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Datenschutz

Löschung, Auskunft, Einwilligung in der Aufsichtspraxis – Prof. Dr. Kugelmann im Datenschutz Talk

    In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, über praxisnahe Fälle und Entscheidungen direkt aus der Datenschutzaufsicht. Im Mittelpunkt steht die Frage:

    Was können Unternehmen und Datenschutzbeauftragte aus echten Aufsichtsfällen lernen – und wie lassen sich typische Fehler vermeiden?

    Prof. Kugelmann, seit zehn Jahren Mitglied der Datenschutzkonferenz und bekannt für seine praktische Perspektive, erläutert anhand aktueller Beispiele:

    – Wie lang dürfen Bewerbungsunterlagen gespeichert werden?

    – Wann ist eine Auskunftsanfrage missbräuchlich?

    – Was ist bei Patientendaten und berufsrechtlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten?

    – Wie weit reicht der postmortale Persönlichkeitsschutz?

    – Wie lange gilt eine Einwilligung – und muss sie irgendwann erneuert werden?

    Außerdem gibt Prof. Kugelmann Einblicke in ein zukunftsweisendes Projekt: eine Datenschutz-Sandbox, die Unternehmen künftig dabei unterstützen soll, innovative Lösungen gemeinsam mit der Aufsicht datenschutzkonform zu entwickeln.

    Die Folge bietet wertvolle Orientierung für Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche und alle, die sich mit praktischer DSGVO-Umsetzung beschäftigen – mit vielen direkt anwendbaren Praxistipps der Aufsicht.

    Themen im Überblick

    – Löschfristen in der Praxis: Bewerbungen, Patientendaten & Aufbewahrungspflichten

    – Umgang mit Auskunftsansprüchen – Rechte, Grenzen, Missbrauch

    – Postmortaler Persönlichkeitsschutz außerhalb der DSGVO

    – Einwilligungen: Gültigkeit, Erneuerungsbedarf, Rechenschaftspflicht

    – Identitätsprüfung bei Auskunftsersuchen

    – Bedeutung guter Datenhygiene für Unternehmen

    – Datenschutz-Sandbox als Zukunftsmodell für Innovation und Compliance

    Cover Themenfolge Max Hermann zur europ. Datenstrategie

    Datenschutz trifft KI-Compliance – Synergien nutzen statt Doppelarbeit – Max Hermann im Datenschutz Talk

      In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Maximilian Hermann, Data & AI Legal Officer bei der EnBW und Lehrbeauftragter an der TH Köln, über die Frage, wie sich Datenschutz und AI-Compliance sinnvoll in einem gemeinsamen Management-System abbilden lassen.

      Im Mittelpunkt stehen Themen wie:

      Wo überschneiden sich Datenschutz (DSGVO) und KI-Regulierung (AI Act)?

      Welche Synergien und Konflikte entstehen im Compliance-Alltag?

      Wie können Unternehmen Management-Systeme integrieren, um Effizienz und Akzeptanz zu steigern?

      Welche Rollen und Verantwortlichkeiten braucht es künftig – etwa für Data & AI Compliance?

      Maximilian Hermann zeigt anhand der EnBW-Praxis, wie Datenschutz- und KI-Anforderungen methodisch, prozessual und organisatorisch verbunden werden können – vom gemeinsamen Reporting bis zu integrierten Schulungskonzepten.

      Die Folge bietet wertvolle Impulse für Datenschutzbeauftragte, Compliance-Verantwortliche und Führungskräfte, die vor der Herausforderung stehen, die zunehmende Regulierungsflut in der Digital-Compliance handhabbar zu machen.

      Themen im Überblick

      Warum Datenschutz und KI-Compliance gemeinsam gedacht werden sollten

      Management-Systeme: Vom Datenschutz- zum Data-&-AI-Compliance-System

      Synergien in Dokumentation, Reporting und Schulung

      Datenschutz-Folgenabschätzung und KI-Risikobewertung: Gemeinsamkeiten & Methoden

      Rollenmodelle: Data & AI Legal Officer und der neue „AI Compliance Officer“

      Anforderungen kleiner vs. großer Unternehmen

      Chancen durch interdisziplinäre Zusammenarbeit

      Haltung und Mindset: Vom Bedenkenträger zur Lösungskompetenz

      Praxis-Tipp: Einstieg in den AI Act mit dem BNetzA-Service-Desk

      Die Folge gibt es als Video hier:

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      Podcastcover Themenfolge Datenschutzfreundliche Webseitentools

      Datenschutzfreundliche Webseitentools Teil 2 – Philipp Roth im Datenschutz Talk Podcast

        In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Philipp Roth (Ignite Video) über datenschutzfreundliche Alternativen zu bekannten Website-Tools – diesmal mit Fokus auf Analytics, Tracking und Schriftarten.

