Was ist in der KW 08 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant?
Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen:
- Signal und Threema unterstüzten Gatekeeper Verpflichtungen von WhatsApp nicht
- Messengerdienst Signal verbessert Privatsphäre für Nutzer
- NGOs fordern EDSA zur Ablehnung des Pur-Abo-Models auf
- Noyb wirft SCHUFA Kundenmanipulation vor
- OLG Thüringen zu Arbeitgeber als Diensteanbieter nach §§ 88 Abs. 2, 3 Nr. 6 TKG (a.F.) – Az. 7 U 521/21
- Arbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 16. Januar 2024 – 24 BVGa 1/24) entscheidet über Mitbestimmungsrecht des BR bei KI
- Bußgeldbescheid gegen Deutsche Wohnen SE weiterhin wirksam – KG Berlin Beschluss vom 22.01.2024
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#TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Transkript zur Folge: Heute ist Freitag, der dreiundzwanzigste Februar zweitausendzweiundzwanzig unser Redaktionsschluss war. Nein. Wir haben zweitausendvierundzwanzig. Stimmt, da war was. Dankeschön. Herzlich willkommen zum Datenschutztalk, ihrem wöchentlichen Datenschutz-Update. Mein Name ist Heiko Gossen. Und mein Name ist Laura Broschinski. Und wir starten wieder mit Ihnen gemeinsam ins Wochenende und natürlich gucken wir vorher wieder zurück auf die Woche des Datenschutzes, was so alles passiert ist. Ja, heute ist Freitag der 23 Februar zweitausendvierundzwanzig. Und ich war mal wieder ein bisschen schnell, deswegen wir gucken zurück. Ich habe ein bisschen Faden verloren, aber wir wir schaffen das. Wir schaffen es heute, Laura. Kriegen noch die Kurve. Wir kriegen noch die Kurve. Zum Ende wird’s bestimmt wieder gut. Also wir gucken zurück. Was hast du mitgebracht, Dauer? Jetzt gucken wir erstmal nach vorne, was in der Folge kommt. Und zwar ist das äh zum einen äh ein Update zum Thema Digital Markets Act und, Rolle von WhatsApp. Ähm außerdem auch wenn wir im Bereich Messenger Dienste bleiben, habe ich noch ein Bei Messengerdienst Signal mitgebracht. Dann geht’s weiter mit einer Beschwerde von Neup gegen die Schufa. Und ich habe des Weiteren noch einen Beschluss mit Gebraucht vom Arbeitsgericht Hamburg zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einführung von künstlicher Intelligenz im Unternehmen und zu guter Letzt hätte ich noch eine, kleine Empfehlung, was ein Schulungsvideo im Bereich der Gesundheitsdaten angeht. Ich hätte heute dabei auch das Knäup äh von Neub etwas, so, nämlich zum Thema Pay-OrK von Meta. Und dann schauen wir noch gemeinsam auf ein Urteil aus 2021 des OLG Thüringen zum Thema Fernmeldegeheimnis bei privater Nutzung von dienstlichen E-Mails. Und wir gucken auf das aktuelle Verfahren äh Bußgeldverfahren gegen die deutsche Wohnen SE. Da gibt’s auch wieder etwas zu berichten. Und damit, Laura, Leg mal los klingt spannend. Absolut, ist in den Startlöchern beziehungsweise ja da und verpflichtet ja beispielsweise WhatsApp in ihrer Rolle am Markt als Mit Keeper dazu Referenzangebote zu veröffentlichen. Also im ersten Schritt geht’s ja darum, die interoperabilität, Texten, Bildern, Videos und Sprachnachrichten sicherzustellen und jetzt haben halt im Laufe der Woche die Messengerdienste Signal bestätigt, auf Nachfrage, dass sie ihre Datenschutzstandards nicht runtersetzen möchten Und somit eine Öffnung für WhatsApp im Rahmen der DMA Verpflichtung nicht vorsehen. Also Sie sehen hier ganz klar, dass eine Öffnung ähm Richtung Facebook Messenger, i Message, WhatsApp oder auch, anderen Matrixdiensten eine Verschlechterung ihrer Datenschutzstandards herbeiführen würden. Ähm die beiden Dienste setzen ja ganz besonders den Fokus auf Datenschutzverschlüsselung und auch Anonymität. Und äh ja Sprecher der beiden Dienste kommunizierten äh eben bereits im Laufe der Woche dass sie eben nicht bereit sind äh diese Daten mit Meta zu teilen, wenn’s halt darum geht, ähm wie ihre Nutzer die App Benutzen, also wer mit wem, wann jettet, in welchen Gruppen ähm und außerdem sehen Sie hier die Gefahr, dass halt auch insbesondere kommerzielle Gründe für den Datenzugang, ähm durch Meta nicht ausgeschlossen sind. Äh was ich persönlich ganz