Zum Inhalt springen

Datenschutz

KI und Datenschutz - Prof. Tobias Keber im Datenschutz Talk Podcast

Die Zukunft der Datenschutzaufsicht: Ein Blick nach vorn – Prof. Dr. Tobias Keber im Datenschutz Talk Podcast

    In dieser Episode des Datenschutz-Talks diskutieren Heiko Gossen und Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, die Zukunft der Datenschutzaufsicht in Deutschland. Sie beleuchten die aktuellen Herausforderungen, die durch die Vielzahl an Aufsichtsbehörden und die Notwendigkeit einer Bündelung der Aufsicht entstehen. Zudem wird die Bedeutung von Kooperation, Rechtssicherheit und Föderalismus im Datenschutz thematisiert. Die Diskussion umfasst auch die Wahrnehmung von Datenschutz als Innovationsbremse und die Notwendigkeit empirischer Daten zur Untermauerung von Argumenten. Abschließend werden Vorschläge zur Verbesserung der Datenschutzaufsicht präsentiert.

    Takeaways

    Die Zukunft der Datenschutzaufsicht in Deutschland ist umstritten.
    Eine Bündelung der Aufsicht könnte die Effizienz steigern.
    Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden ist entscheidend.
    Rechtssicherheit ist für Unternehmen von großer Bedeutung.
    Föderalismus hat Vor- und Nachteile im Datenschutz.
    Empirische Daten fehlen oft in der Datenschutzdebatte.
    Datenschutz wird häufig als Innovationsbremse wahrgenommen.
    Die DSK könnte durch gesetzliche Regelungen gestärkt werden.
    Eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen könnte hilfreich sein.
    Die Diskussion um Datenschutz muss weitergeführt werden.

    Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/

    Twitter: https://twitter.com/DS_Talk

    Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/
    (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/)

    Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/

    Folge hier kommentieren: https://migosens.de/die-zukunft-der-datenschutzaufsicht-ein-blick-nach-vorn-prof-dr-tobias-keber-im-datenschutz-talk-podca/

    #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk

    Stephan Auge

    20 Jahre migosens: Ein Blick hinter die Kulissen

      Erfahren Sie, wie sich migosens von einem kleinen Team zu einem starken Unternehmen entwickelt hat, was gelebter Teamgeist in schwierigen Momenten bedeutet und warum das „migosens-Gefühl“ auch nach vielen Jahren so besonders ist. Ein persönlicher Einblick von Stephan Auge – unserem Teamleiter Managementsysteme.

      Cover Themenfolge NIS2 in aller Kürze - Stephan Auge

      NIS2-Pflichten für Unternehmen: Das musst du wissen – Stephan Auge im Datenschutz Talk

        Die EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet künftig deutlich mehr Unternehmen zur Umsetzung von Maßnahmen der Informationssicherheit. Doch für wen gilt die Richtlinie eigentlich? Was ist jetzt konkret zu tun? Und wo liegen die Unterschiede zur bisherigen Kritis-Regulierung oder zur Datenschutz-Grundverordnung?

        In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks gibt Stephan Auge, Teamleiter für Managementsysteme bei migosens, einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage, die Anforderungen der Richtlinie und praktische Umsetzungsfragen.

        Was du aus dieser Folge mitnimmst:

        Was ist NIS2?

        Ziel: Harmonisierung der Cybersicherheitsstandards in der EU

        Hintergrund: Richtlinie ist seit Dezember 2022 in Kraft

        Umsetzung in nationales Recht bis Mitte/Ende 2025 (geplant)

        Abgrenzung zur DSGVO und zum Cyber Resilience Act

        Für wen gilt NIS2?

        Gilt für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen gemäß Anlage 1 und 2 der Richtlinie

        Betrifft neben KRITIS-Unternehmen auch kleinere Unternehmen aus TK, Gesundheitswesen, Energie, Transport, Entsorgung u. v. m.

