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Bußgeld nach automatisierter Entscheidung – Datenschutz-News KW 22/2023

Moderation:
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Heiko Gossen
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Laura Droschinski

Was ist in der KW 22 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant?
Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen:

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2 Gedanken zu „Bußgeld nach automatisierter Entscheidung – Datenschutz-News KW 22/2023“

  1. Eine sprachliche Unschärfe aufgeklärt:
    Nicht der TLS-Mindeststandard wurde auf 2.4 „angehoben“, sondern die Versionsnummer des Positionspapier des BSI.
    Die aktuellste TLS-Version ist immer noch bei 1.3 😉

    1. Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis. ☝ Das werden wir gerne nächste Woche auch noch mal klarstellen.
      Beste Grüße
      Heiko Gossen

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Transkript zur Folge:

Ich weiß nicht, müssen wir das Piepen?
Das entscheidet ihr.
Herzlich willkommen zum Datenschutztalk, Ihrem Podcast für die Themen Datenschutz und Informationssicherheit,
Wir
heute wieder gemeinsam mit Ihnen ins Wochenende und das tun wir natürlich mit einem Blick auf die Datenschutzwoche, was so alles passiert ist.
Wir haben heute den zweiten Juni zweitausenddreiundzwanzig. Unser Redaktionsschluss war heute um neun Uhr
weil wir etwas früher dran sind heute aus Gründen.
Irritierend.
Ja
und äh sie hören schon, wer dabei ist. Das gleiche Setup wie letzte Woche. Ich freue mich sehr. Mein Name ist Heiko Gossen und äh neben mir steht meine Kollegin Laura Doschinski. Hallo Laura.
Wir haben heute ein paar Themen finde ich äh sehr spannende dabei, sehr interessante und was hast du dabei, sag mal hallo. Schieß mal los.
Ich schieße mal los und zwar als allererstes habe ich gleich mitgebracht ein Bußgeld für H und M
Bisschen kleiner, diesmal aus Italien. Dann eine Mitteilung aus Österreich dort noch mal zu einer Kreditauskunfttai. Dann geht's weiter,
auch wieder keine Woche ohne TikTok. Das hat ja mittlerweile Tradition und zu guter Letzt,
habe ich noch mitgebracht eine Attacke auf iPhones, ähm die bekannt geworden ist und das war gar nicht meine letzte Nachricht, denn ich scrolle weiter und finde auch noch ein Tipp zum Thema DHL-App.
Wie sieht's bei dir aus.
Ja, komisch, ich habe genau die gleichen Themen vorbereitet. Ist jetzt bisschen unangenehm. Ja.
Bisschen blöd, ne. Das wäre uns auch noch nie passiert, glaube.
Nee, aber äh wer weiß? Nein, ich habe natürlich was anderes vorbereitet. Ich habe einmal ein Bußgeld gegen eine Berliner Bank wegen automatisierter Auskunft. Unser Titelthema heute. Dann auch ein Auskunft-Thain-Thema und zwar geht's um die Übermittlung von positiv,
an Auskunft teilen. Wir hätten noch oder ich hätte noch ein Update zu dem Mindeststandard TLS.
Was ja ein beliebter Verschlüsselungsstandard ist im Rahmen von Transportverschlüsselung und äh noch eine Meldung vom BSI, wo es um ein Dokument zur Kommentierung geht und last but not least, was aus der,
Kurioses.
Endlich mal wieder. Haben wir denn Wat für's Thema Hausmeisterei mitgebracht?
Außer das Übliche, dass sie uns natürlich sehr gerne reviewen dürfen und äh Kommentare hinterlassen dürfen auf unseren Webseiten, auf den üblichen
Cast
und vielleicht einmal der kleine Reminder, man findet den die Datenschutz-News ja auch auf YouTube, also für alle, die halt auf YouTube äh sind, natürlich auch da gerne den Kanal teilen. Der ähm freut sich noch über ein paar regelmäßige Zuhörer.
Das ist bisher noch äh nicht so weit durch gedrungen, dass man uns da halt auch hören kann. Zwar nicht sehen,
vielleicht machen wir heute nochmal eine kleine Insta-Story dazu, dann äh sieht man uns auch mal wieder. Sieht man uns hier in Action?
