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Mobilfunkanbietern droht Klagewelle – Datenschutz News KW 39/2023

    Der Datenschutz Talk KW 39
    Moderation:
    avatar
    Markus Zechel
    avatar
    Laura Droschinski

    Was ist in der KW 39 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant?
    Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen:

    • plusserver bietet DSGVO-konforme Plattform für offene KI-Modelle an
    • KI-Anwendungen in der Praxis
    • Verbraucherschützer: Betreiber von Zyklus-Apps schludern beim Datenschutz
    • Sparpreis-Ticket nur gegen Daten: Verbraucherschützer protestieren
    • BGH fragt EuGH: Sind negative Gefühle immaterieller Schaden im Sinne der DSGVO?
    • Aufkommende Klagewelle gegen die Schufa und Mobilfunkanbieter?

    Empfehlungen & Lesetipps:

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    #TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk

    Transkript zur Folge: Nee, ich habe dich schön auflaufen lassen. Vielen Dank, vielen. Herzlich willkommen zum Datenschutztalk. Ihrem Podcast für die Themen Datenschutz und Informationssicherheit. Freitag, der 29. September. Mein Name ist Markus Zeche und ich begrüße meine Kollegin Laura Droschinski. Hallo Laura. Hallo lieber Markus. Bevor ich’s vergesse, der Redaktionsschluss war natürlich wie immer um zehn Uhr, damit wir auch vollständig sind. Bevor ich dich frage, ob du irgendwas mitgebracht hast für die Themenfolge, für die für die Newsfolge heute möchte ich mich nochmal, ja für einen Lapsus entschuldigen, den ich letzte Woche begangen habe. Natürlich weiß ich, dass die externe Meldestelle nicht die Stelle ist, die man intern extern vergibt, also das möchte ich nochmal bitten um Entschuldigung für. Ähm das tut mir gar nicht aufgefallen. Du hast aber auch nix gesagt letzte Woche, als wir zusammen aufgenommen haben. Nee, das war ja hier im Kontext, ne, vom Schutzgesetz ähm nee, ich habe dich schön auflaufen lassen. Vielen Dank, Fine. Ja, wir haben natürlich äh aufmerksame Hörer und einer der Hörer hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass ich zweimal, glaube ich, sogar externe Meldestelle gesagt habe, obwohl ich natürlich die interne Meldestelle meine, die extern vergeben worden ist, also von daher so viel Zeit muss sein. Ja cool, dass du’s richtig stellst und äh vielleicht auch noch mal einen herzlichen Dank an unsere lieben Zuhörerinnen und Zuhörern. Wir freuen uns natürlich auch über solches Feedback. Dann können wir es richtig stellen. Hast du denn was mitgebracht, Laura? Ja, eine eine kleine Hand, Themen heute ähm und zwar habe ich einmal ein neues KI-Produkt mitgebracht und dazu auch direkt einen Veranstaltungstipp, mal ganz ungewohnt, das mal an den Anfang unserer Folge zu stellen. Als nächstes ähm habe ich eine Nachricht aus dem Bereich Verbraucherschutz mitgebracht und, Ein unserer Topthema, vielleicht eine drohende Klagewelle, die auf die deutschen Mobilfunkanbieter zukommt. Wie sieht’s bei dir aus, Mark. Bin ich gespannt. Ja, zum Thema Verbraucherschutz habe ich auch was. Es geht um Auskünfte bei Zyklus-Apps. Dann eine wie immer spannende Frage zum Thema Schadenersatz. Ähm reicht es aus, negative Gefühle zu entwickeln, Und dann habe ich einen Lesetipp mitgemacht, die Handreichung der Aufsichtsbehörde in Niedersachsen zusammen mit anderen Datenschutzaufsichtsbändern zum Thema Microsoft drei fünfundsechzig. Wolltest du loslegen? Leg los. Ja, KI ist in aller Munde und auch einer der größten deutschen Server und Cloud-Betreiber plus Server bietet