        Nach Teil 1 (Video-Hosting, Formulare & Karten) geht es in Teil 2 um folgende Fragen:

        Warum können dynamisch geladene Google Fonts ein Datenschutzrisiko darstellen – und wie funktioniert lokales Hosting als einfacher „Quick Win“?
        Welche Alternativen gibt es zu extern eingebundenen Formularen von CRM-Systemen wie HubSpot oder Salesforce?
        Wie lässt sich Web-Analytics ohne Google oder Adobe betreiben – etwa mit Plausible, Simple Analytics oder Matomo?
        Wo liegen die Grenzen consentfreier Tracking-Lösungen – insbesondere bei Pixel-Tracking von Meta, Google Ads oder LinkedIn-Kampagnen?
        Philipp Roth erklärt, wie Unternehmen mit überschaubarem Aufwand eine messbare, aber DSGVO-konforme Webanalyse umsetzen können – und warum viele Marketing-Teams unnötig viele Daten sammeln, ohne sie wirklich auszuwerten.

        Die Folge zeigt praxisnah,
        – wie man Cookies und Banner reduziert,
        – wie sich Kampagnen trotzdem manuell optimieren lassen,
        – und wo Einwilligungen technisch unvermeidbar bleiben.
        Ein Muss für alle, die ihre Website tracking-reduziert, userfreundlich und rechtssicher betreiben wollen.

        Themen im Überblick

        – Datenschutzprobleme bei Google Fonts und einfache lokale Alternativen
        – Formulare datenschutzfreundlich hosten statt extern einbetten
        – Strategischer Umgang mit Web-Analytics: was wirklich gemessen werden sollte
        – Consentfreie Analyse-Tools: Plausible, Simple Analytics, Matomo
        – Grenzen von Proxy-Lösungen bei Google Analytics
        – Tracking-Pixel und Kampagnen-Optimierung ohne Einwilligung – geht das?
        – Praktische Tipps für Quick Wins und rechtssichere UX
        Linkliste zu den erwähnten Tools & Diensten:
        – Simple Analytics (datenschutzfreundliche Tracking) – https://www.simpleanalytics.com/de
        – Plausible (datenschutzfreundliche Tracking) – https://plausible.io/
        – Matomo (selbst hostbare Webanalyse) – https://matomo.org

        Die Folge gibt es als Video hier: https://www.youtube.com/watch?v=xtnUtKvonhw
        Teil 1 findet ihr hier: https://youtu.be/HsLn3x78mCk
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        #TeamDatenschutz #Podcast #Datenschutz #Online-Tools #Cookie-Banner #Nutzererfahrung #DSGVO #Formulare #GoogleAnalytics #AdobeAnalytics #alternativenews
        00:00:15.126 Intro & Begrüßung, Rückblick auf Teil 1
        00:01:13.466 Themenüberblick: Schriftarten, Tracking & Analytics
        00:03:22.360 Lizenzen & Besonderheiten: Google vs. Adobe Fonts
        00:05:02.063 Formulare auf Webseiten
        00:07:04.093 Tracking-Risiken durch Formular-Embeds
        00:09:02.326 Datensparsamkeit: Pflichtfelder & Anrede (EuGH/Franz. Bahn)
        00:09:56.406 Messen & Analytics – Unternehmensbedarf klären
        00:12:56.865 Alternativen zu Google/Adobe Analytics
        00:15:50.794 Praxis: Zwei-Gleis-Strategie (Großlösung + schlankes Tool)
        00:18:55.765 Google Analytics via Proxy: Einordnung & Aufwand
        00:20:04.865 Google Ads: Conversion-Messung ohne GA?
        00:21:43.405 Eigene Events & First-Party-Tracking (z.B. Video-/Formular-Events)
        00:23:47.058 Kampagnenbezug & Datenrückfluss
        00:25:51.853 Grenzen & Performance-Einbußen ohne Pixel
        00:30:41.986 Werbealgorithmen & KI – warum Rückkanal zählt
        00:31:08.666 Fazit: Einwilligung teils unvermeidbar, Banner reduzieren wo möglich
        00:32:06.119 Call for Feedback an die Hörerschaft
        00:32:48.379 Verabschiedung

