Der Countdown läuft! Für Betreiber von Energienetzen, die eine Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog gem. §11 (1)a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen müssen, beginnt nun eine spannende Phase.
Zum einen sollten, nach 3 Jahren der Erstzertifizierung, in den kommenden Wochen und Monaten die Re-Zertifizierungsaudits vor der Türe stehen und zum anderen wird die Umsetzung der Anforderungen aus der neuen ISO/IEC 27019:2017 überprüft. Zu beachten ist, dass diese neuen Anforderungen auch im Falle eines Überwachungsaudits ab dem 01.01.2021 nachzuweisen sind.
In dieser Folge unseres Podcasts „Der Datenschutztalk“ klärt Stephan Auge, Berater für Managementsysteme bei der migosens“ mit Franz Obermayer von der Complimant AG in Kirchweidach welche Stolperfallen aber auch welche Chancen sich aus der neuen ISO27019 ergeben und was bei der Umsetzung zu beachten ist.
Lesen Sie hierzu auch unseren Blogartikel zur „neuen“ ISO 27019.
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