Das Verarbeitungsverzeichnis – Anlage und regelmäßige Aktualisierung
Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen möglichen Ansatz skizzieren, inwieweit das sogenannte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (im Folgenden Verarbeitungsverzeichnis) möglichst effizient angelegt und im Wirkbetrieb stetig aktuell gehalten werden kann.