interessant fand, da musste ich nämlich auch nochmal nachlesen war, dass ähm eben, Laut einem Sprecher der EU-Kommission das gar nicht verpflichtend für alle Dienstanbieter sind. Also klar, WhatsApp muss diese Referenzangebote bereitstellen, aber auf der anderen Seite steht es den Drittanbietern frei, ob sie denn die Möglichkeit überhaupt nutzen möchten oder nicht. Das heißt, ähm hier muss es von der anderen Seite einen Antrag erst mal geben, ob denn diese Schnittstelle bereitgestellt wird. Grundsätzlich ist ja die Idee hinter dem Digital Markets eben die Fairness auf dem Online-Markt der EU zu schaffen und ähm ja deshalb auch eben die Verpflichtung für diese großen Global Player in dem Bereich, um hier ja, bewerbsmäßig einfach fairere Bedingungen zu schaffen. Aber wie gesagt, das muss halt von beiden Seiten auch gewollt sein. Ich habe so ein bisschen Sorge, dass es am Ende dann gar nicht zu dieser Interoperabilität führt und dann doch diese Inseln alle bei den Messengern bleiben. Richtig. Man muss ein bisschen Werbung machen, denn in der EU ist es wirklich so, diese Alternativen werden nur recht wenig genutzt. Ja, aber ähm, Vielleicht müssen wir einfach weiter drauf hinweisen, wie schön doch diese anderen Dienste auch sein können. So ist es, genau und ähm vielleicht auch in dem Zusammenhang ähm, eben den Hinweis ähm zum äh Signal direkt, denn die haben jetzt auch im Laufe der Woche zufälligerweise veröffentlicht. Dass äh Sie Anpassungen im Datenschutz vorgenommen haben, also zukünftig wird die Handynummer, Nicht mehr anderen Nutzern standardmäßig offengelegt. Sie versprechen sich hier von Verbesserung der Privatsphäre ihrer Nutzer. Und konkret geht’s hierbei darum, dass halt zu bei einer Vernetzung, also zwischen zwei Nutzern bei Signal die Handynummer nicht mehr nötig ist. Sondern durch einen eindeutigen Benutzernamen durch Abgelöst werden kann. Ähm Season kann man als Nutzer beliebig oft generieren und ähm nur für die Kontaktaufnahme dann verwenden. Außerdem sollen diese Benutzernamen dann wohl nicht in einer zentralen Datenbank zusammengetragen und gespeichert werden Außerdem kann man wohl zukünftig bei Signal einstellen, dass äh man nicht mehr ähm über die Handynummer gefunden werden kann. Standardmäßig ist es so, dass halt, wenn die eigenen Daten ähm oder wenn die eigene Handynummer bei anderen im Adressbuch ist, ähm dass ihr ein Abgleich erfolgt, aber hier ist auch eine Deaktivierung ähm zukünftig möglich. Und es ist auch so, dass die Handynummer nicht mehr in eins zu eins Chats, Gruppen oder auch in der Telefonie angezeigt wird. Ähm auch die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit ähm für alle. Also wenn ich jetzt ähm, Möchte das über meine Handynummer mich alle anderen finden, das muss ich dann auch besonders einstellen, also datenschutzrechtlicher Sicht, finde ich, eine ganz schöne Anpassung, die hier der Messenger-Dienst bereitstellt. Heiko gefällt’s. Hi Ja, dann komme ich zum Thema Payork bei Facebook, Neubund und 27 weiterer Organisationen haben den EDP zur Ablehnung des PRK-Modes äh von Mieter aufgefordert. Die Datenschutz und Bürgerrechtsorganisation von Max Schrems hat äh jetzt einen offenen Brief veröffentlicht, den Sie an den EDP gerichtet haben, den europäischen Datenschutzausschuss oder beziehungsweise auf Englisch Protection Board, deswegen EDP. Und sie möchten halt damit natürlich Einfluss nehmen auf allen anstehendes Treffen Das EDP am vierzehnten Dritten. Dort soll es ähm ja außerdem äh darum gehen, dass man sich halt äußert zu diesem Modell, was ähm, Meta für Facebook und Instagram ja eingeführt hat Ende letzten Jahres. Max Schrenz hat dazu äh geäußert, sich geäußert und gesagt, das EU-Recht schreibt vor, dass Nutzerinnen eine freie und, Echte Wahl haben aber gezwungen werden eine Gebühr für den Schutz ihrer Grundrechte auf Privatsphäre dann bei Meta zu bezahlen. Wir haben dazu ja auch schon berichtet im letzten Jahr. Sie rechnen das halt zusammen, kommen auf über 250 Euro pro Jahr, die ihren User bezahlen muss und ähm gehen halt davon aus, dass das halt dann nicht mehr freiwillig ist. Ja ich persönlich weiß