nun ein entsprechendes Produkt an, wie heiße im Laufe der Woche berichtet hat, das Produkt Plus KI bewirbt sich als eine Datenschutz und rechtssichere Cloud-Variante und ja, alle interessierten Unternehmen, können nun auf eine Testversion oder auf eine verfügbare Testversion zugreifen und diese soll auch, ja ganz ähnliche Funktion besitzen wie das ähm allseits bekannte Chat GBT der Hersteller verspricht hier, dass Unternehmen auch ihre eigenen Modelle einbinden können oder auch dieses, Basis nehmen können und wir hatten das ja auch schon in Vergangenheit, dass immer mehr Unternehmen sich nicht gängigen großen Produkten anschließen, sondern für sich entscheiden, auch eigene, Vielleicht rechtssicherer Varianten, weil sich intern zu platzieren, Ich finde persönlich, dieser dieses Produkt hat ähm ein sehr saftigen Preis. 2000 Euro im Monat, Für den Early Access. Für die Early Access Version, also mein ist es davon ab auszugehen, dass es dann später auch im Preis steigen wird. Äh ich würde total gerne mal wissen, Wer das so tut, wer wer’s mal testet und ähm ja nach, Praxis, wie nennt man’s? Erfahrungsberichten, äh Erfahrungsberichte erfragen. Ich glaube, wir werden’s intern wahrscheinlich nicht testen. Nicht für 2000 Euro im Monat, denke ich, ja. Ja, aber finde ich ganz spannend, ähm dass es hier jetzt auch eine ja, nationale oder nationales Produkt gibt, äh was ja Datenschutzsicherheit verspricht oder mit Blick auf die DSGVO eben Rechtssicherheit verspricht äh im Detail habe ich’s mir jetzt noch nicht angesehen, aber da werden wir sicherlich nochmal zu einem späteren Zeitpunkt über das ein oder andere Produkt berichten. Ich hab’s halt. Du freust dich. Schön. Ähm ich hab’s ja gerade schon mal kurz angekündigt. Ähm in dem Zusammenhang möchte ich direkt auf eine Veranstaltung hinweisen, weil ich finde, es passt an dieser Stelle, ziemlich hervorragend, denn ähm der Landesbeauftragte für den Datenschutz sind die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg thematisiert das im Rahmen auch seiner KI-Woche. Ähm die heißt, Menschendaten, die Maschine spricht Wer verantwortet die KI und äh das ist auch eine kostenlose Veranstaltung in der nächsten Woche, um genauer zu sein am fünften Oktober zweitausenddreiundzwanzig kann man entweder vor Ort sein oder aber auch online teilnehmen. Und im Rahmen dieser Veranstaltung tauschen sich Expertinnen aus der Wirtschaft und der Forschung aus, ähm aber auch aus Verwaltungsbereichen ähm zum Thema künstliche Intelligenz, also, zum einen steht auf der Tagesordnung, weder technische Datenschutz auch umgesetzt werden kann, welche Herausforderungen und Lösungsansätze, Bei der KIKI Anwendung bestehen, Also wie gesagt, ich finde halt zu dem Thema ähm kann man sich glaube ich nicht genug informieren oder Markus, wenn man sich da interessiert. ZuckerI, das wird uns beschäftigen, wie gesagt. Ich habe äh heute Morgen noch einen Podcast gehört zu dem Thema, Ich finde das da gibt’s ja eine eigene Podcastreihe, die sich nur mit dem Thema KI verstehen beschäftigt. Fand ich ganz Und wie gesagt, wir werden, denke ich, nicht darum herumkommen. Es wird in unseren Alltag ganz normal Einzug nehmen. Wir benutzen das ja auch schon bei bei Übersetzungen und und solchen Dingen. Ohne dass wir uns das häufig bewusst machen, dass da KI im Hintergrund steckt. Es gibt ja eine ähm auch deutsche App, die die man gut nutzen kann und das ist alles künstliche Intelligenz im Hintergrund. Das ähm, Da macht man aber nicht so einen Behai drum, wie man bei uns zu Hause, Wenn du erlaubst, würde ich mit