BayLDA sieht Einsatz von Mailchimp als unzulässig an – Prüfpflichten beim Einsatz der Standarddatenschutzklauseln
Der EuGH erklärte im Juli 2020 nicht nur das Privacy Shiel Abkommen zwischen der EU und den USA für unwirksam – er hat den Verantwortlichen auch besondere Prüfungspflichten bei Verwendung der sogenannten Standarddatenschutzklauseln auferlegt. So müssen alle Unternehmen die bisher abgeschlossenen Verträge mit den Dienstleistern beziehungsweise Subdienstleistern außerhalb der EU und EWR neu bewerten, um festzustellen, ob bei der jeweiligen Datenübermittlung ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt werden kann.