        Podcastcover Themenfolge Datenschutzfreundliche Webseitentools

        Datenschutzfreundliche Webseitentools Teil 1 – Philipp Roth im Datenschutz Talk Podcast

          In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Philipp Roth über Alternativen zu bekannten Online-Tools, die in vielen modernen Webseiten eingesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen die Fragen:

          – Wo liegen die datenschutzrechtlichen und praktischen Probleme bei der Nutzung großer Anbieter wie Google oder Meta?

          – Welche konkreten Alternativen gibt es für Videos, Formulare, Captchas und Kartendienste?

          – Wie können Unternehmen ihre Webseiten datenschutzkonform gestalten, ohne dabei die Nutzererfahrung (User Experience) zu verschlechtern?

          Philipp Roth bringt seine langjährige Erfahrung aus Digitalwirtschaft, Marketing und Datenschutz ein und stellt seine Arbeit an Ignite Video als Beispiel für ein europäisches, datenschutzfreundliches Tool vor.

          Die Folge zeigt auf, warum Einwilligungsraten im Online-Business ein entscheidender KPI sind, wie Cookie-Banner die Nutzererfahrung beeinflussen und warum es sich für Unternehmen lohnen kann, auch kostenpflichtige europäische Lösungen einzusetzen.

          Themen im Überblick

          Herausforderungen bei Cookie-Bannern und Einwilligungen

          Unternehmenssicht: Warum hohe Ablehnungsraten oft unterschätzt werden

          User Experience: Was passiert, wenn Besucher ablehnen?

          Risiken durch Google Recaptcha bei Formularen

          Videoinhalte datenschutzfreundlich einbinden

          Kartendienste: Zwischen Google Maps und Alternativen

          Cookie-Hygiene und Inventarpflege für Transparenz

          Linkliste zu den erwähnten Tools & Diensten:
          – Ignite Video (datenschutzfreundliches Video-Hosting) – https://ignite.video
          – Friendly Captcha (Alternative zu reCAPTCHA) – https://friendlycaptcha.com
          – OpenStreetMap (Karten-Alternative) – https://www.openstreetmap.org

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          #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk

          Laura Jubiläum

          20 Jahre migosens: Ein Blick hinter die Kulissen

            Im letzten Teil unserer Jubiläumsreihe nimmt uns Laura Droschinski mit auf ihre persönliche Reise durch 7 Jahre migosens: vom ersten Team-Meeting mit Nerf-Gun-Battles über den Aufbau des Service Desk bis hin zu ihrer heutigen Rolle als Teamleiterin.
            Sie verrät, warum für sie Teamgeist und Vertrauen der Schlüssel zum Erfolg sind – und welchen Wunsch sie migosens für die kommenden 20 Jahre mitgibt.

            KI und Datenschutz - Prof. Tobias Keber im Datenschutz Talk Podcast

            Die Zukunft der Datenschutzaufsicht: Ein Blick nach vorn – Prof. Dr. Tobias Keber im Datenschutz Talk Podcast

              In dieser Episode des Datenschutz-Talks diskutieren Heiko Gossen und Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, die Zukunft der Datenschutzaufsicht in Deutschland. Sie beleuchten die aktuellen Herausforderungen, die durch die Vielzahl an Aufsichtsbehörden und die Notwendigkeit einer Bündelung der Aufsicht entstehen. Zudem wird die Bedeutung von Kooperation, Rechtssicherheit und Föderalismus im Datenschutz thematisiert. Die Diskussion umfasst auch die Wahrnehmung von Datenschutz als Innovationsbremse und die Notwendigkeit empirischer Daten zur Untermauerung von Argumenten. Abschließend werden Vorschläge zur Verbesserung der Datenschutzaufsicht präsentiert.

