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LG Berlin II zu Meta-Praktiken – DS News KW 09/2026

    migosens Podcast
    Moderation:
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    Gregor Wortberg
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    Natalia Wozniak

    Was ist in der KW 09 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant?

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    Transkript zur Folge:

    Herzlich willkommen zum Datenschutz-Talk, eurem wöchentlichen Datenschutz-Update der Migosense.
    Heute ist Freitag, der 27. Februar. Unser Redaktionsschluss war um 10 Uhr, wie gewohnt.
    Mein Name ist Natalia Wotzniak und bei mir ist mein lieber Kollege...
    Gregor Wortberg. Hallo Natalia.
    Hallo Gregor, wir haben diese Woche wie gewohnt wieder spannende neue Infos
    aus der Datenschutzwelt mitgebracht. Gregor, fang an, was hast du mit?
    Ich habe ein Urteil des Landgerichts Berlin 2 mitgebracht zum Freundefinder von Facebook.
    Dann hat das Land Baden-Württemberg das Landesdatenschutzgesetz aktualisiert
    und eine Veröffentlichung bzw.
    Zwei Veröffentlichungen aus Spanien habe ich auch noch mitgebracht.
    Was steht denn bei dir auf dem Zettel?
    Bei mir steht ebenfalls ein Urteil des Landgerichts Berlin 2 auf dem Zettel,
    beziehungsweise eine Pressemitteilung zum Thema Datenübermittlung durch WhatsApp
    und eine weitere Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz zum Thema Chatkontrolle.
    Und wir haben, glaube ich, vergessen zu erwähnen, dass wir auch noch Lese- beziehungsweise
    Veranstaltungshinweise im Gepäck haben.
    Ja, doch, doch, doch, doch. Das sind die zwei veröffentlichten Spanien,
    die ich mitgebracht habe.
    Ah, ja gut. Alles klar, Gregor, dann leg los.
    Das Landgericht Berlin 2 hat entschieden, dass Facebooks Freundefinderfunktion
    mit Blick auf den Zugriff auf
    Kontaktdaten von Nicht-Facebook-Nutzern unzulässig ist. Das Urteil vom 2.
    Dezember 2025 wurde kürzlich veröffentlicht, die Klage allerdings bereits 2018
    eingereicht, hat in Berlin ein bisschen länger gedauert und folglich bezieht
    sich das Urteil auch auf die damaligen Praktiken.
    Zudem sei angemerkt, dass es auch noch nicht rechtskräftig ist.
    Der Freundefinder bietet die Funktion, dass Nutzer ihre Telefonkontaktlisten
    auf Facebook-Server hochladen können und damit dann neue Facebook-Kontakte finden können.
    Die Speicherung erfolgte ohne Einbindung der Betroffenen und das Gericht machte
    da auch nochmal deutlich,
    dass Nutzer nicht damit rechnen müssen, dass ihre Daten halt auch dann über
    diese Funktion erfasst werden und sie zudem auch keinen Vorteil haben durch
    diese Datenspeicherung.
    Darüber hinaus betrachtete das Gericht weitere Praktiken des Unternehmens.
    So sei ebenso die Auswertung des Nutzerverhaltens zu Personalisierung von Werbung unzulässig.
    Darüber hinaus können Nutzer auch in diesem Zusammenhang so das Gericht nicht
    damit rechnen, dass auch wenn sie das Netzwerk zur Kosten nutzen,
    die Datenverarbeitung zu Werbezwecken erfolgt.
    Facebook ist nun aufgefordert, die Praxis zu unterlassen, bei Verstoß droht
    ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
    Die klagende Verbraucherzentrale spricht hier von einem Urteil mit Signalwirkung.
    Naja, allerdings muss man das nochmal so ein bisschen einordnen und darauf hinweisen,
    dass eben Praktiken von 2018 beleuchtet wurden.
    Zum Teil können diese bereits ja überholt sein.
    Gerade mit Blick auf die personalisierte Werbung hat Meta, also der Mutterkonzern
    ja in jüngerer Vergangenheit, auch mit diesen Abo-Modellen, also kostenpflichtige
    Nutzung oder kostenlose Nutzung gegen Werbung,
    ja auch schon andere Wege gefunden, um eine Art Einwilligung der Nutzer zu erhalten.
    Ja, also ich glaube, wir haben uns ja im Vorfeld dazu ausgetauscht,
    dass das Urteil ja schon einen längeren Bart hat, sozusagen, 2018.
    Ich kann mit meinem Urteil, meinem zweiten Urteil des Landgerichts Berlin,
    dem noch eins draufsetzen, denn das Landgericht Berlin 2 war diese Woche intensiv.
    Tätig und beschäftigt und hat auch ein zweites Beurteil, was vom 23.
    Februar jetzt, also drei Tage
    alt, nicht veröffentlicht, aber eine Pressemitteilung dazu rausgegeben.