meiner ersten Nachricht starten, ähm die Stiftung Warentest hat 21 Zyklusmessungsapps äh getestet. Ähm was für uns jetzt ähm gar nicht so ähm grundsätzlich spannend wäre. Vielleicht kurz eingeschoben. Sie sind selten zuverlässig wie die Stiftung Warentest festgestellt hat. Was aber spannend war, Die Stiftung Warentest hat sich Unterstützung vom Bundesverband der Verbraucherzentralen geholt, um das Thema Datenschutz auch beleuchten zu lassen. Und man hat dann bei zwölf dieser Anbieter Auskunft äh ersuchen, gestellt. Zwischen April und Juni 2023 sind hier dann entsprechende Auskunftsanfragen oder Auskunftsersuchen an die Anbieter gestellt worden. Sechs von denen haben. Zufriedenstellende Antworten geben, sechs eben entsprechend an unzufriedenstellende Antworten gegeben. Ähm ich finde total interessant, es waren halt nicht nur deutsche Anbieter, sondern auch ähm andere Anbieter mit dabei. Und einer der Anbieter hat darauf hingewiesen, dass eine auf deutsch formulierte Antwort durch Google Translate äh übersetzt worden ist. Was ich natürlich pikant finde, wenn es äh um die Frage Auskunftsersuchen geht. Also wer möchte, könnte hier mal überlegen, ob nicht hier ein ein Verstoß vorgelegen hat wegen einer ungefugten Übermittlung von person bezogenen Daten an Google, aber hey Keine Ahnung. Also wie gesagt, ähm spannend hierbei, dass viele dieser Auskunft der Suche nicht vollständig erteilt worden sind, Insbesondere gab es hier wohl Anbieter, die äh gesagt haben, dass sie keine personenbezogenen Daten verarbeiten und keine Gesundheitsdaten verarbeiten würden. Ähm ich finde es finde es interessant, ähm die die Auffassung, Man hat wohl auch von der Verbraucherzentrale das Datensendeverhalten untersucht und hier festgestellt, dass Apps keine Gesundheitsdaten an die Anbieter übertragen haben, also bestimmte Apps keine Gesundheitsdaten übertragen haben. Aber wie gesagt, ähm wenn wenn behauptet wird, dass keine Person bezogener Daten verarbeitet werden, dann halte ich das schon für eine ziemlich, ziemlich interessante Auffassung, Würde mich natürlich freuen, wenn man das noch mal intensiver beleuchten würde so, Ähm wer Lust hat da Auskunft äh an an Ersuchen zu stellen, die Verbraucherzentrale hat da auch Musterschreiben auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Kann man also auch mal machen. Spannendes Thema, weil ich glaube, es ist ja nicht nur in dem Bereich, also wie viele Gesundheitsapp, Die man ja auch downloaden kann und äh wie viele schwarze Schafe wahrscheinlich auch bei den Anbietern, die eben das Thema gar nicht mit der Gewissenhaftigkeit, wie wir uns das wünschen würden, doch behandeln. Ich meine, das gehört halt dazu, wenn ich ein äh Produkt äh entwickle, dass ich mir Gedanken mache, wie kann ich auch die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung umsetzen. Das ist ja eine Anforderung zum Thema Privacy bei Design genauso so Aspekte mit zu berücksichtigen und das Thema betroffene Rechte gehört halt mit dazu. Wenn ich, Mich mit Produkten und Dienstleistungen an Menschen wende, muss ich mir auch Gedanken machen, wie kann ich denn Betroffenenrechte umsetzen? Und bei vielen dieser nicht-vollständig erteilten Auskünfte sind es halt irgendwelche handwerklichen Fehler. Nicht auf die betroffenen Rechte hinzuweisen ist halt wie, Man muss ja nur lesen, was im Artikel 15 aufgeschrieben steht und eine eine der Personen, die sich da geäußert hat, meinte wohl auch, dass ähm die Speicherdauer nicht mit anzugeben sei, weil die ja schon aus der Datenschutzerklärung hervorgehe. Finde ich auch