
Laura Droschinski

Lothar Symanofsky
Was ist in der KW 24 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant?
Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen:
- Update zu CDU-Datenleck
- Datenschutzbehörde prüft 30.000 Internetauftritte aus Sachsen
- Verbraucherschützer fordern Unterlassung von Metas KI Training und Aufsichtsbehörden geben Tipps:
- Vergleichsangebot für Kläger von ClearviewAI
- Prüfung von Echtzeitgesichtserkennung in Sachsen
- Parkraumüberwachungssystem in Hessen angepasst
- BfDI äußert sich zu digitalem Euro
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#TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Transkript zur Folge: Ich gehe nach Hessen und zwar nach Pressemitteilung des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hat es im Rahmen eines Prüfverfahrens von Parkraum. Meine Güte, über, wer kennt’s nicht? Ich fange nochmal an. Herzlich willkommen zum Datenschutztalk, eurem wöchentlichen Datenschutz, Wir begrüßen euch zu einer weiteren Ausgabe unserer wöchentlichen Datenschutz-News. Heute ist Freitag, der vierzehnte Juni zweitausendvierundzwanzig. Unser Redaktionsschluss war wie gewohnt um zehn Uhr. Mein Name ist Laura Broschinski und an meiner Seite begrüße ich heute meinen lieben Kollegen Lothar. Hallo lieber Lothar. Hallo liebe Laura, ich grüße dich. Wie geht es dir? Mir geht es sehr gut. Ich freue mich, heute startet die Fußball-EM. Ja, ja. Bist du im EM-Feeling. Ja, ein bisschen schon. Also ich freue mich jetzt wirklich. Ja, ich auch. Also ich hatte es äh lange nicht wahrgenommen. Heute Morgen war’s soweit. Du. Echt heute Morgen. Und zwar ähm ich hatte mich fertig gemacht und im Wetterbericht gehört, dass wir gerade geärgert werden, hier zumindest im Ruhrgebiet vom, von den Ausläufern eines schottischen Tiefdruckgebietes. Und da habe ich mir gedacht, na wartet ab. Da könnten wir uns noch rächen heute Abend hoffentlich. Genau, genau. Aber gehen wir mal zurück vom Fußballplatz zum Datenschutz. Was hast du denn heute für Themen mitgebracht? Ja liebe Laura, also ich ähm gebe zu Anfang erstmal ein kleines Update zum Datenleg bei der CDU. Da haben wir unsere Kollegin letzte Woche schon drüber berichtet, da gibt’s was neues Spannendes, Des Weiteren gucken wir uns mal das Vorgehen der Meter an, ne? Die planen ja ein äh KI-Trainingsbetrieb mit Echtdaten, was die Datenschützer und auch die Verbraucherschützer dazu sagen. Wir gucken uns an, was aus Sachsen und zwar eine Echtzeit-Gesichtserkennung durch die Polizei in Sachsen und zu guter Letzt äh gehen wir noch mal auf den Punkt ein, dass der BFTI sich zum digitalen Euro äußert. Hört sich gut an. Ähm ich habe auch meine erste Nachricht aus Sachsen mitgebracht, wird sich heute Sachsenwoche. Und zwar ist das das Top-Thema nämlich, hier gab’s eine groß angelegte Webseitenprüfung der Datenschutzaufsicht Darüber möchten wir natürlich berichten. Dann geht’s bei mir weiter zu ähm ein kleiner Update zum der Sammelklage. Die Clear View AI in den USA betrifft, und zu guter Letzt habe ich aus Hessen noch eine Nachricht mitgebracht, Verfahren datenschutzrechtliches Verfahren eines Parkraumüberwachungssystems. Zu guter Letzt habe ich auch noch einen kleinen Veranstaltungstipp für die, die heute alle schnell sind in der Anmeldung. Aber Lothar, ich würde vorschlagen, CDU-Update hört sich ja ganz gut an. Was hat’s denn da für Veränderungen gegeben? Ja, also die CDU hatte auf ihrer Webseite ein eben äh ja Bewerberportal eine Konfigurationsfehleinstellung, ne, so wie sie’s beschrieben haben. Also man konnte sich bei der