        Keine generelle Schwellenwertgrenze: auch Kleinstunternehmen können betroffen sein

        BSI stellt ein Tool zur Betroffenheitsprüfung bereit

        Welche Pflichten entstehen?

        Selbstregistrierungspflicht beim BSI innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten

        Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (z. B. Risikomanagement, Incident-Handling, Notfallmanagement)

        Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) analog ISO 27001

        Einführung strukturierter Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen

        Risikobasierte oder vorfallsbezogene Prüfungspflichten je nach Kategorisierung

        Was bedeutet das für bestehende KRITIS-Unternehmen?

        Grundanforderungen weitgehend deckungsgleich mit bisherigen BSI-Nachweisverfahren

        Erleichterung: Prüfpflicht künftig nur alle drei statt alle zwei Jahre

        Synergien zwischen NIS2, ISO 27001 und Datenschutzprozessen sinnvoll nutzbar

        Herausforderungen beim Lieferkettenmanagement

        Neue Anforderungen an Zulieferer und Dienstleister mit sicherheitsrelevanter Rolle

        Verpflichtung zur vertraglichen Übernahme von Sicherheitsvorgaben

        Notwendigkeit von Audits oder anderweitiger Steuerungsmaßnahmen

        Empfehlung: Business Impact Analyse zur Priorisierung kritischer Dienstleister

        Sanktionen und Wettbewerbsvorteile

        Sanktionsrahmen: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % vom weltweiten Umsatz (Anlage 1)

        Für Anlage 2: bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % vom Umsatz

        Frühzeitige Umsetzung von ISMS als Wettbewerbsvorteil – z. B. bei Ausschreibungen

        Informationssicherheit wird zum geschäftskritischen Erfolgsfaktor

        Keywords, die in dieser Folge behandelt werden:

        NIS2 Richtlinie 2025

        NIS2 Anforderungen Unternehmen

        Informationssicherheit Pflicht

        Cybersecurity Gesetz EU

        NIS2 Umsetzung Deutschland

        Betroffenheitsanalyse NIS2

        ISMS NIS2 ISO 27001

        Datenschutz und NIS2

        Vorfallmeldung BSI

        Lieferkettensicherheit NIS2

        Managementsystem Informationssicherheit

        DORA vs. NIS2

        Cyber Resilience Act EU

        Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/

        Twitter: https://twitter.com/DS_Talk

        Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/

        (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/)

        Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/

        Folge hier kommentieren: https://migosens.de/nis2-pflichten-fuer-unternehmen-das-musst-du-wissen-stephan-auge-im-datenschutz-talk/

        Cover Michael Will

        Verwendung der Anrede nach dem EuGH-Urteil C-394/23 – Michael Will im Datenschutz Talk Podcast

          Darf ich Kunden noch mit „Herr“ oder „Frau“ ansprechen – oder ist das bereits ein Datenschutzverstoß?
          Diese Frage bewegt aktuell viele Unternehmen. Anlass ist das EuGH-Urteil C-394/23, das die Pflicht zur Anrede bei SNCF Connect für unzulässig erklärt hat. Der Grund: Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO.

          In dieser Themenfolge des Datenschutz Talks analysieren wir das Urteil gemeinsam mit Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Dabei geht es nicht nur um die juristische Bewertung, sondern vor allem um die praktischen Folgen für Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführungen.

          Was du aus dieser Folge mitnimmst:

          Ausgangspunkt des Urteils: Was ist passiert?

          Der Fall „Mousse gegen CNIL und SNCF Connect“: Pflichtfeld Anrede: „Herr“ oder „Frau“ beim Online-Ticketkauf.

          Warum der EuGH darin einen Verstoß gegen die DSGVO sieht.

          Bedeutung des Begriffs „erforderlich“ im Rahmen der Datenminimierung.

          EuGH-Urteil zur Anrede: Was steht in der Begründung?

          Warum die Anrede nicht zur Vertragserfüllung nötig ist.

          Warum der EuGH eine inklusivere, neutrale Ansprache fordert.

