Das neue Telekommunikation-Telemedien Datenschutz-Gesetz (TTDSG) für den Bereich der Telemedien
Das TTDSG setzt die E-Privacy Richtlinie (RiLi 2002/58/EG in der durch die RiLi 2009/136/EG geänderten Fassung) in nationales Recht um. Denn neben der DSGVO ist auf europäischer Ebene auch die e-Privacy Richtlinie zu berücksichtigen. Zwar sollte die lange erwartete E-Privacy Verordnung die ältere E-Privacy Richtlinie ersetzen, allerdings können sich die Mitgliedsstaaten nun schon seit Jahren nicht auf einen gemeinsamen Konsens einigen.
Daher nahm die konkrete Idee für das TTDSG, das der nationalen Umsetzung der E-Privacy Richtlinie dient, seinen Lauf.
Das TTDSG tritt am 01.12.2021 in Kraft.
An dieser Stelle wollen wir die Änderungen für den Bereich der Telemediendienste näher beleuchten.