Supi, soll ich mal weitermachen?
Machen wir weiter, Laura.
Und zwar habe ich als erstes mitgebracht einen weiteren Bußgeldbescheid der H und M, dem Moderiesen, zugestellt worden ist, diesmal in Italien. Wie wir ja wissen, zwei20,
Gab's da schon mal ja ein saftiges Bußgeld in
Deutschland, ähm damals 35 Millionen Euro für die systematische Spionage von Mitarbeitern, die auch damals von dem Konzern gezahlt worden sind, jetzt ein,
ähnlicher Sachverhalt, jedoch nur in Anführungsstrichen in Höhe von 50.000 Euro ist hier der Bußgeldbescheid eingegangen von der Aufsichtsbehörde in Italien.
Aber auch Thema unzulässige Videoüberwachung.
Vorangegangen war eine Beschwerde der Gewerkschaft, die eben Videoüberwachungssysteme in verschiedenen Filialen kritisiert haben und diese haben dann eben eine,
oder den Staat der Untersuchung der Aufsichtsbehörde ausgelöst,
Und dieser hat festgestellt, dass in allen 160 Filialen in Italien mindestens drei Videoüberwachungsanlagen sind, die nicht rechtskonform gewertet werden können.
Schon ganz ordentlich. Es geht hierbei um die äh Videoüberwachung im Bereich, wo sich eben ausschließlich beschäftigte und Lieferanten aufhalten, also nicht um den Kundenbereich. Und die Kameras dort,
laufen vierundzwanzig sieben, werden aber nach 24 Stunden gelöscht beziehungsweise überschrieben die Aufnahmen dort,
Und das Unternehmen sei hier die Notwendigkeit als angebracht, um sich vor Diebstahl zu schützen und um auch die Sicherheit von Mitarbeitern zu gewährleisten und natürlich auch,
keine Verluste in Bezug auf Unternehmensvermögen hinnehmen zu müssen.
Die Aufsichtsbehörde sah das als Notwendigkeit ein bisschen anders und ähm hat hier festgestellt, dass eben mindestens 500 Beschäftigte von der Videoüberwachung betroffen sind und aufgrund des Umfangs und
wie gesagt
vielleicht wird sich da so ein bisschen das Thema Speicherfrist positiv auf den Bußgeldbescheid äh ausgewirkt haben, aber so grundsätzlich empfinde ich jetzt die 50.000 Euro als nicht besonders viel, was sagst du, Heiko?
Ich glaube auch, da sind Sie mit einem blauen Auge davongekommen, wenn man die 35 Millionen halt dagegen hält aus 20 20, das ist schon deutlich günstiger.
Absolut, vor allem äh durch diese flächendeckende Thematik dort in Italien, aber wie gesagt, damals hat's H und M in Deutschland ja auch bezahlt, deswegen gehe ich mal davon aus, dass wenn sie in Italien auch tun. Bisher ist jedenfalls nicht bekannt, dass sie hier in Berufung gegangen sind.
Ja, also vielleicht da auch noch mal ein bisschen in die anderen Landesgesellschaften gucken. Vielleicht ist da auch noch Handlungsbedarf.
Kleiner Tipp,
Ich habe auch ein Bußgeld und zwar eine Berliner Bank muss nach automatisierter Einzelentscheidung 300.000 Euro Bußgeld wegen mangelnder Transparenz bezahlen. Hier war ein Kredit
Kartenantrag, Hintergrund und Ausschlaggeber für eine Beschwerde. Es wurde von der Bank ähm wurden verschiedene Daten erhoben, Einkommen, Beruf und natürlich Personalien des Antragstellers.
Das wurde danach automatisiert abgelehnt und das, obwohl, und das hat halt den Betroffenen auch stutzig gemacht, der eigentlich einen recht guten Schufa-Score hat,
und hat entsprechend dann Zweifel natürlich auch versucht aufzuklären und von der Bank zu erfahren warum denn jetzt seinen Antrag abgelehnt wurde.