CDU bewerben. Das Ganze wird IT-technisch bei der CDU mit gelöst. Es war falsch konfiguriert und so kam’s vor, dass es frei einsichtlich Bewerberdaten gegeben haben soll, ne. Also Name, Vorname wurden genannt. Das hat ein unsere Kolleginnen und Kollegen in der vergangenen Woche schon mal im Podcast gehabt. Gibt es da was Neues und zwar ein kleines Update, dass diese Datenpanne natürlich an die Datenschutzaufsichtsbehörden natürlich infrist äh gemeldet wurde und zwar in Berlin. Dass kurzfristig auch die betroffenen Personen nun äh informiert werden sollten, ne? Über die Auswirkungen der Datenpartner, über die Datenpanne selber. Spannend ist jetzt vor diesem Hintergrund plant die Aufsichtsbehörde in Berlin auch sich mal die Schutzmaßnahmen anzuschauen, denn neben dieser Daten Pfanne haben wir Anfang Juni auch gelernt, dass es wohl einen Hackerangriff auf die CDU gegeben hat wonach sich Eindringlinge frei im System bewegen konnten und auch wohl jetzt nicht nur ganz kurz im System, da bleibt es spannend und abzuwarten, was diese Prüfung der technischen Sicherheitsmaßnahmen ergeben wird. Absolut und ob vielleicht auch noch ein Bußgeld droht, ganz abwegig wär’s ja wahrscheinlich nicht, oder. Ja, das könnte auch der Fall sein, ne? Je nachdem, was dabei rauskommt, ne, wie fahrlässig oder nicht fahrlässig mit Dingen umgegangen worden ist. Es bleibt spannend, ne, ob das jetzt eins der, Prio-Themen bei der CDU ist. Sie haben alle demokratischen Parteien haben ja auch äh andere Herausforderungen. Bleibt abzuwarten, aber es wird definitiv spannend bleiben. Da schauen wir also weiterhin. Ich hatte ja schon gesagt, meine erste Nachricht kommt auch aus Sachsen und zwar hat die sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Doktor Juliane 100 und ihr Team im Mai 30.0000 Webseiten geprüft und im Anschluss daran, 2300 Verantwortliche auf Verstöße hingewiesen. Ich finde, das ist schon ein ganz schöner Klopper, Oft mangelte es beim Einsatz des Web-Analysedienstes Google Analytics an einer Datenschutzkonform Einwilligung, was natürlich die Datenschutzbeauftragte stört Betroffen waren Webseiten von Unternehmen, Vereinen, aber auch von öffentlichen Stellen, also die waren alle im Fokus dieser Prüfung und eine Vielzahl an Verantwortlichen erhält nun eben Post der Aufsicht. Das Schreiben enthält die Aufforderung den Datenschutzverstoß natürlich zu beseitigen und alle rechtswidrig erhobenen Daten zu löschen. Webseitenbetreiber, die diesem Hinweis nicht nachkommen, droht nach einer erneuten Überprüfung ein förmliches Verwaltungsverfahren, so Doktor Juliane 100 in ihrer Pressemitteilung diese Woche. Hier betonte sie auch noch mal, dass Trackingdienste wie Google Analytics, tiefgehende Einblicke in das Verhalten und die Privatsphäre von Webseitenbesuchern gewähren Und aus ihrer Sicht eben datenschutzrechtlich die Interessen der Betreiberinnen und Betreiber der Webseiten zurückstehen. Das bedeutet, möchten verantwortliche Google Analytics nutzen. Wissen wir ja schon bereits, sind diese angehalten von Nutzerinnen und Nutzern eine rechtswirksame Einwilligung einzuholen, also transparent, Eindeutig, aber natürlich auch freiwillig. Was ich ganz spannend an dem ganzen Fall fand, dass eben nun für diese Überprüfung von diesen Online-Anwendungen oder beziehungsweise der Webseiten in der Dienststelle der sächsischen Datenschutz und Transparenzbeauftragten seit kurzem ein IT Labor zur Verfügung steht. Teil dessen ist moderne Hard- und Software, mit denen Websites, Apps und IT-Produkte Datenschutzrechtlich analysiert werden können und