Kategorie: Datenschutz
Informationssicherheit und Datenschutz in der Software-Entwicklung
Heute, am 256. Tag des Jahres, ist der Tag des Programmierers. Dieser Tag kommt im Gegensatz zu anderen besonderen Feiertagen, wie zum Beispiel dem Tag des Systemadministrators, nicht aus den USA, sondern aus Russland und wurde im Jahr 2009 von der russischen Regierung sogar ganz offiziell per Dekret als beruflicher Gedenktag anerkannt. Ob Programmierer in Russland am heutigen Tag in Anlehnung an ihre US-amerikanischen Administratoren-Kollegen mit einem Stück Medovik geehrt werden, wissen wir leider nicht. Was wir aber sehr gut kennen, sind die Anforderungen, die Informationssicherheit und Datenschutz an die Software-Entwicklung stellen. Deren Wichtigkeit sowie die einzelnen Anforderungen fassen wir im Folgenden zusammen.
Das neue Telekommunikation-Telemedien Datenschutz-Gesetz (TTDSG) für den Bereich der Telemedien
Das TTDSG setzt die E-Privacy Richtlinie (RiLi 2002/58/EG in der durch die RiLi 2009/136/EG geänderten Fassung) in nationales Recht um. Denn neben der DSGVO ist auf europäischer Ebene auch die e-Privacy Richtlinie zu berücksichtigen. Zwar sollte die lange erwartete E-Privacy Verordnung die ältere E-Privacy Richtlinie ersetzen, allerdings können sich die Mitgliedsstaaten nun schon seit Jahren nicht auf einen gemeinsamen Konsens einigen.
Daher nahm die konkrete Idee für das TTDSG, das der nationalen Umsetzung der E-Privacy Richtlinie dient, seinen Lauf.
Das TTDSG tritt am 01.12.2021 in Kraft.
An dieser Stelle wollen wir die Änderungen für den Bereich der Telemediendienste näher beleuchten.
Die Anwendung der neuen Standarddatenschutzklauseln – was Sie beachten sollten
Die neuen Standarddatenschutzklauseln (engl. Standard Contractual Clauses – kurz SCC) sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission nicht nur bei zukünftigen Datenübermittlungen in Drittstaaten zum Einsatz kommen, sondern auch in bestehenden Vereinbarungen ersetzt werden. Außerdem möchte man der Rechtsprechung des EuGH im Fall Schrems II nachkommen. Daher verpflichtet der Vertrag die Beteiligten zur Durchführung eines Transfer Impact Assessments. Eine weitere Neuerung ist der modulare Aufbau der SCC. Damit lassen sich nun wesentlich mehr Konstellationen zwischen den Beteiligten ohne entsprechende Anpassungen abbilden.
In dem Webinar gehen Heiko Gossen und Markus Zechel neben den nun zu beachtenden Fristen auch auf den Aufbau und die Struktur der Standarddatenschutzklauseln ein. Sie erläutern Anwendungsbeispiele und Ausfüllhinweise sowie Möglichkeiten, wie das Transfer Impact Assessment (TIA) aussehen kann.
Wenn Sie neben der Audiospur auch die dazu gehörige Präsentation sehen möchten, finden Sie die Aufzeichnung auch als Video auf Youtube: https://youtu.be/KxKW1dcqyog
IT-Servicemanagement, DSMS und ISMS – Robert Sieber im Datenschutz Talk

IT-Servicemanagement (ITSM) ist vielen, die in der IT arbeiten, vermutlich ein Begriff. Alle außerhalb von IT-Abteilungen genießen im besten Fall die Vorteile, die ein implementiertes ITSM mit sich bringt, ohne sich aber mit Details beschäftigen zu müssen.
In dieser Themenfolge sprechen wir mit unserem Gast Robert Sieber über Schnittmengen und Unterschiede zwischen ITSM, einem Datenschutz-Managementsysteme (DSMS) und einem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS).
Robert ist ein Experte für das Thema ITSM, hat sich aber auch schon oft und viel mit den Synergien mit anderen Managementthemen beschäftigt. Er betreibt die Seite https://different-thinking.de, wo man auch seinen „IT-Management Podcast – für den Servicenerd in Dir“-Podcast findet.