Laut Maike Kamp der Berliner Datenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ähm hat die Bank hier wohl lediglich Pauschale und vom auch Einzelfall ja eher gelöste Angaben zum Scoring-Verfahren gemacht. Ich kann's mir
vorstellen, so Standardantworten, die man dann wahrscheinlich rausschickt. Auf jeden Fall war es halt nicht nachvollziehbar, es keine nachvollziehbaren Kriterien und die
Maike Kamp, die Berliner Datenschutzbeauftragte hatte entsprechend festgestellt, dass es hier Verstöße gegen Artikel zweiundzwanzig, DSGVO, Absatz drei, LiDA ähm und Artikel 5zehn, Absatz eins Lith H gegeben hat und darauf basierend halt auch diesen Bußgeldbescheid erlassen.
Kurz zur Erinnerung, zweiundzwanzig, Absatz drei sagt halt, dass der äh Verantwortliche angemessene Maßnahmen ergreifen muss, um die Recht und Freiheiten, sowie die berechtigten Interessen zu wahren.
Dazu gehört mindestens das Recht auf Einwirkung des Eingreifens einer Person,
beim Verantwortlichen und einer Überprüfung der Entscheidung und Artikel 15 sagt aus noch mal das aussagekräftige Informationen bei einer automatisierten Einzelentscheidung über die involvierte Logik,
folgen müssen also glaube ich hier beides halt wird nicht gegeben daher wahrscheinlich auch alles recht ähm,
nachvollziehbar. 300.000 Euro berücksichtigt den hohen Umsatz.
Insbesondere auch die vorsätzliche Ausgestaltung des Antragsprozesses und der Auskunft. Also auch das war halt bewusst so gestaltet von der Bank. Bußgeld mindernd wurde allerdings nochmal berücksichtigt, dass äh man bereits
deutliche Änderungen an den Prozessen umgesetzt hat und auch weitere Verbesserungen angekündigt hat. Das Unternehmen hat halt auch offensichtlich äh sehr umfassend kooperiert und auch den Bußgeldbescheid
akzeptiert. Das ist also dahingehend wohl alles rechtskräftig. Aber da ist auch noch was zur Auskunft Teil, richtig?
Genau richtig und insbesondere auch zu Artikel 15DSGVO, nämlich den Umfang einer Auskunft.
Ein bisschen zurückgeschaut auf Ende März, da haben wir ja bereits darüber
berichtete das Gemäß der österreichischen Datenschutzbehörde, das Schufapendon Criff ehemals das Unternehmen der TaVista, unzulässig Daten eines Adressverlages genutzt hat und ähm eben auch um Bonitätsschätzungen,
vorzunehmen.
Jetzt folgt eine weitere Beschwerde und Anzeige bei der Datenschutzbehörde für die Kreditauskunft Teil. Diesmal seitens neu und es geht um schwerwiegende,
gegenüber des Auskunftsprozesses. Ähm diese haben sich hier vorgebracht. Sieht eine tausendfach wiederholte Rechtsverletzung, da die Kreditauskunft Teil in ihren Augen bewusst Informationen zurückhält.
Ausführungsbegehren enthielten wohl keine Angaben zu Quellen der Daten der Betroffenen und die Empfänger oder beziehungsweise auch die Empfänger,
der mitunter damals falsch erhobenem Bonitätsdaten waren nur für die letzten sechs Monate enthalten und hier ist eben anzunehmen, dass das schon viel länger läuft,
Neub soll wohl eine Vielzahl an Fällen vorliegen, bei denen die Betroffenen erst nach weiteren intensiven Nachfragen bei dem Unternehmen auch die entsprechenden Informationen erhalten haben. Werfen also eine sogenannte Solamitaktik vor und auch erst hat das
Unternehmen oft reagiert, wenn die Datenschutzbehörde eingeschaltet worden ist. Also da gab's wohl auch schon Fälle. Da wo diese schon mit hinzugenommen worden sind.
Ist aber noch nicht, ob und in welchem Umfang eben hier die Rechtsverletzung vorliegt und ob dies denn bußgeldbewährt sein wird zukünftig.
Also wird sich das wohl in den nächsten Monaten zeigen, ob da in Österreich oder ob's da gegebenenfalls dann auch dort noch mal einen Bußgeldbescheid gibt zum Thema Auskunft.
