Der Countdown läuft. Für Betreiber von Energieanlagen, die als kritische Infrastrukturen gelten, hat das letzte Jahr für die Umsetzung aller Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs begonnen. Konkret bedeutet dies, dass die durch die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) als kritische Infrastruktur festgelegten und einem Energieversorgungsnetz angeschlossenen Betreiber die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs gemäß §11 (1b) EnWG umzusetzen haben.
Im heutigen Datenschutz Talk begrüßen wir unseren Kollegen Stephan Auge, Consultant Informationssicherheit bei der migosens. Zusammen mit Heiko Gossen klärt Stephan Auge über die konkreten Umsetzungsanforderungen und Ziele bezüglich der Umsetzung des IT-Sicherheitskataloges auf. Darüber hinaus stellen sie dar, woher die Anforderungen aus dem IT-Sicherheitskatalog kommen und gehen näher auf das Zusammenspiel des IT-Sicherheitsgesetztes und der BSI-Kritis-Verordnung ein.
Einen ersten Überblick über das Thema gibt auch der dazu passende Blogbeitrag.
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