jetzt natürlich nicht genau, wo dieser Zwang abgeleitet wird, Facebook zu nutzen, also wenn wenn’s den gibt, dann mehr Kulpa. Ich äh muss gestehen, dann bin ich äh bin ich da nachlässig. Ich hab’s schon lange nicht mehr genutzt. Äh ich finde halt, wie gesagt, ist zwar nachvollziehbar, dass man über den Preis vielleicht diskutiert, aber das Modell als solches. Wie gesagt, ich weiß nicht, warum. Neu oder andere Organisationen glauben, dass es im Internet alles kostenfrei geben muss. So ist es ja nicht. Social Media vielleicht nicht überlebenswichtig ist. Es gibt noch diesen persönlichen Kontakt zu Face-to Face Menschen, die sich einander begegnen und miteinander sprechen, das soll’s noch geben. Jetzt übertreib mal nicht. Aber du hast auch noch was zu neuprächtig. Ja genau richtig und zwar hat die Bürgerrechtsorganisation äh der Schufa am Kundenmanipulation vorgeworfen oder wirft sie noch vor und hat bei der hessischen Datenschutzaufsicht Beschwerde eingereicht. Ähm wie wir ja wissen, kann man den Dienst nutzen für insbesondere Bonitäts, Im Ja, wenn man beispielsweise eine Mietwohnung sucht, ähm derzeit ja 30 Euro dafür, dass man äh ja Angaben zu persönlichen Daten, aber insbesondere halt auch Angaben über die persönlichen Scorewerte und die Bonität bekommt. Und Neub wirft jetzt eben der Schufa vor, dass sich das Unternehmen an den wohnungssuchenden konkret bereichert, weil eben hier in so vielen Städten es absolute Pflicht ist, diese Bonitätsauskünfte halt dem Mietvertrag beizulegen. Außerdem werfen sie ihnen ein manipulatives Design auf dem, ja Internetauftritt vor und dass sie hier nämlich eine Hinderung sehen, eine gesetzliche Gratiskopie im Rahmen der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einzufordern, weil sie hier auch keine Hinweise auf diese alternative Möglichkeit gefunden haben. Die Datenschutzaktivisten haben auch den Vorgang einmal getestet, also ähm eine rechtliche Auskunft zu erwirken und hier stellen sie sich auch an der Dauer der Beauskunftung, denn wo wo die bezahlpflichtige Auskunft nach fünf Tagen im Briefkasten lag, hat die kostenlose Selbstauskunft einige Wochen auf sich warten lassen. Also das war auch Teil der Beschwerde. Äh wir beobachten mal weiter, inwieweit sich doch die hessische Datenschutzaufsicht oder vielleicht auch andere, zu dieser Beschwerde äußern werden. Ja, dann gehe ich mal weiter zum OLG Thüringen und zwar hat das kürzlich ein Urteil veröffentlicht zum Thema Fernmeldegeheimnis bei privater Nutzung von dienstlichen E-Mail-Konten, Und dieses Urteil ist aber mit Vorsicht zu genießen Das Urteil stammt nämlich aus zweitausendeinundzwanzig, kursiert aber jetzt gerade in verschiedenen Newslettern und äh Foren und wird jetzt gerade doch hier und da diskutiert. Weil es halt gerade veröffentlicht wurde, Man geht in dem Urteil durchaus äh darauf ein, dass die Frage, ob es sich halt um eine um einen TK Anbieter handelt bei dem Arbeitgeber, wenn er die private Nutzung gestattet, dass diese Frage strittig ist, geht man durchaus drauf ein. Sieht aber hier die Voraussetzungen im TKG und den entsprechenden Definitionen als erfüllt und bestätigt, damit die Anwendbarkeit, Fernmeldegeheimnisses, Dazu sagt das Urteil, dass es halt äh nach Paragraf 88 des Telekommunikationsgesetzes, äh den Diensteanbieter hier als gegeben sieht, weil in der Definition des Telekommunikationsgesetzes in Paragraf drei Nummer sechs. Jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig die Dokumentationsdienste erbringt, Hier drunter ähm zu subsumieren ist und das, egal ob er mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht diesen Dienst anbietet. Ich bin allerdings der Meinung, dass das halt in der äh Praxis mit sehr viel Vorsicht gehandhabt werden sollte, bevor man jetzt alle wuschig macht. Wie gesagt, diese Diskussion ist sehr alt und ich war auch bis vor kurzem der Auffassung, dass man als Arbeitgeber hier sehr wohl auf das äh Fernmeldegeheimnis achtgeben muss. Aber wir haben natürlich ähm eine Änderung im Telekommunikationsgesetz gehabt vor, vor über einem Jahr und ja nicht nur das äh TTTSG, damit ist ja damit geschaffen worden