eine eine ähm, ja interessante Perspektive auf das ganze Thema. Mutig, genau. Ja, du hast gerade den Bundesverband der Verbraucherzentrale angesprochen und der spielt auch in meiner nächsten Nachricht eine Rolle und zwar ähm, sich hier die Verbraucherschützer mit dem Verein Digitalcourage zusammengetan und diese nun Kritik an der Deutschen Bahn üben, denn ab Dienstag ist hier, eine neue ja oder eine Neuerung tritt hier in Kraft, denn Bahntickets ähm mit diesem so gemeinten Sparpreisangebot, werden in Reisezentren ausschließlich dann nur noch verkauft mit Angabe von personenbezogenen Daten, also Name, genauso wie ähm Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind ab dem 1. Oktober verpflichtet anzugeben, Und die Verbraucherschützer sehen nun eben die Problematik, dass die Käufer dieser Tickets, gezwungen werden, diese Daten preiszugeben. Sie sehen hier eben einzig und allein die die Begründung der Digitalisierung als nicht ausreichend an und sie sind der Meinung, dass eben Bahn fahren grundsätzlich oder das Reisen mit der Bahn zur Grundversorgung gehört und dass dies eben auch ohne Datenspuren und Digitalzwang möglich sein muss. Allgemeine Kritik wird halt auch laut, weil die Bahn immer mehr analoge Wege abschafft für den Fahrkartenkauf, beispielsweise mh könnte man jetzt. Dem ersten Oktober oder auch aktuell sich zwar diese sogenannten Sparpreistickets auch am Automaten ziehen, ohne Daten. Jedoch soll dieses Vorhaben auch Ende des Jahres auslaufen, laut der Deutschen Bahn. Diese argumentiert derweil mit der Zweckbindung im vertraglichen Rahmen, also sie sehen sich hier auf jeden Fall ja Vertragsdurchführung verpflichtet, diese, Zu erfassen und betonen natürlich nochmal, dass ihnen der Datenschutz sehr wichtig ist, dass sie regelmäßig wohl ähm mit den zuständigen Datenschutzbehörden in Kontakt stehen, aber auch mit einem kreisunabhängiger Expertin und Ex Im Datenschutzbeirat der Deutschen Bahn und halt jeden Prozess hier auch genauer hinterleuchten. Äh wie siehst du das, Markus? Bahnreisen gegen bezahlen mit Daten. Je unabhängig ob es bezahlt ist, überlegt die ganze Zeit, wo hier wirklich die Erforderlichkeit äh sich ergibt im im Rahmen auch der der Grundsätze der Verarbeitung von Personendaten in irgendwas in einen Vertrag reinzuschreiben und da daraus dann ihr Forderlichkeit abzuleiten, finde ich ehrlich gesagt, Trifft glaube ich nicht die Grundinee. Mich würde das freuen, wenn die wenn die Bayern das noch mal deutlich konkretisieren könnte, was sie glaubt, wo hier die Erforderlichkeit in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sich ergibt Wenn ich mir eine Karte nur, nur einfach kaufen möchte, am besten ich bezahle die noch bar und muss dann trotzdem meine person bezogenen Daten angeben. Klingt Erst mal merkwürdig vielleicht habe ich aber auch die die Nachricht nicht nicht ganz verstanden. So. Kann ja auch sein. Ja, ich find’s halt schade, dass halt auch äh insbesondere, ich glaube, einige ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger auch, ähm benachteiligt sind im Rahmen dessen, also die jetzt eben mit äh digitalen Medien nicht so gut umgehen können und ich glaube wohl kaum, dass die Deutsche Bahn jetzt hingeht mit der Angabe der Telefonnummern und jedem persönlich über Fahrplanänderungen informiert. Also. Ich stimme auch gerade die Frage noch, ähm wenn es erforderlich ist für die Vertragserbringung. Was passiert dann mit denen, die keine E-Mail-Adresse haben. Ja, wir können Ihre Telefonnummer angeben. Ah, alternativ. Alternativ. Ah alternativ. Hm, das ist ja