Ja ich bleibe auch bei den Auskunftteilen ähm um Bankenumfeld, wobei Auskunft teilen, also insbesondere die Schuhfeier, nicht nur für Banken arbeitet, sondern natürlich auch für andere Unternehmen und
insbesondere auch die Telekommunikationsindustrie nutzt natürlich die Schufa auch,
Daten einzumelden. Jetzt habe ich ein Urteil ähm gefunden von Ende April. Das wurde jetzt kürzlich von der Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht und demnach darf Telefonica, Deutschland keine Positivdaten mehr an die Schufa weitergeben.
Nach dem Urteil, was vor dem Landgericht München, München eins erstritten wurde, dürfen halt laut äh dem Verbraucherzentrale keine positive Daten mehr weitergegeben werden.
Die Positivdaten enthalten typischerweise Informationen ob und wann jemand Verträge mit einem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen hat,
Und die werden halt dann an die Schufa übermittelt. Die speichern das und das ist natürlich dann eine Information, die anderen Anbietern wiederum zur Verfügung steht und
darüber Auskunft geben soll, inwieweit jemand laufender regelmäßige Verpflichtungen hat. Die,
Datenschutzhinweise von Telefonica enthalten dahingehend eine Widerspruchsmöglichkeit, aber sie regeln halt äh das halt basierend auf einem berechtigten Interesse. Artikel sechs, Absatz eins, LTF natürlich,
und das ist halt das, was halt auch hier beanstandet wird von der Verbraucherzentrale, die halt sagt, dass man ja hier durchaus einen sehr ähm zwei effektiven, aber nicht das mildeste Mittel gewählt hat, sondern dass er auf Basis einer Einwilligung machen könne,
und meiner persönlichen Erinnerung nach war das früher auch so, hat man wohl halt irgendwann umgestellt. Jetzt ist es halt so, dass das äh vom Gericht halt verworfen wurde.
Interessant finde ich hier unter anderem auch, dass der WFD wohl beteiligt war in dem Verfahren oder zu einem Vorgang äh im Vorfeld auch zu dem Verfahren und äh das aber nicht beanstandet hat und das Gericht jetzt nochmal festgestellt hat, dass,
entgegen der Auffassung der Beklagten nicht der Schluss gezogen werden darf, dass nur weil der BFD es nicht beanstandet hat, dass deswegen auch alles äh rechtmäßig sei,
Dann hat sich das Gericht auch natürlich mit der Frage beschäftigen, wie weit es eine äh Klagebefugnis der Verbraucherzentrale überhaupt gibt. Das hat man aber auch alles bestätigt.
Und was ich hier in dem Fall auch sehr interessant finde nochmal den Hinweis darauf, dass halt die Frage der AGBs auch mitdiskutiert wurde.
Man natürlich hier auch noch mal drauf hingewiesen hat seitens Telefonica, dass es halt
kein AGB-Charakter hat, weil halt auch keine Zustimmung eingeholt wird, sondern es ist lediglich um die Informationspflicht nach Artikel 1314 handelt,
Auch unser Mantra keine Checkboxen setzen für die Datenschutzhinweise und eine Akzeptanz einholen, weil man dann halt sehr schnell in dieser AGB
Thematik drin ist. Ein anderer Aspekt, den ich heute
auch noch mal sehr ja erwähnenswert finde, ist natürlich bei dem ganzen Thema berechtigtes Interesse, Interessenabwägung.
In der Praxis ist es halt wirklich wichtig, so was auch mal zu dokumentieren und auch mal sauber durch,
weil dann kommt man natürlich auch schnell selber oft vielleicht an den Punkt zu erkennen, ist es denn hier wirklich das mildeste Mittel, was man gewählt hat? Ist es auch erforderlich? Ist es angemessen?
Oder halt nicht. Also man spart sich im Zweifelsfall entweder den Weg zum Gericht oder aber,
Andernfalls hat man vielleicht aber auch eine gute Grundlage, um sowas frühzeitig auch abzuwehren, wenn man halt eine gute Argumentation hat, warum es halt wirklich,
auf 6 1 11 auch zu stützen ist.