das wird eben nun auch künftig für Kontrollen im größeren Umfang eingesetzt, so die Datenschutzbeauftragte. Wer sich zu dem Thema noch mal tiefer gehender informieren möchte, hat auch in dem Zuge Doktor Juliane 100 in ihrer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass man das jederzeit tun kann auf ihrer Webseite, denn da haben sie alles zum Thema Cookies und Tracking zusammengefasst Den Link packe ich hier natürlich mit in die Shownotes. Ja, alles in allem diese Nachricht natürlich, irre. Diese Anzahl an Webseiten innerhalb von eines einem Monat. Technik macht’s möglich. Ich glaube auch da wieder Obacht für alle Webseitenbetreiber so unterm Radarfliegen ist, glaube ich, nicht mehr lange möglich. Das sieht auch so aus, ne, auch als du gerade sagtest, da wurde ich sehr äh hellhörig, ne, das die Aufsichtsbehörde auch ein eigenes IT-Labor jetzt dazu genutzt hat. Das hört sich also so an, dass diese dreißigtausend dass das keine einmalige Aktion war. Und wenn die Chance ein IT-Labor machen, Vielleicht macht das Schule, ne? Vielleicht folgen andere Aufsichtsbehörden, vielleicht nutzen andere Aufsichtsbehörden auch dieses Labor. Ich glaube, da hast du recht, ne, dass so ein gutes Gefühl und Fingerspitzengefühl dafür. Das sieht so aus, als wir das eine oder andere in die Richtung mehr erwarten dürfen in Zukunft, Ja gehen wir zur nächsten Meldung und zwar Meta plant ja seine Systeme in Sachen KI auch mit, zu trainieren, ne? Da dies Nutzerverhalten auch mit Echtdaten anzureichern, um zu schauen und die Technologie weiter zu verfeinern. Wir haben auch schon in der Vergangenheit darüber berichtet. Jetzt allerdings sind neben den datenschutzrechtlich Bedenken und ja DSBs und auch Neub hat sich da schon kritisch zu geäußert. Kommst du nun auch aus Richtung der Verbraucherschützer? Und zwar die Verbraucherschutzzentrale NRW wurde auch aktiv und zwar darauf, dass Meta alle Inhalte, die Menschen auf Plattformen auf Facebook, auf Instagram, Insrats und so weiter veröffentlichen in das Trainingskonzept äh aufnehmen möchte, ne, für KI Modelle, und die Verbraucherzentrale hat zumindest laut Meldungen vom äh von der deutschen Presseagentur auch schon Abmahnungen an die Meter in Irland geschickt Und auch eine Unterlassungserklärung angefordert. Und zwar Anstoß dieser Abmahnung ist es. Dass die selbstverständlich die Einwilligung zur Nutzung dieser Daten ebenfalls, wie wir’s auch gerade schon mal hatten, Natürlich qualifiziert, informiert und so weiter erfolgen soll und das ist da auch welchen gegeben hat, einmal in der Einwilligung und Meta sagt zwar, ja, ne, du kannst dem auch widersprechen, allerdings ist das Einspruchsverfahren sehr umständlich. Ne, also es ist jetzt am häufigsten kritisiert, dass die die Rechte, als ob, Verfahren dargestellt sind. Das heißt, es ist schon angekreuzt, ne, dass die Daten als Trainings Basis genutzt werden dürfen. Und wenn man sich mal so die Ausprägung anguckt, ich habe Bilder, ich habe Posts, die an irgendeiner Stelle in einen ganz anderen Kontext auftauchen können, kann das schon äh tatsächlich eine weitreichende Folgen haben, ne? So sieht’s auch der Vorstand der äh Verbraucherzentralen NRW, der gesagt hat, ja, das Widerspruchsverfahren ist umständlich und weniger nutzerfreundlich. Da sollte man schon Abhilfe schaffen. Wolfgang Schutzzinski hat das, auch sehr, sehr schön kommentiert. Wir haben hierzu auch Unterstützung und zwar die Aufsichtsbehörden in Hamburg und auch in NRW, unsere Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben auf ihrer Homepage auch ein ja kurzen