schon mal gut, also. Ja Mann, machen wir uns nix vor, also ist schon äh eine eigenartige Vorgehensweise. In der Tat, ja, in der Tat. Äh gut erdacht, gut gemacht, äh passt häufig eigentlich zusammen. Ich habe einen Vorlageentscheidungen für den Europäischen Gerichtshof mitgemacht, Ja ich weiß nicht, in mir landen immer die EuGH ähm Nachrichten bei mir, habe ich den Eindruck, Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit einigen Fragen, ähm die sich aus einer ähm Revisionsverhandlung ergeben haben. Das Landgericht hatte einer betroffenen Person 1tausend Euro, Schadenersatz zugesprochen. Die betroffenen Personen, also die Klägerin wollte gerne 2500 haben. Ist das schon mal gar nicht schlecht. Äh die die Quote, die da rausgekommen ist und das der Bundesgerichtshof möchte jetzt gerne vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob es reicht, dass man negative Gefühle hat, Um damit einen Schadenersatz rechtfertigen zu können. Wir haben ja vor Kurzem die Entscheidung des des EuGH gehabt zur Frage der ähm Schwellwerte. Gibt es überhaupt irgendwelche Schwellwerte? Die beim Schadenersatz eine Rolle spielen. Da hat der EuGH gesagt, nö, das spielt keine Rolle. Hat aber auch gesagt, dass natürlich die betroffene Person nicht davon entbunden ist, den Nachweis zu führen, dass hier wirklich ein äh Schaden entstanden ist, auch ein immaterieller Schaden, Und das finde ich natürlich bei diesen negativen Gefühlen ähm gar nicht so leicht, das nachzuweisen. Ich denke ähm das ist eine ganz spannende Frage, die dann der EuGH zu beantworten hat an der Stelle. Ähm es gab ja auch deutsche Gerichte, die schon ähm bei so negativen Gefühlen auch tatsächlich 100 Euro Schadenersatz zugesprochen haben. Wir erinnern uns alle an Google-Fonds und äh das, was dann daraus erwachsen ist für dieses, Ich glaube in äh Wortland war das allgemeine Unwohlsein, 1hundert Euro Schadenersatz zugesprochen hat. Ich ich bin froh, wenn das tatsächlich vom EuGH beleuchtet wird und dann ähm eine Entscheidung dazu fällt, Die vom BGH dann im Rahmen dieser Revision ähm auch zu behandeln ist. Mal gucken, wie lange das das äh dauert, bis wir da eine Antwort vom Europäischen Gerichtshof zu bekommen. Hast du eine Idee wie wie ähm wie wie du so was nachweisen könntest, wenn du so negative Gefühle hast. Also hier was so das eine Nachricht, An eine äh dritte Person gegangen ist ein ein äh über einen Messenger-Dienst und die äh der Kläger, hatte wohl in der Gehaltsverhandlung bei der Einstellung ein bisschen ähm zu hoch gepokert und man konnte ihm dann ähm wohl die Stelle nicht anbieten und diese Information ist halt an eine dritte Person gegangen und, er schildert jetzt tatsächlich, ähm dass er sich deswegen halt unwohl fühlt, weil er ähm in der, Gehaltsverhandlungen unterlegen soll und das sei so eine Schmach ähm und deswegen hat er 2500 Euro für Gerechtfertigt gehalten. Wenn man so was nachweisen. Ich glaube nachweisen ist wirklich halt so ein schwieriges Thema und das ist glaube ich auch die Herausforderung vor denen ja nun mal die Gerichte jetzt auch stehen ähm hier entsprechend zu urteilen und ähm ich glaube in insofern geht’s ja noch Da kann man ja auch sagen, okay, man kann hier ein finanzieller Schaden draus entstehen und deshalb ist es aber, es gibt ja auch andere Beweggründe, die ungute Gefühle auslösen können und da ist es halt super schwer, es halt abzugrenzen. Also wie soll das funktionieren? Deswegen bin ich umso spannender, wie sich da die Rechtslage zukünftig entwickelt. Ja, vielleicht muss man dann irgendwie Nachweise bringen