Kategorie: Datenschutz

Datenschutz unter Microsoft 365

Was sollten Kunden beim Einsatz von M365 berücksichtigen – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Fatih Ataoglu
Weitere Episoden mit Fatih Ataoglu:

Im dritten Teil der Themenreihe mit Microsoft Deutschland sprechen Heiko Gossen und Fatih Ataoglu, Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland u.a über die sechs Datenschutzprinzipien beim Betrieb der Microsoft Clouddienste. Es geht auber auch um die Möglichkeiten, die man als Kunde hat (und auch wahrnehmen sollte), um die Nutzung der Dienste unter M365 datenschutzkonform zu gestalten.

Angesprochene Links:

Nächste Woche folgt dann der vierte und zunächst letzte Teil der Reihe. Darin werden wir die Nutzung von Microsoft Azure Diensten unter Datenschutzaspekten besprechen.

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Weitere Links:

Datenschutz hat bei Microsoft oberste Priorität

Microsoft Data Protection Addendum (DPA)

Wie Microsoft die Datenschutz-Grundverordnung umsetzt

Weitere nationale und internationale Anforderungen (ISO 27001, ISO 27018, ISO 27701, etc.)

Microsoft Initiative “Defending your Data”

Microsoft erklärt Diagnosedaten

Microsoft erklärt legitime Geschäftstätigkeiten

Stellungnahme zum Vermerk „Berliner Datenschutzbeauftragte zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen“

Datenschutz in Microsoft Teams

Digitale Bildung mit Microsoft Teams

Datenschutz unter Microsoft M365 - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

Microsoft und der CLOUD Act – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Fatih Ataoglu

Im zweiten Teil der Themenreihe mit Microsoft Deutschland begrüßt Heiko Gossen wieder Herrn Fatih Ataoglu, Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland.

In dieser Folge geht es vor allem um das Thema des Drittstaaten-Transfers und den damit verbundenen Risiken, dass staatliche Stellen in den USA Zugriff auf die Daten von europäischen Kunden nehmen können. Herr Ataoglu erläutert, wie man einsehen kann, welche Daten grundsätzlich als Diagnosedaten übertragen werden und wie häufig bspw. Microsoft in der Vergangenheit verpflichtet wurde, Kundendaten herauszugeben. Um diese Anfragen transparent machen zu dürfen, hat sich Microsoft bereits vor Jahren das Recht zur Veröffentlichung des Law Enforcement Repors vor US-Gerichten erkämpft.

In der Folge angesprochenen Links:

Nächste Woche schauen wir dann auf die Anwenderseite und darauf, was Kunden zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau tun können.

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Datenschutz hat bei Microsoft oberste Priorität

Microsoft Data Protection Addendum (DPA)

Wie Microsoft die Datenschutz-Grundverordnung umsetzt

Weitere nationale und internationale Anforderungen (ISO 27001, ISO 27018, ISO 27701, etc.)

Microsoft Initiative “Defending your Data”

Microsoft erklärt Diagnosedaten

Microsoft erklärt funktionale Daten

Microsoft erklärt legitime Geschäftstätigkeiten

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Datenschutz in Microsoft Teams

Digitale Bildung mit Microsoft Teams

 

Datenschutz unter Microsoft M365 - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

Datenschutz unter Microsoft M365 – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Fatih Ataoglu
Weitere Episoden mit Fatih Ataoglu:

In dieser Themenfolge begrüßt Heiko Gossen den Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland, Herrn Fatih Ataoglu. Als Start einer kleinen Reihe zum Thema Datenschutz bei Microsoftprodukten im Business-Umfeld geht es heute zunächst um den datenschutzvetraglichen Rahmen bei Nutzung der M365 Produkte (bspw. MS Teams, Exchange & Outlook, Sharepoint, One Drive, Powerpoint, Word, Excel etc.).

Dabei stehen die vertraglichen Rahmenparamenter (wer ist Vertragspartner, wo finde ich die aktuellen Verträge etc.) sowie die geeigneten Garantien nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO im Mittelpunkt. Die beiden schauen aber auch kritisch darauf, welche Daten Microsoft zu eigenen Zwecken verarbeitet und welche Schutzmaßnahmen Micorsoft ergreift, damit Support-Mitarbeiter nicht unbefugt auf Daten der Kunden zugreifen können.

In der Folge angesprochenen Links:

In Teil 2 dieser Reihe geht es dann um Microsoft und der CLOUD Act sowie die Herausforderungen, die sich durch die US-Amerikanische Muttergesellschaft ergeben.