          Wie sich der Begriff „Erforderlichkeit“ verschärft hat.

          Was ändert sich durch das Urteil in der Praxis?

          Müssen Formulare mit Anredefeldern jetzt angepasst werden?

          Reicht die Auswahloption „keine Angabe“ aus?

          Dürfen Unternehmen noch personenbezogene Anreden in der 1:1-Kommunikation verwenden?

          DSGVO & berechtigtes Interesse: Was gilt künftig?

          Warum der EuGH das berechtigte Interesse der Bahn nicht gelten ließ.

          Welche Anforderungen nun an Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestellt werden.

          Was passiert, wenn der Zweck bzw. das berechtigte Interesse nicht in der Datenschutzerklärung steht?

          Müssen Daten jetzt gelöscht werden?

          Einwilligung oder berechtigtes Interesse? Was der EuGH wirklich meint

          Deutet sich ein Vorrang der Einwilligung an?

          Welche Rolle spielen Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO?

          Warum Einwilligung allein nicht automatisch sicher ist.

          Handlungsempfehlungen für Unternehmen

          Was Datenschutzbeauftragte jetzt konkret prüfen sollten.

          Wie ein sauberes 6 Abs. 1 lit. f-Modell aufgebaut sein muss.

          Welche Angaben in der Datenschutzerklärung nicht fehlen dürfen.

          Wann Widerspruchsmöglichkeiten aktiv und technisch umsetzbar sein müssen.

          Keywords, die in dieser Folge behandelt werden:

          EuGH Urteil Anrede

          Datenminimierung DSGVO

          Pflichtfelder Webformulare

          berechtigtes Interesse DSGVO

          Einwilligung oder berechtigtes Interesse

          Artikel 13 DSGVO Informationspflicht

          personenbezogene Anrede Datenschutz

          DSGVO Formulare Anrede

          Datenschutz Aufsichtsbehörden Einschätzung

          Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/

          Twitter: https://twitter.com/DS_Talk

          Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/

          (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/)

          Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/

          Folge hier kommentieren: https://migosens.de/verwendung-der-anrede-nach-dem-eugh-urteil-c-394-23-michael-will-im-datenschutz-talk-podcast/

          Cover Menschen, Bilder, Datenschutz - die große Datenschutz-Silvestershow 2024

          Menschen, Bilder, Datenschutz – die große Datenschutz-Silvestershow 2024

            Willkommen zur Silvesterschau des Datenschutz-Talk-Podcasts, direkt aus der Datenschutzzentrale der Migosens und den ehrwürdigen Hallen des Hauses der Wirtschaft in Mühlheim an der Ruhr. In dieser besonderen Folge blicken wir auf das Jahr 2024 zurück und haben spannende Gäste eingeladen:

            – Thomas Fuchs, hamburgischer Datenschutzbeauftragter
            – Simon Weidler, Manager EMEA Policy, Privacy and Data Regulation bei Meta
            – Dr. Paul Voigt, Partner und Head of TMT Germany bei Taylor Wessing

            Unsere Gastgeber, Laura Droschinski und Heiko Gossen, führen durch die Sendung und reflektieren über die wichtigsten Ereignisse und Entwicklungen im Datenschutz des vergangenen Jahres. Begleitet werden sie von den Migo-Tones, die musikalisch für Stimmung sorgen.
            In dieser Folge erwarten euch:
            – Ein Rückblick auf die Datenschutz-News und Themenfolgen des Jahres 2024
            – Statistiken und Highlights aus dem Podcast-Jahr
            – Beliebte Outtakes und unterhaltsame Momente

            – Mit Thomas Fuchs sprechen wir u.a. über das 900.000 € Bußgeld seiner Behörde aus diesem Jahr, über sein Positionspapier zur Frage der personenbezogenen Daten in Large Language Models sowie über die Veränderung seiner Aufsichtspraxis zu seinem Vorgänger Prof. Dr. Johannes Caspar.