über Therapiestunden und dann äh kriegt man die die bezahlt oder so. Das äh ja, mal gucken, wie sich das entwickelt. Genau, wie wie sich auch der ganze Umgang mit Harten bei der SCHUFA entwickeln. Das ist ja auch ein Thema, was ja in diesem Jahr sehr präsent ist und ähm damit befasse ich jetzt meine nächste Nachricht. Und zwar konkret geht es nochmals um die Daten, die Vertragsdaten, die durch deutsche Mobilfunkanbieter an die Wirtschaftsauskunft teil weitergeleitet werden und ähm hier gab’s ja in Vergangenheit schon, Rechtsauffassung, dass eben insbesondere die Weitergabe von Positivdaten dazu führen kann, dass es eben Auswertungen und Profilbildungen gibt, oder nachgewiesen ist, dass es die auch gibt, ja? Und dass dies aber beispielsweise nur auf Grundlage einer Einwilligung als rechtmäßig angesehen wird. Heise berichtet nun in dieser Woche mit äh und beruft sich auf große Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland ähm dass hier wohl eine Klagewelle droht. Denn ähm nachdem ja diese Rechtsauffassung bekannt geworden ist, haben sich über, ähm 00.000 Verbraucher bei den Kanzleien gemeldet, die sich nun vertreten lassen wollen und ihr Recht auf Schadensersatz nachprüfen lassen wollen. Wie gesagt, es konkret geht es halt eben um die Übermittlungspraxis von diesen Positivdaten, die eben dazu führen könnten, dass den Betroffenen ein Nachteil entsteht, weil es um Vertragsdaten geht und eventuell sich Mobilfunkanbieter auch gegen einen Kunden entscheiden können, weil sie über die Schufa herausfinden, dass dieser öfter mal den Anbieter wechselt. Dieses Anbieterhopping, wie es genannt wird, wird natürlich bei den Anbietern nicht gerne gesehen. Laut Aussage der Kanzleien ähm wurden bereits ja einige tausend Schufa-Auszüge für ihre Mandanten gezogen und sie konnten schon feststellen, dass bei den ersten 3.500 Datensätzen jeder dritte Mobilfunk Vertrag betroffen waren. Ich finde, das ist schon eine ganz ordentliche Summe, an Daten und auch hier wird schon gesagt ähm das lässt natürlich vermuten wie viele betroffene Personen es halt eben hier gibt, Die im Rahmen ihrer Verträge äh eben entsprechend benachteiligt werden, geworden sind, muss man dazu sagen. Also da bin ich mal gespannt, Auch hier spannend ist wieder das richtige Wort, ähm inwieweit da die großen Mobilfunkanbieter denn äh mit, konfrontiert werden. Auch die Schufa selbst könnte eventuell natürlich noch die Klagewelle ereilen. Wir haben ja auch schon mal darüber berichtet, dass ja im Herbst auch hier ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof aussteht. Und äh hier auch schon der Generalanwalt, oder einer der Generalanwälte vor Ort ja eben auch davon ausgeht dass äh die also automatisch erstellten Scores der Auskunftsscheine nicht mehr der DSGVO vereinbar sind. Also ich glaube alles rund um die Schufa bleibt echt, spannend. Interessant. Eine Knüppeldeck, die Schufa das glaube ich im Moment ähm und auch hier gucken wir natürlich alle wieder auf den EuGH und warten ähm auf die Entscheidung, die er jetzt im Herbst kommt. Ob das core rechtmäßig ist oder nicht und ähm ich ich bin gespannt, was da nachher auch äh transparent dabei rauskommt, ähm welche Daten eventuell auch bei der Schufa mit mit einfließen. Ja und welche auch nationalen Urteile zu dem Thema halt äh dann wirklich getroffen werden. Also es wurde ja im April 2tausend3undzwanzig ja schon in München beim Landgericht dazu geurteilt, da ist aber der Beschluss halt eben noch nicht rechtskräftig Da war das Ergebnis ja eben, dass es ein und das ist ein Nachweis über ein