Ja, die Verbraucherzentrale ist natürlich auch nicht alleine mit ihrer Kritik. Das nochmal der Vollständigkeit halber. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, also kurz DSK, hat sich schon im Januar 2022 in einem Schluss kritisch zu dieser Verarbeitung von,
durch Mobilfunkanbieter
positioniert. Also von daher könnte es durch basierend auf diesem Urteil und der DSK-Position jetzt natürlich auch bei anderen Mobilfunkanbietern nochmal Handlungsbedarf angesagt, ist aber auch bei allen anderen Unternehmen, die halt positive Daten,
sei hier Obacht angezeigt.
Ist nichts hinzuzufügen, aber ich würde sagen, das kommt in die Show Notes, oder?
Das Urteil habe ich äh genau, das packen wir in die Shownotes, finde ich, wie gesagt, ganz interessant, sollte man sich auf jeden Fall nochmal angucken.
Echt super. Wie zu Beginn in der Zusammenfassung ja schon gesagt, keine Woche ohne TikTok. Jedenfalls nicht da, wo ich bei bin.
Der mittlerweile schon als Tradition herausgestellt, denn es gibt mal wieder Kritik an den Zugriffsmöglichkeiten des chinesischen Konzerns, auf die Daten seiner Nutzer.
Geht es konkret um die Angaben der Content Creator, die eben mit der Plattform ihr ein Teil ihres Lebensunterhalts verdienen,
Denn neben Foto, Aufenthalts,
Land, IP-Adresse, Geräte und Nutzer-ID werden beispielsweise auch von US-Nutzern die Sozialversicherungsnummer und die Steueridentifikationsnummer verlangt und,
wenig überraschend aufgrund des Risikos, des Identitätsdiebstahls als hochsensibel einzustufen sind. Ich glaube, da können wir nichts zu sagen, oder?
Jetzt ähm wie US-amerikanische Medien im Laufe der Woche berichten und unter Berufung ähm auf verschiedene Quellen aus unterschiedlichen Teilen des Konzerns ist halt eben bekannt geworden, dass hoch diese hochsensiblen Daten,
bei TikTok auch über Firmen in China oder nicht über Firmen, sondern
in China bei ansässigen Firmen gespeichert werden. Was
wiederum gegen die Aussagen des Unternehmens spricht, also das hatten wir schon mal in Vergangenheit, ähm dass da groß hoch und heilig versprochen worden sind, dass da eben äh Angaben von europäischen Nutzern oder US-amerikanischen Nutzern eben nicht,
in die Richtung ausgespielt werden oder dort gespeichert werden?
Es ist bekannt geworden, dass eben eine Kohlaborationsplattform bei der Bearbeitung von Beschwerden genutzt wird, um ja Ermittlungen von Urhebern und unangemessener Inhalte zu identifizieren.
Und im Rahmen dieses Prozesses sollen wohl TikTok-Mitarbeiter in China Zugriff auf die persönlichen Daten von US und,
US und europäischen Nutzern erhalten. Selbst mit eingeschränkten Zukunftsmöglichkeiten sehen hier die Sicherheitsexperten oder gehen Sie davon aus, dass eben,
Es dann wohl naheliegend ist, dass dann auch die chinesischen Geheimdienste durchaus Möglichkeiten hätten, hier diese Daten abzurufen.
Selbst antwortete nicht auf entsprechende Anfragen, ob eben diese sensiblen Daten in China gespeichert werden und dort zugänglich sind.
Aber ich würde sagen, das ist mal wieder ein Thema, auch in dieser Woche, was nicht ein so gutes Licht auf diesen Anbieter oder diesen Dienstleister wirft.
Es wird nicht langweilig, darüber zu berichten, finde ich.
Nö und ich denke halt, wenn man sich vor so einen US-Kongress stellt, dann sollte man halt schon auch mal vorher nachgucken, was man da erzählt, oder?
Soll vielleicht auch wissen, was man da erzählt.