    Und ja, laut dieser aktuellen Pressemitteilung hat das Landgericht Berlin 2
    entschieden, dass WhatsApp keine Daten von WhatsApp-Nutzern und auch keine Daten
    von Personen, die WhatsApp gar nicht nutzen, an Facebook weitergeben darf.
    Das Gericht hat den Antrag abgelehnt, WhatsApp dazu zu verpflichten,
    Facebook zur Löschung der bereits übermittelten Daten aufzufordern und dies nachzuweisen.
    Auch dabei geht es, wie anfangs leicht erwähnt,
    um die im Jahr 2016, also noch ein bisschen älter als der erste Sachverhalt,
    um die im Jahr 2016 angekündigte Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzregeln
    des Messenger-Dienstes WhatsApp.
    Über diese hat WhatsApp seine Nutzer im August 2016 informiert und die Nutzer
    sollten in neuen Bedingungen zustimmen.
    Mit der Zustimmung und damit nach den neuen Regeln sollte WhatsApp und Facebook
    automatisch Zugriff auf alle Daten im Adressbuch des Handys bekommen.
    Dazu gehörten die eigene Telefonnummer und die Telefonnummern aller gespeicherten Kontakte.
    Außerdem sollten die Nutzer bestätigen, dass sie die Erlaubnis haben,
    diese fremden Telefonnummern weiterzugeben.
    Jedenfalls hat das Urteil dazu jetzt ja eine gewisse Signalwirkung,
    sollte jedoch mit Vorsicht betrachtet werden,
    da es erstens noch nicht rechtskräftig ist und zweitens wurden die Nutzungsbedingungen
    aus dem Jahr 2016 seitdem mehrfach geändert.
    Deshalb sollte wirklich geprüft werden, ob die hier betroffene Regelung überhaupt
    noch aktuell ist und überhaupt noch zum Tragen kommt.
    Und da die konkreten Entscheidungsgründe allerdings jetzt noch nicht vorliegen,
    werden sich wahrscheinlich weitere Details und Erkenntnisse,
    die wir halt jetzt noch nicht haben, aber aus dem Grund.
    Urteilstext ergeben können. Von daher, für diejenigen, für die das Thema Datenübermittlung,
    WhatsApp an Facebook in der Praxis relevant ist, sicherlich ein beziehungsweise
    zwei Urteile, die man sich anschauen sollte,
    aber auch wirklich prüfen sollte, ob die darin beanstandenden Regelungen jetzt
    noch im Jahr 2026 noch so bei Facebook, bei Meta, bei WhatsApp im Einsatz sind.
    Der baden-württembergische Landtag hat am 4. Februar landesgesetzliche Vorgaben
    angepasst und zwar hat er das Landesdatenschutzgesetz aktualisiert und darin
    dann auch Regelungen zur Nutzung von KI-Systemen geschaffen.
    Und Adressaten sind, muss man dazu sagen, primär öffentliche Stellen an dieser Stelle.
    Zentrale Aussage ist, dass öffentliche Stellen eben KI-Systeme einsetzen dürfen.
    Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegende Datenverarbeitung zulässig und restmäßig ist.
    Also es braucht keine eigene Rechtsgrundlage für KI, für die KI-Nutzung, wenn man so möchte.
    Neu ist zum Beispiel, dass auch die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten
    erlaubt ist, zu Zwecken der Entwicklung, Training, Tests und Validierung von Systemen.
    Wenn dies zwingend erforderlich ist und diese Zwecke nicht anders auf effektive
    Weise dann erreichbar sind. Zudem,
    Vielleicht auch am Rande interessant, können KI-Systeme zur Auswertung von Videoaufnahmen
    öffentlich zugänglicher Bereiche unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.
    In der Praxis relevant interessant werden dürfte aber auch nochmal die Informationspflicht,
    denn da auch der Beschäftigten Datenschutz ist betroffen.
    So gibt es eine Informationspflicht gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern über
    den Einsatz von KI-Systemen, deren Dauer und deren Zwecke.
    Darüber hinaus ist die Nutzung von biometrischen Daten zu Authentifizierungs-
    und Autorisierungszwecken untersagt.
    Außer es gibt eine Betriebsvereinbarung oder sonstige Regelungen und Verpflichtungen.
    Lohnt sich auf jeden Fall mal reinzuschauen, auch wenn die Adressaten eher öffentliche
    Stellen sind, aber auch Stellen sind mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung.
    Und vielleicht kann man da in der Praxis ja auch das ein oder andere was ableiten.
    Für eine eigene Governance.
    Und ich kann mir auch gut vorstellen, dass die anderen Bundesländer auch in
    die eigenen Landesdatenschutzgesetze vielleicht auch nachziehen und ähnliche
    oder entsprechende Regeln mit aufnehmen werden,
    sodass der öffentliche Sektor einfach nochmal auf Landesebene nochmal ein bisschen
    konkreter geregelt sein wird.
