Datenschutz als Wettbewerbsvorteil – Dr. Falk Böhm im Datenschutz Talk
Kann Datenschutz ein Wettbewerbsvorteil sein? Heiko Gossen und Markus Zechel sprechen in dieser Folge mit Dr. Falk Böhm über diese Frage.
Kann Datenschutz ein Wettbewerbsvorteil sein? Heiko Gossen und Markus Zechel sprechen in dieser Folge mit Dr. Falk Böhm über diese Frage.
Heiko Gossen und Markus Zechel tauschen sich offen mit Dr. Falk Böhm über die Herangehensweise bei der Entwicklung und Umsetzung einer Datenschutzstrategie aus.
Viele Datenschützer in Unternehmen wissen oft gar nicht, wie das Unternehmens-Management auf den Datenschutz blickt oder zumindest gibt es meist keine Abstimmung darüber, wo das Unternehmen sich in Datenschutzfragen positionieren möchte. Hierbei kann eine Datenschutzstrategie helfen. Sie beantwortet die Fragen, die sich für eine zielgerichtete Beratung der Verantwortlichen durch den Datenschutzbeauftragten ergeben. Aber wie geht man vor, wen benötigt man und was unterscheidet die Datenschutzstrategie vom Datenschutzmanagement und vom Datenschutz-Umsetzungsplan. Das besprechen Heiko Gossen und Markus Zechel mit Dr. Falk Böhm, einem langjährig erfahrenen Konzern-DSB.
Auf die Frage, ob eine „hohe“ Positionierung des Datenschutzes im Unternehmen auch Wettbewerbsvorteile bringen kann, klären wir in der kommenden Woche im 2. Teil mit Falk Böhm.
Die Themen Drittstaatentransfers im Allgemeinen sowie die Standarddatenschutzklauseln im Speziellen sind Gegenstand des Gesprächs unseres Hosts Heiko Gossen mit seinem Gast Michael Will, seit 2020 Präsident des Landesamts für Datenschutzaufsicht, dar. Neben der Rolle von Herrn Will während der Verhandlungen der DSGVO geht es vorallem um geeignete Garantien für Drittstaatentransfers. Einen tieferen Blick werfen die beiden u.a. auf:
Wann liegt ein Transfer in ein Drittland tatsächlich vor?
Wie ist die umstrittene Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg einzusortieren?
Was erwarten Aufsichtsbehörden an Form und Umfang bei einem Transfer Impact Assessment (TIA)?
Was ist an Prüfungen durch die Behörden nach dem 27.12.2022 zu erwarten?
Welche Änderungen dürfen an Standarddatenschutzklauseln (SCC) vorgenommen werden?
Zu den Details der neuen Standarddatenschutzklauseln (SCC) finden Sie hier ein Webinar: https://youtu.be/KxKW1dcqyog
Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/
Twitter: https://twitter.com/DS_Talk
Übersicht aller Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ (als eigener Feed: https://migosens.de/show/tf/feed/ddt/
Instagram: https://www.instagram.com/datenschutztalk_podcast/
Folge hier kommentieren: https://migosens.de/drittstaatentransfer-michael-will-im-datenschutz-talk
Am 04. Juni 2021 hat die Kommission neue Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses (SCC)) veröffentlicht. Diese modernisierten SCC ersetzen die drei SCC-Sätze, die unter der vorherigen Datenschutzrichtlinie 95/46 angenommen wurden. Seit dem 27. September 2021 ist es nicht mehr möglich, Verträge zu schließen, die diese früheren SCC-Sätze enthalten.
Die neuen SCC sind modular aufgebaut und decken somit typische Übermittlungen zwischen unterschiedlichen Parteien ab.
Bußgelder aufgrund von Datenschutzverstößen sind bei Unternehmen gefürchtet. Mit den Bußgeld-Bemessungs-Richtlinien der EDSA sollen die Grundlagen für die Berechnung vereinheitlicht werden. In dieser Folge beleuchtet Heiko Gossen mit seinem Gast Prof. Dr. Kugelmann, LDI von Rheinland-Pfalz, die Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden.
Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter haben in weiten Teilen einen ähnlichen Blick auf die Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Aber was ist für einen Betriebsrat wichtig, wann und wie sollte er beim Einsatz von M365 eingebunden werden und was ist bei Cloudservices unbedingt zu beachten?
Windows übermittelt je nach gewählten Einstellungen mal mehr, mal weniger Diagnosedaten an die Microsoft Server. In dieser Folge bespricht Heiko Gossen mit Friedhelm Peplowski von Microsoft Deutschland, was Datenschutzbeauftragte und Unternehmer wissen und beachten sollten.
Die prinzipielle Anforderung an eine sichere Verarbeitung ergibt sich unmittelbar aus den Grundsätzen, die im Artikel 5 „Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten“ definiert sind. Hier sieht die DSGVO vor, dass personenbezogene Daten nur entsprechend vertraulich und ausreichend geschützt, bzw. gesichert verarbeitet werden dürfen. Hierzu sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen (vgl. Artikel 5 Abs. 1 lit. f DSGVO). Für die Einhaltung dieser Anforderung ist das Unternehmen verantwortlich und muss auch in der Lage sein, aus seiner Rechenschaftspflicht heraus die Einhaltung nachzuweisen.
Von Cloud-Diensten im Allgemeinen, aber auch von Microsoft im Speziellen, werden häufig Verschlüsselungsmöglichkeiten gefordert. Dabei muss bei Verschlüsselung, damit sie ihren Zweck erfüllt, einiges beachtet werden. In dieser Folge spricht Heiko Gossen mit Stephanus Schulte von Microsoft Deutschland über die datenschutzrelevanten Details.
Microsoft Teams besteht aus verschiedenen Anwendungen. Zum Beispiel wird für die Speicherung von Dokumenten u.a. Sharepoint online gesetzt.
Heiko Gossen klärt daher mit Friedhelm Peplowski, Technology Specialist bei Microsoft Deutschland, wichtige Details, die es unter Datenschutzaspekten zu wissen gilt.