Daher sprechen Heiko Gossen und Markus Zechel mit Robert Sieber nicht nur darüber, was IT Servicemanagement ist, für wen das etwas ist, sondern auch über die Fragen, wo man als Datenschutzbeauftragter oder Informationssicherheitsbeauftragter von einem funktionierenden ITSM profitiert. Hier spielt vor allem eine gemeinsame Datenbasis eine wichtige Rolle, aber auch auf der Prozessebene gibt es viele Schnittstellen und Synergien.
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Informationssicherheits-Anforderungen an Systemadministratoren
Donnerstagnacht, kurz vor 23 Uhr. Das ganze Unternehmen schläft. Das ganze Unternehmen? Nein, ein unerschrockener Held trotzt seiner Müdigkeit und installiert Server-Updates, damit seine Kollegen sicher sind, ohne ihre Arbeit unterbrechen zu müssen.
Ungefähr so könnte die Dramaturgie am Beginn der Geschichte desjenigen Protagonisten aufgebaut werden, um den es heute geht: den Systemadministrator.
Seit dem Jahr 2000 wird am letzten Freitag im Juli diese geschäftskritische Rolle mit ihrem eigenen, inoffiziellen Feiertag gewürdigt, dem Tag des Systemadministrators. Die englische Originalbezeichnung ist sehr viel treffender: System Administrator Appreciation Day. Und Wertschätzung haben Systemadministratoren allemal verdient.
TTDSG – Neues Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt beschlossen
Nach längerem Anlauf hat der Bundesrat am 28.05.2021 – gut drei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) zugestimmt. Das TTDSG soll, wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betont, für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt sorgen. Das Gesetz wird zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.
Embedded Finance und Datenschutz – geht das?
Am 09. und 10.06.2021 veranstaltete der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche BITKOM, die Online-Konferenz „Digital Finance Conference“. Als ehemaliger Banker und aktiver Datenschutz-Berater empfand ich bei Ankündigung des Events die Teilnahme im positiven Sinne fast als eine Art „Pflichttermin“ und hatte hohe Erwartungen an das Programm und die Vortragenden. Ich wurde nicht enttäuscht!
Schon eine der ersten Veranstaltungen am ersten Tag beschäftigte sich mit einem neuen, sich derzeit noch entwickelnden Hype: Embedded Finance!
BayLDA sieht Einsatz von Mailchimp als unzulässig an – Prüfpflichten beim Einsatz der Standarddatenschutzklauseln
Der EuGH erklärte im Juli 2020 nicht nur das Privacy Shiel Abkommen zwischen der EU und den USA für unwirksam – er hat den Verantwortlichen auch besondere Prüfungspflichten bei Verwendung der sogenannten Standarddatenschutzklauseln auferlegt. So müssen alle Unternehmen die bisher abgeschlossenen Verträge mit den Dienstleistern beziehungsweise Subdienstleistern außerhalb der EU und EWR neu bewerten, um festzustellen, ob bei der jeweiligen Datenübermittlung ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt werden kann.
Datenschutzverletzung und Meldung an die Aufsichtsbehörde
Gerade in den letzten Wochen hat das Thema der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten besondere Aufmerksamkeit erfahren. Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits Anfang März bekannt gemacht hatte, konnten Hacker durch die Ausnutzung einer Schwachstelle bei dem Microsoft Produkt „Exchange-Server“ über 10.000 Server angreifen und mit Schadsoftware infizieren. Dabei wurden die Angriffe nicht ausschließlich durch die chinesische Hafnium-Gruppe ausgeführt. Auch andere Angreifer waren auf den Zug aufgesprungen, um die Exploits auszunutzen.
Das große Ganze der Informationspflichten
Die Anforderungen an die Transparenz für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehr deutlich herausgestellt worden. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitungsvorgänge von personenbezogenen Daten und für die Informationspflichten, sofern die Daten bei der betroffenen Person oder bei Dritten erhoben werden.
Heiko Gossen und Markus Zechel nehmen sich diesem Thema an und beleuchten die Anforderungen an die Ausgestaltung der Informationspflichten und die zur Verfügungstellung an die betroffene Person.
Dabei geben Sie Hinweise zu den Anforderungen der präzisen, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form und was klare und einfache Sprache bedeutet.
- Wie können die Betroffenen erreicht werden und wann kann ggf. von einer Information abgesehen werden?
- Welche Fallstricke lauern und warum ist das Fehlen von Informationen ein Risiko für den Verantwortlichen?
- Was ist ein Medienbruch und was gilt es dabei zu beachten?
Am Ende gibt es noch Dos and Don’ts zu den Informationspflichten zu den Art. 13 und Art. 14 DSGVO.
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