Beitrag geleistet, ne, wie man diesen Widerspruch zu der Nutzung äh dieser Daten in KI-Trainingssystem widersprechen kann. Da auch nicht sehr viel Zeit bis zum 26. Juni hat man Zeit zu widersprechen für die Übernahme der Daten. Also wer das mal sich anschauen möchte wir verlinken’s in den und kann sich dann über das LE in NRW weiter informieren. Finde ich ja immer ganz schön, wenn die Aufsichtsbehörden dann auch so sich an aktuellen Themen widmen und natürlich auch Betroffenen Hilfestellungen leisten. Finde ich gut. Definitiv, ja, das hilft. Ja, du hast es grad quer schon gesagt. Die Datenverarbeitung aus ja, Social Media oder Online-Plattform. Damit hat sich ja auch Clear View AI in Vergangenheit im großen Stil daran bedient und eben eine ja große Datenbank zur Gesichtserkennung für Polizeibehörden geschaffen. Das in vielen Augen, nicht ganz legal und derzeit läuft in den USA eine Sammelklage dazu und ich finde das fand das ganz interessant. Die Entwicklung die Woche ist halt bekannt geworden, dass Betroffene, Statt eine Ausgleichszahlung Anteile am Unternehmen erhalten sollen ist mal eine ganz andere Art und Weise wichtig, Es war ja in vergangener Zeit so, dass eben zwar betroffene Plattformen wie Facebook und Instagram, die ja das abgreifen dieser Fotos untersagt hatten. Aber Clevio hat’s ja trotzdem getan und daher sind hier zahlreiche US-Bürger vor Gericht gegangen. Bei einer Niederlage hätte somit Cliwi, ein sehr großes Problem, denn sozusagen jeder, dessen Gesicht im Internet auftaucht, Anrecht auf eine Entschädigung. Das möchte natürlich auch Clavie verhindern und hat wie gesagt demnach veröffentlicht, dass nun ein erstes Angebot so aussieht als zum Vergleich, dass sie eben 23 Prozent ihrer Firmenanteile anbieten, die auf die Kläger verteilt werden sollen. Wie gesagt, ein sehr ungewöhnlicher Weg Für mich persönlich fraglich, ob Betroffene am Firmenerfolg auch zukünftig partizipieren wollen. Aber ich glaube, es ist so ein bisschen es äh es düngt mir also es irgendwie nicht die Verzweiflungstat. Es war garantiert ein Arbeitskreis. Das war garantiert eine Projektgruppe, wo auch die Marketing-Abteilung das Sagen hatte. Also wie gesagt, ist USA, wir halten weiter ein Auge drauf, Cliver AI nicht ohne Grund, dass wir öfter mal gesagt haben, wir bräuchten hier einen eigenen Jingle. Es wäre schön, wenn vielleicht dieses Jahr nochmal mehr Nachrichten dazukommen. Ja, sehr schön. Laura, du hast eine super Vorlage gegeben. Wir bleiben beide Gesichtserkennung. Wir kommen aber deutlich näher und zwar nach Sachsen. Ja, was ist in Sachsen passiert? Also die sächsische Polizei hat ein Überwachungssystem entwickeln lassen. Per IS nennt sich dieses System und zwar kann man sich das so vorstellen, dass dieses System in äh gewissen Abständen und kontinuierlich später Kennzeichen Autokennzeichen aufnimmt auch die Gesichter in den Fahrzeugen aufnimmt und auch abgleicht, ne, mit Fahndungsakt mit aktuellen Suchlisten und so weiter. So die sächsische Datenschutzbeauftragte hat sich das angeschaut und bewertet es so für diesen Stand jetzt erstmal als verfassungswidrig Das ist schon mal eine Schlagzeile, dass solche Systeme dort schon im Einsatz sind. Das ist jetzt nicht nur in Sachsen im Einsatz. Ich glaube, das wird von der Polizeidirektion in Görlitz verfolgt. Das wird auch per Amtshilfe auch schon in Berlin eingesetzt, also da ist man schon mitten in der Umsetzung. Kritisiert wird, dass diese biometrischen Überwachungssysteme schon unglaublich fehleranfällig sind. Ne? Und das ist da auch schon in der Vergangenheit auch