freiwilliges Opt-In zum Datentransfer hätte äh oder hätte da sein müssen. Und eine weitere Klage aus Köln, die ja leider, Ja, aus prozessualen Gründen in der ersten Instanz abgewiesen wurde, aber auch inhaltlich sich den Ansichten aus München äh angeschlossen hatte. In dem Fall waren ähm also das äh ist im Moment im Berufungsverfahren. Deswegen also macht’s glaube ich schon Sinn da weiterhin Auge drauf zu haben, wie sich das entwickelt. Auch in Österreich haben wir die Auskunft teilnehmen, die da gestrauchelt war beim beim Jahr. Also ich würde im Moment äh nicht unbedingt den Wirtschaftsauskunftteilen investieren, wenn das jemand im Portfolio hat könnte das äh eine gute Idee sein, dass vielleicht in nächster Zeit abzustoßen oder so. Ich komme zu den Empfehlungen, Lesetipps, Laura, Ähm ich habe eine ähm Handreichung mitgebracht. Ich hatte das ja schon erwähnt, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen hat eine Handreichung zu Microsoft 365 oder M365 herausgegeben. Ich habe schon in der Vorbereitung gesagt, der richtig busy. Ähm der ist ja, glaube ich, grade erst offiziell zum Landesdatenschutzbeauftragten ähm ernannt worden und gleich mit mit so einer Pressemitteilung an Start zu gehen. Finde ich. Lass uns mal gucken, was da so alles kommt aus Niedersachsen zukünftig Ähm es ist ein relativ umfangreiches Dokument. Ich habe mir das angeschaut hm mit den 21 Seiten. Da sind ein paar interessante Punkte drin. So soll man zum Beispiel zu der AVV mit Microsoft Ergänzungsvereinbarungen machen. Und man sollte dann mit Microsoft auch immer das Thema der Nutzung, Zur eigenen Geschäftszwecken auch sprechen. Dazu gibt’s dann in dieser Handreichung immer ähm auch in in einer Farbe blau, sogenannte To Dos mit einem Ausrufezeichen mit dabei und schon auch ähm Tabellenvorschläge, wie sowas aussehen könnte, also sehr praxispraxisorientiert, finde ich zumindest, die Gestaltung angeht, Ich find’s natürlich dann äh schwierig, Microsoft jetzt wirklich abzuringen, welche personenbezogenen Daten oder Kategorien von personenbezogenen Daten Microsoft zu eigenen Zwecken verarbeitet, einschließlich Daten, welche Identifikationen enthalten, also, Da muss man damit immer Christoph wahrscheinlich auch noch mal drüber diskutieren, ähm was Personen bezogene Daten sind und was nicht, weil diese Telemetrie und Diagnosedaten. Werden ja häufig nicht als Person mit so eine Daten gesehen, aber ähm in dem Papier werden dann auch Beispiele für die Werbe-ID, Lizenz, ID Cookie-ID, Nutzer-ID-Rechner-ID ähm mit aufgeführt, die natürlich, Durchaus die Tendenz haben als Person mit so einer Daten interpretiert werden zu können. Wie gesagt, die Gestaltung ist sehr praxisorientiert. Ich bin mir nicht ganz klar, wie man ähm insbesondere bei kleineren Kunden es schaffen sollte, mit Microsoft dann für jede Auftragsverarbeitung so eine Anpassung an an äh an die DPAs vorzunehmen. Was ich persönlich aber ganz spannend finde und interessant ist halt ähm bei bei manchen Diensten, Dass plötzlich Microsoft eigenen Nutzungsbedingungen mit aufführt. Wir haben das ja ganz konkret bei Microsoft Forms gesehen, wo dann plötzlich unten im Futter Nutzungsbedingungen von Microsoft eine Rolle spielen, weil am Ende dann noch die Möglichkeit bekommt, von Microsoft die Daten, die man ihnen so Formulare eingegeben hat, auch zu speichern. Wo wir natürlich der Auffassung sind, dass man hier den Anwendungsbereich der Auftragsverarbeitung deutlich verlassen hat. Also, Wenn jemand Lust hat da auch mit uns noch mal drüber zu diskutieren, gerne auch im Rahmen