Wir schauen einmal kurz auf ein zwei technische Themen und zwar haben wir eine Aktualisierung des Mindeststandards zur Verwendung von TLS
BSI dabei, das BSI aktualisiert diesen Mindeststandard jetzt, also TLS steht ja für also ein Verschlüsselungsstandard für Transportverschlüsselung, insbesondere sehr häufig eingesetzte auch bei Webseiten. Wenn man halt dieses HTTPS
hat, dann ist es halt in der Regel mit TLS verschlüsselt und der Standard wurde jetzt auf die Version zwei Punkt vier
angehoben. Das ist eine verpflichtende Vorgabe insbesondere für Behörden. Äh auf Bundesebene, die halt nach den BSI-Standards natürlich äh agieren müssen, aber auch für alle anderen, die,
BSI-Vorgaben sich orientieren und auch natürlich zur Frage Stand der Technik ist es immer ganz gut, die im Auge zu behalten und zu schauen,
Was jetzt genau in der zwei Punkt drei nicht mehr gepasst hat, warum es auf zwei Punkt vier angehoben wurde, habe ich in der kürzester Zeit ähnlicherweise nicht herausgefunden, aber ich dachte, es ist auf jeden Fall schon mal gut, wenn alle
wissen, dass es da eine Anpassung gab und man das auf jeden Fall mal,
Auge behalten sollte für die eigenen Webseiten, insbesondere da, wo besonders vertrauliche Daten verschlüsselt werden ähm in der Kommunikation ist es natürlich sehr sinnvoll, da auch mitzugehen,
Punkt.
Punkt. Ein besonderes sollten auch iPhone Nutzer haben, nämlich darauf, ob
installiert werden. Denn ähm heiße berichtet im Laufe der Woche, dass der russische Softwareanbieter Kaspersky eine Angriffswelle auf iPhones ausfindig gemacht hat?
Es wurde wohl Melway auf eigenen Dienstgeräten gefunden, die zu Spionage des eigenen Managements geführt haben sollten und die durch eine infizierte iMessage mit
Anhang ausgelöst wurde.
Folge war nach eigenen Untersuchungen von Kaspersky, dass die betroffenen iPhones keine Updates eben mehr installieren konnten. Auch wurde bislang kein Weg gefunden, die Spyware zu entfernen, ohne dass dabei Nutzerdaten auf dem infizierten Gerät verloren gehen.
Perfide bei der Sache ist, dass keine Interaktion auf dem Gerät selbst erforderlich war, sondern die Spyber auch installiert wurde, wenn die Nachricht überhaupt nicht geöffnet wurde. Ebenso ist diese auch im Anschluss,
Unwissentlich wieder gelöscht worden auf dem Gerät und ja Empfehlung lautet nun eben iMessisch grundsätzlich zu deaktivieren.
Aktuell angreifbarste Version sei wohl iOS fünfzehn Punkt sieben, die bereits im vergangenen September veröffentlicht wurde.
Man habe äh Apple informiert und die Aussage bekommen, dass wohl bereits seit Februar diesen Jahres einen Patch gibt. Also da immer schön ein Auge drauf haben, ob sich denn auch das Handy dort aktualisiert.
Ich komme damit zu unseren äh Empfehlungen und Lesetipps. Ich habe einen Hinweis und zwar hat das BSI Veröffentlichung von äh einem Dokument jetzt angekündigt. Es geht um das Thema Online-Wahlen, aber hier insbesondere nicht
politische Online-Wahlen. Das ist ein Dokument nach, was halt den Schutz dieser Systeme beinhaltet,
kommentiert werden können, also alle, die an diesem Thema Interesse haben, vielleicht sogar an solchen Systemen arbeiten, entwickeln, wie auch immer, sind da natürlich herzlich eingeladen. Es geht bis 300. Juni den Link dazu packen wir natürlich in die Show Notes, da jeder
wie gesagt, sich mal reingucken kann, der daran interessiert ist oder an solchen Dingen vielleicht Bedarf hat. Im Verein, im der Firma, was auch immer.
Absolut,
Habe ich auch für alle die, die schon mal vor einer Packstation standen und nicht an ihr Paket gekommen sind, denn ähm wir hatten ja schon darüber berichtet, dass DHL,
den Big Brother Award dieses Jahr von Digitalcourage bekommen hat, ja eben ähm für den Bereich Verbraucherschutz, weil sie ja eben ihre Technik an den Paktstationen so umgestellt hat, dass man dort keine Pakete mehr abholen kann.