schon ja Rechtsprechung und auch Ausführung vom Bundesverfassungsgericht gegeben hat, dass genau solche Systeme nicht ohne Weiteres einzusetzen sind. Dazu ist es auch mehr als verwunderlich, dass es auch zu keiner Datenschutzfolgenabschätzung gekommen ist, zumindest lag und liegt der sächsischen Datenschutzbeauftragten. Nichts vor und ja, sie hat erklärt, dass sie jetzt alles dransetzt, damit der Einsatz äh zweifelsfrei geklärt werden kann, welche Maßnahmen, jetzt kommt das Zitat, welche Maßnahmen, mit welcher Eingriffstiefe durchgeführt werden, die die Polizei der Direktion in Görlitz durchgeführt hat und ob es dafür eine ausdrückliche Richtergenehmigung gegeben hat Also sie ist jetzt nicht zuständig für die Richtergenehmigung, aber wäre schon mal ganz interessant zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage äh dieses Ermittlungsverfahren eingerichtet worden ist. Bleibt spannend, also das wird wahrscheinlich ich glaube, das ist das äh Thema mit Gesichtserkennung, nee. Ist ähm ja schon ein Dauerbrenner. Ich glaube, da werden wir noch einiges zu hören. In Vergangenheit ja war ja auch schon die hessische Polizeibehörde meine ich. Wäre ja auch ähm wegen Palantia ja schon vorm Verfassungsgericht gewesen. Also ja, nicht nicht ganz abwegig, dass es da dann auch noch weiter eskalieren wird. Ich gehe nach Hessen Nach Pressemitteilung des hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hat es im Rahmen eines Prüfverfahrens von Parkraumüberwachungssystem eine positive Veränderung gegeben. Das Unternehmen Parkvision GmbH hat sein System nun angepasst, nachdem die Untersagung der Aufsichtsbehörde drohte. Zahlreicher Beschwerden von Betroffenen und Medienvertretern aus ganz Deutschland hat der hessische Beauftragte für den Datenschutz die Parkraumüberwachung der Firma überprüft Und traf laut seinen Aussagen auf einen recht komplexen Sachverhalt, was die Technikgestaltung aber auch die Rechtslage anging. Kennen ja viele, diese ja Parkplätze, die mittlerweile ganz automatisiert, auch die Kennzeichen der Autos erfassen und wahrscheinlich auch noch viel mehr. Erste Fragebögen hatte die verantwortliche Stelle nicht oder nur unzureichend beantwortet, sodass es wegen Verstoßes gegen die Rechenschaftspflicht gemäß Artikel fünf, Absatz zwei, DSGVO und fehlender Überprüfbarkeit durch die Aufsichtsbehörde zu einer drohenden Unterlassung haben, Der Datenschutzbeauftragte hat nun in seiner Pressemitteilung informiert, dass aufgrund des Verfahrens Parkvision seine Systeme wesentlich verändert hat und im Anschluss erst die aktuelle Funktionsweise des Systems umfassend dargelegt hat. Ja, ist auch eine Möglichkeit. Jetzt könnte der Beauftragte eben keine gravierenden Mängel mehr feststellen, sodass letztendlich von einer Untersagung des Weiterbetriebs abgesehen wird. Aber nichtsdestotrotz bleibt aufgrund der unterbliebenen angemessenen Mitwirkungen ähm bis zur vollständigen Offenlegung der Funktionsweise der Systeme immer noch die Gefahr eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens Oder besser gesagt, ich korrigiere noch mal, ich seh’s hier, es ist schon eingeleitet worden. So, also auch da kann’s gegebenenfalls sein, dass sich noch die verantwortliche Stelle, ein Bußgeldbescheid einhandeln wird, äh denn ja erstmal gar nicht antworten, schnell nachbessern und dann die Information zur Verfügung stellen. Ich glaube, so stellt man sich das nicht vor. Nee, so ist es tatsächlich nicht gemeint, ne. Und ähm auch da, ne? Ist spannend, wir behalten’s im Auge, ne? Wie’s da weitergehen wird, ne? Ist klar, ne? Wie