einer Themenfolge, gerne auch von Microsoft, da mal die Rechtsverfassung zu zu gucken, wie sind diese Produkte, Wo eigene Nutzungsbedingungen von Microsoft ins Spiel kommen und wo man dann die Möglichkeit hat, am Ende mit seinen eigenen Credentials von Microsoft die die Inhalte zu speichern, wie sich das dann mit dem Konzept der Auftragsverarbeitung verhält. Ähm das fände ich eine ganz spannende Praxisfrage, Das war’s äh von von meinem Lesetipp und von meinen Empfehlungen. Bestimmt hast du aber noch was, Laura. Genau, einen kleinen Lesetipp am Rande habe ich noch mitgebracht und zwar, wer sich noch mal mit dem Thema Geldbußen gemäß Artikel 83 DSGVO beschäftigen möchte, sollte vielleicht mal ein in die neue Ausgabe des ZD-Magazins schauen. Also der Zeitschrift für Datenschutz. Hier haben sich nämlich ähm Doktor Mark Philipp Weber, Tim Wibitool und Doktor Arne Klaassen mit den, Praktiken befasst, also welche Datenschutzverstöße es gab, Sanktionen in dem Zusammenhang und das noch mal also die Entscheidung der europäischen Aufsichtsbehörden, aber auch der ja deutschen Aufsichtsbehörden halt mit befasst, Ja, Tim war ja auch schon zu Gast bei uns, schon mehrfach. Genau, zweimal hat es schon einen Pod Damit ist er schon schon sozusagen Stammgast. Ähm ich hatte ja selber das Vergnügen, eine Themenfolge zum Thema Schadenersatz und ähm Bußgelder zu machen, Geldbußen zu machen, die mir sehr viel Vergnügen gemacht hat und wie man sieht, auch an der Themenauswahl, die wir heute haben. Aktueller denn je zu sein scheint und er hat ja dann auch nochmal in der Silvesterfolge, die du ja moderiert hast, Ähm nochmal ein Update zu zu den Themen gebracht ähm und ich finde das wirklich entspannend, spannend zu sehen, wie sich seine Prognosen, die ja, in der Themenfolge aufgestellt hat auch immer die Zeit wirklich realisieren und wie das immer mehr ein Thema wird, Ich hatte auch beim letzten Mal erwähnt, selbst wenn man keinen Schadenersatz ähm bezahlen muss, sollte man sich nicht nicht zu früh freuen, weil eventuell dann Bußgelder drohen, so wie bei diesen, Auskunftsansprüchen, die die Betreiber von Zyklus-Apps zum Beispiel nicht haben. Also wenn da kein kein Schadenersatz fällig wird, Dann hat aber natürlich eine nicht vollständige nicht rechtzeitig erteilte Auskunft immer das Potenzial, das hier ein Bußgeld dann auch droht und ähm ich werde mir den Artikel auf jeden Fall angucken. Tu das. Wie gesagt, empfehlen wir gerne. Packen wir hier mit rein. Ja, ich bin am Ende der Themen angelangt. Ah, ich bin froh, dass du sagst, am Ende der Themen angelangt. Ich dachte, es bleibt dabei, dass du sagst, ich bin am Ende. Du sagst, ich bin am Ende. So weit ist es noch nicht. Okay, ich habe auch nichts mehr, deswegen bleibt mir nur zu sagen, dass ich natürlich allen, die unsere Folge heute höre, ein schönes Wochenende wünsche. Allen, die die Folge sich für aufgespart haben, für den Montag, wünsche ich einen guten Start in die Woche. Wir haben schon überlegt, ob wir nicht mal äh Trinkspiele machen. Äh Laura, wenn immer, wenn das Thema Spannend und interessant kommt. Das wäre vielleicht was Dass man die Folge dann am Samstagabend mit Freunden zusammen hören kann und immer wenn’s spannend oder interessant kommt, dann äh darf man sich überlegen, was was dann passieren kann. Müssen wir vielleicht auch mal auswerten, wie oft wir das so gesagt haben im Jahr. Vielen Dank liebe Laura. Ich wünsche dir auch ein schönes Wochenende und wie gesagt, bis bald. Denke ebenso. Bis bald. Bis bald.

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