            – Simon Weidler äußert sich zu mehreren wichtigen Themen im Bereich Datenschutz. Er diskutiert die Datenschutzstrategien von Meta und wie das Unternehmen auf die sich ständig ändernden Datenschutzgesetze in Europa reagiert. Außerdem hebt er hervor, wie wichtig es ist, Datenschutz in die Unternehmenskultur zu integrieren und die Nutzer transparent über Datenverarbeitungspraktiken zu informieren.

            – Dr. Paul Voigt erklärt uns seine Sicht auf die zukünftige Relevanz der KI-Verordnung und wie sich die Datenschutzgesetzgebung in den USA unter dem neuen Präsidenten entwickeln könnte.

            Wir danken unseren diesjährigen Gästen und besonders unserem gesamten Team, das das ganze Jahr über hinter den Kulissen gearbeitet hat, um den Datenschutz-Talk-Podcast möglich zu machen. Ein besonderer Dank geht an Lara, Sarah, Tim, Dieter, David, Gregor, Natalia und Lothar.

            Schaltet ein und feiert mit uns das Ende eines ereignisreichen Jahres im Datenschutz!

            Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/
            Twitter: https://twitter.com/DS_Talk

            Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/
            (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/)

            Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/

            Folge hier kommentieren: https://migosens.de/menschen-bilder-datenschutz-die-grosse-datenschutz-silvestershow-2024/

            #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk #Jahresrückblick

            Mülheimer Wirtschaftspreis 2024 – Ein Abend voller Wertschätzung und Inspiration

              Was macht ein Unternehmen wirklich erfolgreich? Für uns bei migosens ist die Antwort klar: unsere Mitarbeitenden. Beim Mülheimer Wirtschaftspreis 2024 wurden wir mit dem Sonderpreis der Funke Mediengruppe ausgezeichnet – ein Beweis dafür, dass Flexibilität, Wertschätzung und innovative Arbeitsmodelle der Schlüssel sind. Erfahren Sie, warum diese Ehrung für uns so besonders ist und wie wir die Zukunft der Arbeit gestalten.

              Cover zur Themenfolge M365 Copilot

              Der M365 Copilot und Datenschutz – Friedhelm Peplowski im Datenschutz Talk

                In der heutigen Episode des Datenschutz-Talks, die vor gespanntem Live-Publikum aufgenommen wurde, steht der Microsoft Co-Pilot für M365 im Fokus. Moderator Heiko Gossen hat dazu erneut Friedhelm Peplowski eingeladen, der als Modern Work Global Black Belt bei Microsoft arbeitet und über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Datenschutz verfügt. In dieser besonderen Episode diskutieren die beiden Experten die datenschutzrechtlichen Herausforderungen und Chancen, die mit der Implementierung des Co-Piloten einhergehen. Das Video zur Folge findet ihr hier: https://youtu.be/Vl2sPSgiZeU

                Im ersten Teil diskutieren Heiko und Friedhelm die grundlegenden Funktionen des Microsoft 365 Co-Piloten, der als KI-gestützte Lösung konzipiert ist, um Mitarbeitern zu helfen, ihre Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten. Dabei wird aufgezeigt, wie der Co-Pilot auf Daten zugreifen kann und welche spezifischen Informationen benötigt werden, um effektive Ergebnisse zu liefern. Sie gehen auch darauf ein, wie Unternehmen die Zugriffsmöglichkeiten auf ihre Daten regulieren können, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Informationen verarbeitet werden.

                Ein zentrales Thema der Episode ist die Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten. Friedhelm hebt hervor, dass Microsoft verschiedene Schutzmaßnahmen implementiert hat, um sicherzustellen, dass Daten innerhalb der Grenzen des Unternehmens (Tenant-Boundary) behandelt werden. Sie diskutieren, wie Co-Pilot mit externen Datenquellen umgehen kann und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Vertraulichkeit und Integrität der verarbeiteten Informationen zu gewährleisten.