gehe ich mit mit solchen äh Themen um, ne, wenn ich von der Aussichtsbehörde schon auf Missstände oder potentielle Missstände aufmerksam gemacht werde, dann ist man wirklich gut beraten, ähm da auch zu kooperieren, ne und das Ganze dann als Chance zu sehen und nicht, unklamm heimlich dann noch irgendwas zurecht dingeln, ne, um das dann letztendlich als ist doch alles gar nicht so schlimm zu deklarieren, ne. Genau. Ja schön. Laura, wir sind schon am Ende unserer Nachrichten. Jetzt kommt noch die letzte Nachricht, die fast auch schon, eigentlich in die Rubrik der Veröffentlichungstipps gehen kann und zwar geht es dabei um den digitalen Euro und zwar die internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie. Ich kürze es mal ab, so wie’s hier steht mit IWG DPT. Ähm fairerweise auch abgekürzt als Berlin Group. Haben sich ja unter dem Vorsitz des Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber auch mal diesem Thema genährt und zwar aus Sicht Chancenrisikobetrachtung aus Sicht Ja, was muss eingerichtet werden? Maßnahmenpaket und so weiter. Dieses Papier ist angenommen worden, ne? Kann man sich gerne auch mal ähm ansehen. Werde ich am Wochenende auf jeden Fall neben dem Fußball auch tun. Ja laut Ulrich Kälber ähm ist es äh schon ja zwingend erforderlich, ne, dass man zu dem Thema digitaler Euro sich diesbezüglich auch Gedanken macht, ne, weil auch er sagt, na also wir werden’s nicht mehr aufhalten können, ne, die die Vorzüge des digitalen Bezahlens, Die führen am Ende des Tages zum Verzicht des Einsatzes von Bargeld, ne? Und ähm man merkt’s ja selber am persönlichen Zahl und Einkaufsverhalten es geht ja kaum noch etwas mit äh physischem Bargeld, ne? Ganz, ganz wenig und ich bin froh, dass es so ein Arbeitspapier gibt. Ich werd’s mir. Mal anschauen. Laura, was hast du denn für Tipps noch bezüglich Veröffentlichungen. Veröffentlichung gar nichts mehr, dafür aber eine Veranstaltung wer spontan am kommenden Dienstag Zeit hat zwischen 1 und 16 Uhr kann in Baden-Württemberg eine kostenfreie Schulung besuchen, die vom ja, Bundesbeauftragten sage ich schon, ist natürlich falsch. Vom Landesbeauftragten mit Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg beworben wird und zwar richtet sich diese Schulung an kleine und mittelständische Unternehmen, die sich mit dem Thema Datenschutz durch Technikgestaltung befassen möchten. Also grundlegender Überblick wird hier gegeben zu datenschutzrechtlichen Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen, aber auch der Risikobasierte Ansatz aus der DSGVO soll thematisiert werden und maßgeb Erwägung, die halt eben verantwortliche Stellen oder auch Hersteller befolgen können. Man muss schnell sein. Anmelden kann man sich noch bis heute. Kostenfreie Veranstaltung, wie gesagt, ähm legen wir gerne ans Herz und packen wir hier auch gerne in die Shownotes, auch wenn’s kurzfristig ist. So, wir sind am Ende angelangt, lieber Lothar. Vielen Dank. Danke dir, Laura, es hat Spaß gemacht. Unsere Premiere. Stimmt. Ja Wahnsinn, Ja war toll. Freue mich, dass du dabei bist im Sprecherteam. Ja, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, wir danken euch natürlich auch sehr für eure Aufmerksamkeit. Ähm freuen uns natürlich, wenn ihr uns wie immer Feedback dalasst und auch nächste Woche wieder einschaltet. Lieber Lothar, dir noch mal ein schönes Wochenende. Allen Zuhörenden, die das ebenso heute Abend Daumen drücken, wenn wir hier parteiisch sein dürfen. Und ähm, Dann würde ich sagen, bis zum nächsten Mal. Vielen Dank, liebe Laura. Bis zum nächsten Mal. Tschüss.