Kategorie: Datenschutz

Cover Michael Will

Drittstaatentransfer – Michael Will im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Michael Will

Die Themen Drittstaatentransfers im Allgemeinen sowie die Standarddatenschutzklauseln im Speziellen sind Gegenstand des Gesprächs unseres Hosts Heiko Gossen mit seinem Gast Michael Will, seit 2020 Präsident des Landesamts für Datenschutzaufsicht. Neben der Rolle von Herrn Will während der Verhandlungen der DSGVO geht es vorallem um geeignete Garantien für Drittstaatentransfers. Einen tieferen Blick werfen die beiden u.a. auf:

  • Wann liegt ein Transfer in ein Drittland tatsächlich vor?
  • Wie ist die umstrittene Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg einzusortieren?
  • Was erwarten Aufsichtsbehörden an Form und Umfang bei einem Transfer Impact Assessment (TIA)?
  • Was ist an Prüfungen durch die Behörden nach dem 27.12.2022 zu erwarten?
  • Welche Änderungen dürfen an Standarddatenschutzklauseln (SCC) vorgenommen werden?

Zu den Details der neuen Standarddatenschutzklauseln (SCC) finden Sie hier ein Webinar: https://youtu.be/KxKW1dcqyog sowie unseren aktuellen Blogbeitrag unter https://migosens.de/standarddatenschutzklauseln-standard-contractual-clauses-scc/

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Standatddatenschutzklauseln

Standarddatenschutzklauseln – Standard Contractual Clauses (SCC)

Am 04. Juni 2021 hat die Kommission neue Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses (SCC)) veröffentlicht. Diese modernisierten SCC ersetzen die drei SCC-Sätze, die unter der vorherigen Datenschutzrichtlinie 95/46 angenommen wurden. Seit dem 27. September 2021 ist es nicht mehr möglich, Verträge zu schließen, die diese früheren SCC-Sätze enthalten.
Die neuen SCC sind modular aufgebaut und decken somit typische Übermittlungen zwischen unterschiedlichen Parteien ab.

Der Datenschutztalk migosens

Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden – Prof. Dr. Kugelmann im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Prof. Dr. Kugelmann

Als Gast begrüßt Heiko Gossen in dieser Folge den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Herrn Prof. Dr. Kugelmann. Mit ihm beleuchtet er die Bußgeldpraxis und Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. Dabei geht u.a. auch um den behördeninternen Weg bis zum Bußgeldbescheid, um bestehende Konzepte für die Bemessung von Bußgeldern sowie die kontroverse Frage, ob der Unternehmens- oder Konzernumsatz als Bemessungsgrundlage herangezogen werden sollte.

Prof. Dr. Kugelmann wurde 2015 auf 8 Jahre als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz gewählt.

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Die Betriebsratsperspektive auf M365 – Astrid Hückelkamp im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Astrid Hückelkamp
Weitere Folge mit Astrid Hückelkamp:

Der Einsatz von Microsoft 365 (M365) ist in Unternehmen, die einen Betriebsrat haben, nicht ohne weiteres möglich. Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber den Betriebsrat bei der Einführung und Veränderung von Systemen, die der Leistungs- und Verhaltenskontrolle dienen, zu beteiligen. Wie das konkret aussieht und welche Informationsquellen zur Verfügung stehen, bespricht Heiko Gossen mit Astrid Hückelkamp, Betriebsrätin seit über 10 Jahren bei Microsoft Deutschland.

Astrid Hückelkamp ist Betriebsrätin und Technologiespezialistin bei Microsoft Deutschland. Sie war bereits zu den Themen Purview und Priva im Datenschutz Talk Podcast.

Weitergehende Informationen:

Rechtsprechung zum Mitbestimmungsrecht bei M365

  • LAG Köln, Beschluss vom 21.5.2021 – 9 TaBV 28/20 (ArbG Bonn)
    • „Mitbestimmung bei Einführung von Microsoft Office 365“
    • Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 8. März 2022 – 1 ABR 20/21
      • „Die unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365 mit der Möglichkeit einer zentralen Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer erfordert aus zwingenden technischen Gründen eine betriebsübergreifende Regelung, für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist.“
      • Volltext
    • Verpflichtung des Arbeitgebers
      • „Nach der Rechtsprechung des BVerwG (wie des BAG zur entsprechenden Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) ist der Tatbestand bereits dann erfüllt, wenn die technische Einrichtung objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Es reicht also aus, wenn die Einrichtung zuerst anderen Zwecken dient (Beispiel: Videoanlage zwecks Aufklärung von Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf; automatische Telefondatenerfassung zwecks Abrechnung von Privatgesprächen); eine Kontrollabsicht in Bezug auf das Verhalten der Beschäftigten ist nicht erforderlich. Noch weitergehend meint das BVerwG, dass eine technische Einrichtung auch dann zur Kontrolle des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten bestimmt ist, „wenn sie ohne unüberwindliche Hindernisse mit einem zur Überwachung geeigneten Programm versehen werden kann.“ Mitbestimmungspflichtig ist danach bereits die Beschaffung der Hardware, also der EDV-Anlage, wenn nur die Möglichkeit besteht, sie zukünftig nach der Beschaffung entsprechender Programme (Software) zur Verhaltens- bzw. Leistungskontrolle einzusetzen.“

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Episoden Cover Friedhelm Peplowski

Windows Diagnosedaten – Friedhelm Peplowski im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Friedhelm Peplowski
Weitere Folge mit Friedhelm Peplowski:

Das weit verbreitete Betriebssystem Windows übermittelt Diagnosedaten an Microsoft Deutschland. Diese Diagnose- bzw. Telemetriedaten sind nicht selten pseudonymisierte Daten. D.h. dass diese immer noch als personenbezogene Daten gelten und daher datenschutzrechtliche Beachtung finden sollten.