                Das Gespräch wendet sich dann den datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von KI-Technologien zu. Friedhelm erläutert, dass beim Einsatz des Co-Piloten eine sorgfältige Abwägung der datenschutzrechtlichen Implikationen vorgenommen werden sollte. Die beiden Experten unterstreichen die Bedeutung eines effektiven Rechtemanagements, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Zugriffe auf sensible Daten erfolgen.

                In einer detaillierten Erörterung beantwortet Friedhelm auch Fragen rund um das Thema Datenlöschung und -speicherung im Kontext von Microsoft 365 Co-Pilot. Darüber hinaus wird das Thema der Klassifizierung von Daten behandelt, wobei betont wird, dass ein durchdachtes Klassifizierungssystem die datenschutzrechtlichen Anforderungen unterstützen kann.

                Im Laufe der Diskussion gehen die beiden Experten schließlich auch auf spezifische Fragen des Live-Publikums ein, in denen es unter anderem um die rechtlichen Anforderungen und die Versetzung von Datenschutzinformationen geht.

                Zusammenfassend bietet diese Episode tiefgehende Einblicke in die datenschutzrechtlichen Aspekte des Einsatzes von Microsoft Co-Pilot für M365 und bietet sowohl für Datenschutzbeauftragte als auch für technische Entscheidungsträger wertvolle Informationen zur verantwortungsvollen Nutzung von KI in ihrem Unternehmen.

                Es geht insbesondere um diese Themen:

                Wichtige Funktionen von Copilot

                Zugriffsmöglichkeiten auf Daten

                Historisierung der Prompts und Ausgaben

                Speicherorte der Benutzereingaben und Löschfristen

                Rechtemanagement

                Klassifizierung

                Der Index

                Mitarbeiterüberwachung, Schutzmechanismen und Klassifizierung

                DSGVO Art 15: Auskunft mit Copilot?

                Das DPA – was ändert sich?

                DSFA – ja oder nein?

                Duplikate mit Copilot finden

                Bing Chat Enterprise

                Kennzeichnungspflicht bei Nutzung von Copilot

                AI Act / KI Verordnung

                Weitergehende Infos kann man in den allgemeinen Microsoft FAQs zum M365 Copilot nachlesen.

                Blogbeitrag Gregor Wortberg

                Privatnutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber laut DSGVO beachten müssen

                  In einem Beitrag für den Datenschutz-Berater beleuchtet Gregor Wortberg die rechtliche Einsortierung der Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel durch Beschäftigte. Auf Grundlage der Stellungnahme der Datenschutzaufsichtsbehörde LDI NRW zeigt er auf, dass das Fernmeldegeheimnis laut Auffassung einiger Aufsichtsbehörden für Arbeitgeber nicht gilt, wenn diese die private Nutzung von E-Mail und Internet am… Mehr lesen »Privatnutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz: Was Arbeitgeber laut DSGVO beachten müssen

                  migosens Kundentag

                  migosens Kundentag 2024

                    Am 10. Oktober 2024 durften wir in Mülheim an der Ruhr zahlreiche Gäste zu unserem ersten migosens-Kundentag begrüßen. Der Fokus lag auf einem der aktuell wichtigsten Themen im digitalen Wandel: Künstliche Intelligenz (KI) und deren sichere Nutzung im Unternehmensumfeld. Gemeinsam mit unseren Kunden haben wir einen informativen und inspirierenden Nachmittag… Mehr lesen »migosens Kundentag 2024

                    NIS2

                    NIS2: Neue Maßstäbe für Cybersicherheit in Europa

                      Die digitale Transformation schreitet unaufhaltsam voran, und damit wächst auch die Gefahr für die Sicherheit unserer Daten. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die NIS2-Richtlinie eingeführt, die weit über ihre Vorgängerin hinausgeht. Erfahren Sie, welche neuen Verpflichtungen auf Unternehmen und Mitgliedstaaten zukommen und wie NIS2 die Cybersicherheit in Europa nachhaltig verändern wird.