    So, ich komme zu der weiteren Pressemitteilung, die ich mitgebracht habe,
    nämlich zum Thema Chatkontrolle.
    In einer aktuellen Pressemitteilung fordert nämlich die Deutsche Datenschutzkonferenz,
    die DSK, den endgültigen Verzicht auf die geplante anlasslose Massenüberwachung
    privater Kommunikation durch die EU.
    Die Experten, also die Landesdatenschutzbehörden, warnen eindringlich davor,
    dass das Scannen digitaler Nachrichten und das Aufweichen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
    die IT-Sicherheit aller Bürger massiv gefährden kann.
    Die DSK appelliert daher, von Massenüberwachung privater Chats,
    also Aufdeckungsanordnungen, von flächendeckenden Scannen privater Nachrichten
    und vom Durchbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abzusehen.
    Die DSK warnt, dass dafür geschaffene Hintertüren in der Verschlüsselung zugleich
    auch von Kriminellen ausgenutzt werden könnten und so die Sicherheit der Kommunikation
    aller Bürger gefährdet werden könnte.
    Zwar unterstützen die Behörden den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von
    Kindern, der ja mit der Aufweichung bezweckt wird, lehnen jedoch einen Generalverdacht
    gegen Millionen von Menschen als unverhältnismäßig ab.
    Prof. Dr. Kelber sagt hierzu, und ich möchte gerne das Zitat einmal anführen,
    weil ich finde, das ist wirklich auf den Punkt gebracht.
    Der Schutz von Kindern ist elementar. Der Staat muss dazu angemessene Mittel ergreifen.
    Die anlasslose Überwachung privater Kommunikation betrifft den Kern der Vertraulichkeit
    der Kommunikation aller europäischen Bürgerinnen und Bürger.
    Statt einen Generalvertrag zu begründen, sollten gezielte Maßnahmen getroffen
    werden, um Kinder wirksam zu schützen.
    Ich glaube, damit ist das wirklich auf den Punkt gebracht. Und von nachher wollte
    ich dieses Zitat jetzt hier nicht unterschlagen.
    Das heißt, die Datenschützer plädieren für gezielte Ermittlungsmaßnahmen und
    positionieren sich ganz klar gegen technologische Hintertüren,
    die auch von Kriminellen missbraucht werden könnten.
    Wir werden sehen, inwiefern die Daten,
    diese Bestellungnahme, Positionierung Früchte tragen wird und inwiefern das
    Auswirkungen auf die geplante Überwachung in der EU haben wird.
    Und damit kommen wir auch schon zu den anfangs mehrfach erwähnten öffentlichen Veranstaltungen.
    Ich hatte schon das Gefühl, dass du mir nicht zugehört hast.
    Gregor, komm, nicht los.
    Du musst dich hier outcallen. Zwei Veröffentlichungen habe ich mitgebracht,
    genau, aus Spanien. Einerseits hat die spanische Datenschutz-Aufsichtsbehörde
    einen Leitfaden zu agentenbasierten künstlichen Intelligenz aus Sicht des Datenschutzes veröffentlicht.
    Das klingt erstmal kompliziert. Kern sind Besonderheiten, die auftreten,
    wenn zum Beispiel KI-Agenten eingesetzt werden.
    Also auf einer Webseite zum Beispiel diese Chatbots und so.
    Also welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten dort entstehen können.
    Ist oft Spanisch, aber Browser können ja übersetzen.
    Also von daher kann man sich trotzdem gut zu Gemüte führen oder man möchte ein bisschen üben.
    Andererseits hat vorhin auch noch die Spanische Agentur für die Überwachung
    künstlicher Intelligenz Richtlinien zum Umgang mit den Vorgaben der KI-Verordnung veröffentlicht.
    Darunter unter anderem Leitlinien zu Daten und Daten Governance sowie zu Cybersicherheit.
    Das Ganze auf Englisch auch sehr zu empfehlen. Thematisch in,
    glaube ich, 14 oder 15 Unterpunkte gegliedert. kann man sich also auch scheibchenweise
    und themenbezogen sehr gut,
    anschauen.
    Mit anderen Worten, das Wochenende ist gesichert.
    Ja, genau.
    Wunderbar. Und damit sind wir auch schon am Ende unserer heutigen Folge.
    Wir hoffen, dass die Auswahl euch gefallen hat.
    Wir hoffen, dass ihr das für eure Praxis gut mitnehmen, verwenden könnt.
    Es ansonsten aber auch einfach nur interessant war.
    Und ja, wir wünschen euch ein schönes Wochenende, falls ihr das heute hört,
    beziehungsweise noch vor dem Wochenende hört oder einen guten Start in die neue
    Woche, wenn es mal nach dem Wochenende soweit sein wird.
    Von daher von meiner Seite, ich sag schon mal Tschüss.
    Bis bald.