              Takeaways

              Die Zukunft der Datenschutzaufsicht in Deutschland ist umstritten.
              Eine Bündelung der Aufsicht könnte die Effizienz steigern.
              Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden ist entscheidend.
              Rechtssicherheit ist für Unternehmen von großer Bedeutung.
              Föderalismus hat Vor- und Nachteile im Datenschutz.
              Empirische Daten fehlen oft in der Datenschutzdebatte.
              Datenschutz wird häufig als Innovationsbremse wahrgenommen.
              Die DSK könnte durch gesetzliche Regelungen gestärkt werden.
              Eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen könnte hilfreich sein.
              Die Diskussion um Datenschutz muss weitergeführt werden.

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              #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk

              Jubiläum Stephan Auge

              20 Jahre migosens: Ein Blick hinter die Kulissen

                Erfahren Sie, wie sich migosens von einem kleinen Team zu einem starken Unternehmen entwickelt hat, was gelebter Teamgeist in schwierigen Momenten bedeutet und warum das „migosens-Gefühl“ auch nach vielen Jahren so besonders ist. Ein persönlicher Einblick von Stephan Auge – unserem Teamleiter Managementsysteme.

                Cover Themenfolge NIS2 in aller Kürze - Stephan Auge

                NIS2-Pflichten für Unternehmen: Das musst du wissen – Stephan Auge im Datenschutz Talk

                  Die EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet künftig deutlich mehr Unternehmen zur Umsetzung von Maßnahmen der Informationssicherheit. Doch für wen gilt die Richtlinie eigentlich? Was ist jetzt konkret zu tun? Und wo liegen die Unterschiede zur bisherigen Kritis-Regulierung oder zur Datenschutz-Grundverordnung?

                  In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks gibt Stephan Auge, Teamleiter für Managementsysteme bei migosens, einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage, die Anforderungen der Richtlinie und praktische Umsetzungsfragen.

                  Was du aus dieser Folge mitnimmst:

                  Was ist NIS2?

                  Ziel: Harmonisierung der Cybersicherheitsstandards in der EU

                  Hintergrund: Richtlinie ist seit Dezember 2022 in Kraft

                  Umsetzung in nationales Recht bis Mitte/Ende 2025 (geplant)

                  Abgrenzung zur DSGVO und zum Cyber Resilience Act

                  Für wen gilt NIS2?

                  Gilt für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen gemäß Anlage 1 und 2 der Richtlinie

                  Betrifft neben KRITIS-Unternehmen auch kleinere Unternehmen aus TK, Gesundheitswesen, Energie, Transport, Entsorgung u. v. m.

                  Keine generelle Schwellenwertgrenze: auch Kleinstunternehmen können betroffen sein

                  BSI stellt ein Tool zur Betroffenheitsprüfung bereit

                  Welche Pflichten entstehen?

                  Selbstregistrierungspflicht beim BSI innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten

                  Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (z. B. Risikomanagement, Incident-Handling, Notfallmanagement)

                  Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) analog ISO 27001

                  Einführung strukturierter Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen

                  Risikobasierte oder vorfallsbezogene Prüfungspflichten je nach Kategorisierung

                  Was bedeutet das für bestehende KRITIS-Unternehmen?

                  Grundanforderungen weitgehend deckungsgleich mit bisherigen BSI-Nachweisverfahren

                  Erleichterung: Prüfpflicht künftig nur alle drei statt alle zwei Jahre

                  Synergien zwischen NIS2, ISO 27001 und Datenschutzprozessen sinnvoll nutzbar

                  Herausforderungen beim Lieferkettenmanagement

                  Neue Anforderungen an Zulieferer und Dienstleister mit sicherheitsrelevanter Rolle

                  Verpflichtung zur vertraglichen Übernahme von Sicherheitsvorgaben

                  Notwendigkeit von Audits oder anderweitiger Steuerungsmaßnahmen

                  Empfehlung: Business Impact Analyse zur Priorisierung kritischer Dienstleister

                  Sanktionen und Wettbewerbsvorteile

                  Sanktionsrahmen: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % vom weltweiten Umsatz (Anlage 1)

