der den Menschen nütze,
    ohne beispielsweise eine Überforderung durch überbordende Informationspflichten zu schaffen.
    Zukünftig sollen zentrale Debattenthemen wie der Einsatz von Cookie-Einwilligungsmanagern
    oder die elektronische Patientenakte durch Meinungsumfragen beleuchtet werden.
    Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde Garante geht gegen die KI-geschützte
    Deep-Nude-Anwendung Close-Off vor.
    Diese Weise laut der Behörde gravierende Datenschutzmängel auf und wurde deshalb vom Markt genommen.
    Konkret handelt es sich um eine AI-Anwendung, die mithilfe von AI aus Bildern
    bekleideter Personen Bilder der gleichen Person ohne Kleidung generiert.
    Die Betreiber hatten keine wirksame Vorkehrung zur Einwilligungsprüfung der
    Betroffenen und zum Minderjährigen Schutz implementiert und Ermittlungen gegen
    andere vergleichbare Dienste dauern noch an.
    Insgesamt stellen diese Dienste nach Auffassung der Behörde jedoch erhebliche
    Risiken für die Würde, Privatsphäre und Datensicherheit dar und dem können wir
    uns, denke ich, uneingeschränkt anschließen.
    Neben den üblichen datenschutzrechtlichen Herausforderungen beim Einsatz generativer
    KI sind entsprechende Anwendungen meines Erachtens wohl selbst mit einer wirksamen
    Einwilligung des Betroffenen kaum mit dem Grundsatz der Verarbeitung nach Treu und Glauben vereinbar.
    Also Leute, lasst den Mist sein.
    Ab dem 10. Oktober gelten EU-weit strengere Transparenz- und Datenschutzregeln
    für politische Online-Werbung.
    Personalisiertes Targeting ist zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt.
    Die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, kurz TTPWVO.
    Welch griffiger Titel.
    Neue Buchstabenfolge zum Auswendiglernen. Ja, super.
    Dieser sieht spezifische Verbote sowie Dokumentations- und Informationspflichten
    für die Verarbeitung personenbezogener Daten eben in diesem Zusammenhang vor.
    Teilweise sind das dann dort sehr strenge Anforderungen, die gesetzt werden.
    So ist die personalisierte politische Werbung zukünftig nur zulässig,
    wenn kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sind. Und einerseits muss der Verantwortliche
    die Daten beim Betroffenen selbst erhoben haben. Die ausdrückliche Einwilligung muss vorliegen.
    Und Profiling ist auch verboten, dass eben kein Profiling auf Basis besonders
    schützenswerter Daten wie zum Beispiel eben politische Interessen oder auch
    Gesundheitsdaten erfolgen darf.
    Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Parteien, die Werbung an ihre Mitglieder
    oder Newsletter-Abonnenten schicken möchten.
    Zudem bestehen verstärkte Dokumentations- und Transparenzpflichten,
    wie zum Beispiel eine eindeutige Kennzeichnung der Inhalte. Die Regeln betreffen
    natürlich insbesondere politische Akteure, wie etwa Parteien,
    PolitikerInnen oder auch Werbedienstleistende.
    Die Verordnung regelt dabei aber auch insbesondere personalisierte Wahlkampagnen
    auf Social-Media-Plattformen, per Newsletter oder eben auch politische Anzeigen auf Webseiten.
    Die Datenschutzbehörden sind übrigens für die Aufsicht über die Regelung der Verordnung zuständig.
    Dann gehen wir über in die angekündigten Veranstaltungstipps.
    Der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bietet
    ab Mitte Oktober regelmäßig sogenannte Datenschutz-Sprechstunden an.
    Dabei soll es sich um ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Bürgerinnen
    sowie Verantwortliche aus Vereinen und Bildungseinrichtungen handeln.
    Zum einen können dazu individuelle Beratungstermine vereinbart werden und zum
    anderen gibt es zwei Online-Seminare zu den Themen Digitale Gesundheitsakte
    und Fotografieren in der Kita.
    Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung erfolgt über die Webseite der Behörde.
    Ich habe auch noch eine Veröffentlichung mitgebracht. Der Europäische Datenschutzausschuss
    und die Europäische Kommission haben gemeinsame Leitlinien zum Zusammenspiel
    zwischen dem Gesetz über digitale Märkte, also dem Digital Markets Act und der DSGVO verabschiedet.
    Ziel ist eine rechtssichere Anwendung beider Rechtsakte, insbesondere für die
    großen Player am Markt, also die sogenannten Gatekeeper Plattformen.
    Die Leitlinien enthalten Ausführungen zu Recht und Pflichten,
    Implementierungshinweise für eben jene Gatekeeper.
    Ferner werden aber auch andere Bestimmungen, zum Beispiel zu Vertrieb von Apps und Stores.
    Dritter, die Datenübertragbarkeit und die Interoperabilität von Nachrichtendiensten behandelt.
    Es wurde auch eine öffentliche Konsultation eingeleitet und die läuft noch bis
    zum 4. Dezember diesen Jahres.
    Und damit sind wir schon fertig für diese Woche. Es sei denn,
    dir ist noch was eingefallen, Gregor?
    Ein kleiner Hinweis vielleicht noch für die Interessierten heute Abend in Bielefeld.
    Wir hatten letzte Woche darüber berichtet, der Big Brother Award wird verliehen.
    Da werden wir aber sicherlich in der nächsten Woche auch nochmal über die Gewinnerinnen
    und Gewinner informieren.
    Das denke ich auch, aber falls man noch nichts vorhat, kann man das ja auf jeden
    Fall sich mal anschauen. Und ja, ansonsten bedanken wir uns wieder fürs Zuhören.
    Falls ihr uns heute schon zugehört habt, dann wünschen wir euch ein schönes Wochenende.
    Und falls ihr uns erst am Montag anhört, dann natürlich einen guten Start in
    die neue Woche. Bis bald.
    Bis bald.