Die niederländische Regierung hat dazu bereits vor einigen Jahren eine Datenschutz Folgenabschätzung erstellen lassen:
DPIA Windows 10 Enterprise v.1809 and preview v. 1903

In dieser Folge spricht Heiko Gossen mit Friedhelm Peplowski von Microsoft Deutschland die wichtigsten Punkte durch:

  • Wann werden welche Daten übermittelt (Telemetriedaten, Diagnosedaten, Dienstedaten)?
  • Was kann man als Nutzer bzw. Administrator alles einstellen?
  • Wie sehen die Löschfristen bei Microsoft für diese Daten aus?
  • Wie komme ich am besten den Informationspflichten gegenüber Mitarbeitenden nach?
  • Was bedeutet das Lock-Box-Verfahren?
  • Muss man als Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vornehmen?

Links zur Vertiefung:

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Sicherheit der Verarbeitung

Datenschutz im Online-Handel – Sicherheit in der Verarbeitung

Die prinzipielle Anforderung an eine sichere Verarbeitung ergibt sich unmittelbar aus den Grundsätzen, die im Artikel 5 „Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten“ definiert sind. Hier sieht die DSGVO vor, dass personenbezogene Daten nur entsprechend vertraulich und ausreichend geschützt, bzw. gesichert verarbeitet werden dürfen. Hierzu sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen (vgl. Artikel 5 Abs. 1 lit. f DSGVO). Für die Einhaltung dieser Anforderung ist das Unternehmen verantwortlich und muss auch in der Lage sein, aus seiner Rechenschaftspflicht heraus die Einhaltung nachzuweisen.

Stephanus Schulte im Datenschutz Talk

Verschlüsselung in M365 – Stephanus Schulte im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Stephanus Schulte

Damit Verschlüsselung in M365 ihren Zweck erfüllen kann, muss man als Kunde sich über einiges im Vorfeld Gedanken machen und bei der Umsetzung beachten. In dieser Folge spricht Heiko Gossen mit Stephanus Schulte von Microsoft Deutschland über die datenschutzrelevanten Details und was Unternehmen berücksichtigen sollten.

Neben den Fragen, welche Verschlüsselungsmöglichkeiten M365 überhaupt bietet, geht auch um Risikobewertungen, Schlüsselmanagement, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Frage, ob mir Verschlüsselung tatsächliche DSGVO-Compliance bringt. Darüber hinaus werfen die beiden auch einen kurzen Blick auf ein paar angrenzende Themen, wie physische Sicherheit in Rechenzentren und für wen ein HSM (Hardware Security Module) sinnvoll ist.

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Episoden Cover Friedhelm Peplowski

Datenflüsse in MS Teams – Friedhelm Peplowski im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Friedhelm Peplowski
Weitere Folge mit Friedhelm Peplowski:

Microsoft Teams ist spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie aus vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Nach dem ersten Überblick in unserer ersten Reihe mit Microsoft Ende 2021 gehen wir in diese Folge etwas tiefer in die Details. Friedhelm Peplowski erläutert unter anderen die Fragen von Heiko Gossen zur Löschung, zur Verschlüsselung und zu den Diagnosedaten sowie dem aktuellen Stand zum EU Boundary-Projekt. Er gibt auch noch einige praktische Tipps, die man als Admin bzw. DSB wissen sollte.

Die technischen Details gibt es hier zum Nachlesen im Fakten-Check: „Information GDPR Microsoft Teams

Weitere Folgen zum Thema:

 

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Datenschutz im Online-Handel

Datenschutz im Online-Handel – Finanzinstitute

Dieser Beitrag knüpft an unseren letzten Blog- Beitrag „Datenschutz im Online-Handel – Bonitätsprüfung“ an und ist Bestandteil der Reihe „Datenschutz im Online-Handel und Zahlungsverkehr“. Zum einen sollen einige der angesprochenen Themen etwas weiter vertieft werden, zum anderen soll deren Relevanz für Finanzinstitute in den Fokus gerückt werden. Letzteres erscheint angezeigt, da der bereits erschienene Beitrag seinen Fokus auf den Online-Handel legte, sich bei Finanzinstituten jedoch ein paar Besonderheiten daraus ergeben, da sie Bestandteil der „kritischen Infrastruktur“ sind.

Bonitätsprüfung

Datenschutz im Online-Handel – Bonitätsprüfung

Ein Online-Händler wird, soweit er das nicht ohnehin schon weiß, sehr schnell feststellen, dass nicht jede Bezahlform in jedem Fall eine optimale Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen seitens des Bestellers/Kunden hervorruft. Vor diesem Hintergrund wird er alsbald beginnen, sich Gedanken darum zu machen, wie er sicherstellen kann, dass er auch die Bezahlung für seine Ware oder Dienstleistung erhält. Dazu gehört, dass er sich Informationen beschafft.
Indem er dies tut, führt er bei seinen Kunden eine Prüfung der Kreditwürdigkeit oder auch Bonitätsprüfung durch.