                  Für Anlage 2: bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % vom Umsatz

                  Frühzeitige Umsetzung von ISMS als Wettbewerbsvorteil – z. B. bei Ausschreibungen

                  Informationssicherheit wird zum geschäftskritischen Erfolgsfaktor

                  Keywords, die in dieser Folge behandelt werden:

                  NIS2 Richtlinie 2025

                  NIS2 Anforderungen Unternehmen

                  Informationssicherheit Pflicht

                  Cybersecurity Gesetz EU

                  NIS2 Umsetzung Deutschland

                  Betroffenheitsanalyse NIS2

                  ISMS NIS2 ISO 27001

                  Datenschutz und NIS2

                  Vorfallmeldung BSI

                  Lieferkettensicherheit NIS2

                  Managementsystem Informationssicherheit

                  DORA vs. NIS2

                  Cyber Resilience Act EU

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                  Cover Michael Will

                  Verwendung der Anrede nach dem EuGH-Urteil C-394/23 – Michael Will im Datenschutz Talk Podcast

                    Darf ich Kunden noch mit „Herr“ oder „Frau“ ansprechen – oder ist das bereits ein Datenschutzverstoß?
                    Diese Frage bewegt aktuell viele Unternehmen. Anlass ist das EuGH-Urteil C-394/23, das die Pflicht zur Anrede bei SNCF Connect für unzulässig erklärt hat. Der Grund: Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO.

                    In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks analysieren wir das Urteil gemeinsam mit Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Dabei geht es nicht nur um die juristische Bewertung, sondern vor allem um die praktischen Folgen für Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführungen.

                    Was du aus dieser Folge mitnimmst:

                    Ausgangspunkt des Urteils: Was ist passiert?

                    Der Fall „Mousse gegen CNIL und SNCF Connect“: Pflichtfeld Anrede: „Herr“ oder „Frau“ beim Online-Ticketkauf.

                    Warum der EuGH darin einen Verstoß gegen die DSGVO sieht.

                    Bedeutung des Begriffs „erforderlich“ im Rahmen der Datenminimierung.

                    EuGH-Urteil zur Anrede: Was steht in der Begründung?

                    Warum die Anrede nicht zur Vertragserfüllung nötig ist.

                    Warum der EuGH eine inklusivere, neutrale Ansprache fordert.

                    Wie sich der Begriff „Erforderlichkeit“ verschärft hat.

                    Was ändert sich durch das Urteil in der Praxis?

                    Müssen Formulare mit Anredefeldern jetzt angepasst werden?

                    Reicht die Auswahloption „keine Angabe“ aus?

                    Dürfen Unternehmen noch personenbezogene Anreden in der 1:1-Kommunikation verwenden?

                    DSGVO & berechtigtes Interesse: Was gilt künftig?

                    Warum der EuGH das berechtigte Interesse der Bahn nicht gelten ließ.

                    Welche Anforderungen nun an Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestellt werden.

                    Was passiert, wenn der Zweck bzw. das berechtigte Interesse nicht in der Datenschutzerklärung steht?

                    Müssen Daten jetzt gelöscht werden?

                    Einwilligung oder berechtigtes Interesse? Was der EuGH wirklich meint

                    Deutet sich ein Vorrang der Einwilligung an?

                    Welche Rolle spielen Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO?

                    Warum Einwilligung allein nicht automatisch sicher ist.

                    Handlungsempfehlungen für Unternehmen

                    Was Datenschutzbeauftragte jetzt konkret prüfen sollten.

                    Wie ein sauberes 6 Abs. 1 lit. f-Modell aufgebaut sein muss.

                    Welche Angaben in der Datenschutzerklärung nicht fehlen dürfen.

                    Wann Widerspruchsmöglichkeiten aktiv und technisch umsetzbar sein müssen.

                    Keywords, die in dieser Folge behandelt werden:

                    EuGH Urteil Anrede

                    Datenminimierung DSGVO

                    Pflichtfelder Webformulare

                    berechtigtes Interesse DSGVO

                    Einwilligung oder berechtigtes Interesse

                    Artikel 13 DSGVO Informationspflicht

                    personenbezogene Anrede Datenschutz

                    DSGVO Formulare Anrede

                    Datenschutz Aufsichtsbehörden Einschätzung

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