Ohne Smartphone und die Nutzung der Post oder DHL App und die wiederum ja datenschutzrechtlich sehr kritisch da steht, weil diese ja
Munterdaten an Trackingfirmen sendet, soweit man diese nutzt. Digitalcourage hat jetzt nun veröffentlicht, dass es ähm eine Webseite,
gibt, die neu zustellen DE heißt, wo man dieses Thema umgehen kann.
Muss jetzt lachen, weil mir fällt kein anderer Begriff ein. Neumond schwitzt man sagen zwischen DHL und zwischen DHL und Digitalcourage findet ein kleiner statt.
Wer sich darüber informieren möchte, kann sie mal auf die Seite von Digitalcourage gehen, denn ähm finde ich ganz ulkig, ähm die dort äh einmal ausführen,
mit welchen Umwegen doch erst diese Webseite überhaupt online gehen konnte und ähm das DHL auch im Hintergrund oder in ihrer Augen, im Hintergrund Strippen zieht, um das halt äh mit Hürden zu belegen.
Also wer da mal ein bisschen reingucken möchte, ich werde jetzt nicht im Detail drauf eingehen, aber ähm
dem sei dieses Ei schon mal empfohlen.
Weiß nicht, müssen wir das piepen?
Das entscheidet ihr.
Trick siebzehn fand ich aber deutlich schönerer. Äh das habe ich auch schon lange nicht mehr gehört. Ich dachte, das heißt heute Neudeutsch Lifehack.
Aber ähm apropos Lifehack, damit komme ich dann auch zu meiner Rubrik Kuriose. Wer ähm haben sehr geschmunzelt und zwar,
einen äh Anwalt in den USA sich auf mal äh gestürzt und das genutzt, um einen Gegenantrag zu formulieren.
Aber nicht weiter recherchiert, ob das, was ihm da an Referenzurteilen auswirft, auch wirklich existent ist.
Berichtet, dass halt äh der Anwalt dann in Verdacht geraten ist, das Gericht täuschen zu wollen, weil er halt auf diese Urteile verwies die es aber gar nicht gab, äh die er halt, wie gesagt, von der KI Software Tschechipity da ähm bekommen hatte.
Und das ganze Hintergrund halt Antrag einer Fluggesellschaft,
Einen Antrag abzulehnen und er hatte jetzt halt diesen im Auftrag des Klägers diesen Gegenantrag zu formulieren und hatte dann halt frühere Entscheidungen äh quasi dann dann eingeführt, die es halt gar nicht gab.
Die Gleichgläubigkeit jetzt von diesem Anwalt, die könnte halt auch ernsthafte Folgen haben, also jetzt mal abgesehen von natürlich äh Häme und
äh die ja sicherlich äh nicht nur hier jetzt bei uns erfährt, aber das Gericht oder beziehungsweise der zuständige Gericht hat jetzt für Anfang Juni wohl eine Anhörung angesetzt, wo es um die möglichen Folgen von diesem,
vorgehen geht. Also es könnte halt wie gesagt nicht ganz folgenlos bleiben für den Anwalt.
Dran erinnert hat und wir sind uns nicht ganz sicher, ob's vielleicht
nicht sogar der gleiche Anwalt ist, wir wissen's nicht, weil auch der hier, also jetzt der der mit Tschetschipedi, hat schon 30 Jahre Berufserfahrung angeblich,
Er kann ja nicht ganz jung sein.
Und ähm Micha hat das erinnert an dieses an diesen Anwalt, der mit dem Zoom-Filter, mit diesem äh Zoom-Filter da gehadert hat. Äh die wurde,
das noch nicht gesehen hat, das packen wir auch mal an die Show, das ist ein sehr lustiges Video äh.
Das nicht auf TikTok, Heiko.
Nee, ich äh nee, es ist bei YouTube.
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Wenn sie da schon sind, genau, dann gucken sie auch mal direkt nach unserem Kanal und den Datenschutz-News. Sehr clever,
Sehr gut, das war's von mir, Laura. Hast du noch was in der Kiste? Du bist auch durch. Dann danken wir Ihnen natürlich wieder für eine schöne Zeit und wünschen Ihnen alles Gute. Bleiben Sie uns gewogen und auf bald.