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Datenschutz hat bei Microsoft oberste Priorität

Microsoft Data Protection Addendum (DPA)

Wie Microsoft die Datenschutz-Grundverordnung umsetzt

Weitere nationale und internationale Anforderungen (ISO 27001, ISO 27018, ISO 27701, etc.)

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Stellungnahme zum Vermerk „Berliner Datenschutzbeauftragte zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen“

Datenschutz in Microsoft Teams

Digitale Bildung mit Microsoft Teams

Datenschutz: Wettbewerbsfaktor oder doch „nur“ Hygienefaktor?

Datenschutz: Wettbewerbsvorteil oder doch „nur“ Hygienefaktor?

Als Berater und Datenschutzbeauftragter könnte man schnell der Annahme verfallen, Datenschutz müsse eines der wichtigsten Themen im Unternehmen überhaupt sein. Dass dem in der Mehrzahl aller Unternehmen nicht so ist, wissen die meisten – zumindest unterbewusst. Aber wie wichtig sollte Datenschutz genommen werden und welchen Stellenwert sollte er tatsächlich haben?

Auskunftsrecht DSGVO

Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO – welche Datenkategorien gehören dazu?

Um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung nach Transparenz nachkommen zu können und die betroffene Person in die Lage zu versetzen Ihre Recht auf Widerspruch, auf Löschung oder auf Bereitstellung der verarbeiteten Daten wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Betroffene sein Recht auf Auskunft nutzen kann.
Mit dem Recht auf Auskunft kann die Person Information darüber erhalten, ob und wenn ja welche Daten über sie verarbeitet werden.
Das Auskunftsrecht beschränkt sich nicht nur auf die Daten die durch das Unternehmen verarbeitet werden, vielmehr umfasst das Recht auch weitere Informationen, die mit beauskunftet werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Information, auf welcher Grundlage, zu welchem Zweck und wie lange sie verarbeitet werden, ob sie an Dritte weitergegeben werden und noch ein paar weitere Punkte.
Wir schauen uns hier speziell das Auskunftsrecht, inklusive des Rechts auf Kopie, an und auch konkret die Frage, welche Daten beauskunftet werden müssen und welche nicht beauskunftet werden brauchen.

Cover Episode 112

Das neue chinesische Datenschutzgesetz – Pia Stoffels im Datenschutz Talk

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Markus Zechel
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Pia Stoffels

In China wird in Kürze – am 1. November 2021 – das erste Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Kraft treten – das Personal Information Protection Law (PIPL) . Die Pekinger Zentralregierung reagiert damit auf zunehmende Sorgen in der chinesischen Bevölkerung über Datenmissbrauch durch die Wirtschaft und insbesondere große Internetfirmen. Staatliche Stellen bleiben von den neuen Regeln größtenteils ausgenommen. Außerdem wird vermutet, dass damit auch der heimische Technologiesektor etwas beschränkt werden soll. Daher spricht Markus Zechel in dieser Folge mit Pia Stoffels – einer echten Expertin, die beruflich viel mit China zu tun hat. Als Data Privacy & Compliance Counsel muss sie sich regelmäßig mit der Frage der Zulässigkeit von Datentransfers in asiatische Länder beschäftigen. Die beiden beleuchten die Gemeinsamkeiten mit der DSGVO sowie einige Unterschiede, aber auch die Frage, ob dies ein wichtiger Schritt in Richtung eines Angemessenheitsbeschlusses werden könnte.

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Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO – Natalia Wozniak im Datenschutz Talk

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Heiko Gossen
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Natalia Wozniak
Weitere Episoden mit Natalia Wozniak:

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO sorgt bei vielen für Unsicherheiten, nicht zuletzt auch aufgrund unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen, die bei ähnlichen Sachverhalten zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen.

In dieser Folge besprechen Heiko Gossen und Natalia Wozniak nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen rund um das Auskunftsrecht, sondern auch wie ein praktischer und datenschutzkonformer Umgang damit aussehen kann. Außerdem schauen die beiden auf aktuelle Urteile, u.a. höchstrichterliche Urteile:

  • BGH, Urteil vom 15.06.2021 – VI ZR 576/19
    • Auskunftsumfang bezieht sich auch auf interne Vermerke und zurückliegende (dem Betroffenen bereits bekannte) Korrespondenz.
  • VG Schwerin, Urteil vom 29.04.2021 – 1 A 1343/19 SN
    • Gutachten in seiner Gesamtheit können potenziell vom Anspruch auf Kopie umfasst sein; Relevant ist die Unterscheidung zwischen Sachdaten und personenbezogenen Daten (grundsätzlich sind alle Arten von Informationen betroffen, mit Beispielen).
  • Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 09.06.2020 – Az.: 9 Sa 608/19
    • Kein Anspruch auf Überlassung gesamter Inhalte, z.B. von Personalakten.
  • Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. April 2021 – 2 AZR 342/20
    • Recht auf Kopie (hier von E-Mails) erfordert hinreichende Bestimmtheit,  dazu ist gestuftes Vorgehen zielführend.
  • OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021, AZ 9U34/21
    • Auskunftserteilung an einen Dritten (z.B. Rechtsanwalt) nur nach Vorlage der Vollmacht im Original oder nach entsprechender Information durch den Betroffenen selbst.
  • Amtsgericht Bonn, Urteil vom 30.7.2020 – 118 C 315/19
    • Auskunftsbegehren ist nicht allein dadurch rechtsmissbräuchlich, wenn zugleich auch andere Ziele, wie die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens, verfolgt werden.
  • Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2021, 21 Sa 43/20
    • Kein pauschaler Ausschluss von Daten im Hinweisgebersystem – Darlegungs- und Beweislast des AG, dass im konkreten Fall Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigt sind.

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Auskunfstrecht

Informationssicherheit und Datenschutz in der Software-Entwicklung

Heute, am 256. Tag des Jahres, ist der Tag des Programmierers. Dieser Tag kommt im Gegensatz zu anderen besonderen Feiertagen, wie zum Beispiel dem Tag des Systemadministrators, nicht aus den USA, sondern aus Russland und wurde im Jahr 2009 von der russischen Regierung sogar ganz offiziell per Dekret als beruflicher Gedenktag anerkannt. Ob Programmierer in Russland am heutigen Tag in Anlehnung an ihre US-amerikanischen Administratoren-Kollegen mit einem Stück Medovik geehrt werden, wissen wir leider nicht. Was wir aber sehr gut kennen, sind die Anforderungen, die Informationssicherheit und Datenschutz an die Software-Entwicklung stellen. Deren Wichtigkeit sowie die einzelnen Anforderungen fassen wir im Folgenden zusammen.

Das neue Telekommunikation-Telemedien Datenschutz-Gesetz

Das neue Telekommunikation-Telemedien Datenschutz-Gesetz (TTDSG) für den Bereich der Telemedien

Das TTDSG setzt die E-Privacy Richtlinie (RiLi 2002/58/EG in der durch die RiLi 2009/136/EG geänderten Fassung) in nationales Recht um. Denn neben der DSGVO ist auf europäischer Ebene auch die e-Privacy Richtlinie zu berücksichtigen. Zwar sollte die lange erwartete E-Privacy Verordnung die ältere E-Privacy Richtlinie ersetzen, allerdings können sich die Mitgliedsstaaten nun schon seit Jahren nicht auf einen gemeinsamen Konsens einigen.
Daher nahm die konkrete Idee für das TTDSG, das der nationalen Umsetzung der E-Privacy Richtlinie dient, seinen Lauf.
Das TTDSG tritt am 01.12.2021 in Kraft.
An dieser Stelle wollen wir die Änderungen für den Bereich der Telemediendienste näher beleuchten.

Informationspflichten - Der Datenschutztalk Podcast

Die Anwendung der neuen Standarddatenschutzklauseln – was Sie beachten sollten

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Heiko Gossen
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Markus Zechel

Die neuen Standarddatenschutzklauseln (engl. Standard Contractual Clauses – kurz SCC) sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission nicht nur bei zukünftigen Datenübermittlungen in Drittstaaten zum Einsatz kommen, sondern auch in bestehenden Vereinbarungen ersetzt werden. Außerdem möchte man der Rechtsprechung des EuGH im Fall Schrems II nachkommen. Daher verpflichtet der Vertrag die Beteiligten zur Durchführung eines Transfer Impact Assessments. Eine weitere Neuerung ist der modulare Aufbau der SCC. Damit lassen sich nun wesentlich mehr Konstellationen zwischen den Beteiligten ohne entsprechende Anpassungen abbilden.

In dem Webinar gehen Heiko Gossen und Markus Zechel neben den nun zu beachtenden Fristen auch auf den Aufbau und die Struktur der Standarddatenschutzklauseln ein. Sie erläutern Anwendungsbeispiele und Ausfüllhinweise sowie Möglichkeiten, wie das Transfer Impact Assessment (TIA) aussehen kann.

Wenn Sie neben der Audiospur auch die dazu gehörige Präsentation sehen möchten, finden Sie die Aufzeichnung auch als Video auf Youtube: https://youtu.be/KxKW1dcqyog