als Telekommunikations- und Telemediendienste Datenschutzgesetz, um die datenschutzrechtlichen Vorschriften für beide Gesetze in einem Gesetz, also TKG und T MG im Telemediengesetz sozusagen zu bündeln und in einem Gesetz zusammenzufassen. Sondern man hat ja auch im TKG-Änderungen vorgenommen und da hat sich halt auch die Definition für die Tierkommunikations Dienste geändert, nämlich jetzt heißt es im Artikel drei, Absatz 1 Nummer 61 das Telekommunikationsgesetzes, das Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt über Telekommunikationsnetze erbrachte Dienste sind. Und deswegen müssen wir halt sehr aufpassen und auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ähm weise ich aus einer aus einer Sitzung, dass hier durchaus äh Gründe dafür sprechen, dass er sie auch so sieht, dass die Gründe dafür sprechen, dass die private Nutzungsmöglichkeit bei Arbeitnehmern in der Regel nicht mehr dazu führt, dass Diese entsprechend hier als ähm Diensteanbieter auch zu betrachten sind. Nichtsdestotrotz Ich glaube, das ist auch wichtig und das sollte man auch nicht vergessen, ist, dass es natürlich trotzdem Regelungen im Unternehmen dafür bedarf, dass man halt auch Voraussetzungen schafft Wenn man es gestatten möchte, was dabei zu beachten ist, unter welchen Voraussetzungen auf E-Mail-Konten zugegriffen werden darf oder muss, was protokolliert wird, wie auf Daten zugreifen können und so weiter. Ich werde das alles alles richtig und wichtig. Aber die entscheidende Frage ist es, dass Fernmeldegeheimnis anwenden, ja oder nein? Ich glaube, die muss man heute noch mal neu diskutieren und vielleicht auch im Zweifelsfall von dem Gericht nochmal entscheiden lassen. Jetzt du. Und jetzt ich. Ich habe überlegt, ob ich noch was zur Jahreszahl sage. Ja, dass du vielleicht deshalb in der Einleitung durcheinander gekommen bist. Zweitausendeinundzwanzig, zweiundzwanzig, vierundzwanzig, wer weiß das schon so genau. Ja wir wir in unserer kleinen Zeitreisemaschine hier reisen wir ständig hin und her. Das ist halt manchmal schwer nachzuhalten, wo man gerade ist. Ich reiße jetzt erstmal zurück zum sechzehnten Januar zweitausendvierundzwanzig, denn da hat das Arbeitsgericht Hamburg ähm einen Beschluss gefasst und zwar sieht es kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wenn es um die Frage geht, ob KI-Lösungen durch Arbeitgeber angeboten werden. In dem vorliegenden Fall ging es um die Forderung eines Mitgliedes, eines Konzernbetriebsrates, dass der Arbeitgeber doch GBT und andere KI-Lösungen konkret Belegschaft verbieten soll. Begründung war hier, dass eben eine Betriebsvereinbarung zum Thema KI noch nicht fertiggestellt war. Ähm sie eben hier die Gefasern der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, aber auch andere Gefahren für die, Beschäftigten und äh, Wie gesagt, sie forderten halt eben, dass die Softwaremöglichkeiten oder die Software Nutzungsmöglichkeiten untersagt werden. Dem hat der ähm Arbeitgeber sich entgegengestellt. Ähm sie sahen halt hier ausreichend begründet, dass sie eben die KI als neues Werkzeug, die Mitarbeitern ähm der, alltäglichen Arbeit als Unterstützung nutzbar machen wollten und sie eben insbesondere durch keinen ähm Überwachungs, oder kein Überwachungsgefahr oder auch Überwachungs bei den Mitarbeitern gesehen haben da eben der Arbeitgeber kein Eingriffskontroll oder Zugriffsmöglichkeiten auf das Programm hat. Denn als Basis war es so, dass es äh lediglich den Arbeitnehmern gestattet war über den Webbrowser, das ähm Tool zu nutzen, Mit ihren eigenen Angaben, ähm aber im Weiteren ist natürlich im Rahmen einer Datenschutzfolgenabschätzung auch dazu gekommen, dass sie’s als datenschutzrechtlich zulässig gesehen haben, da sie auch. Insbesondere dies abgerundet haben durch Richtlinien und Handlungsempfehlungen für die Nutzung des Tools. Dem hat sich das Gericht jetzt nun auch angeschlossen, also zum einen sehen sie eben die Bereitstellung der Tools nicht automatisch als Mitbestimmungspflichtig an. Sie haben sich eben der Tatsache auch angeschlossen, dass es eben hier bei diesen ja oder dass es keine Datenschutzbedenken in dem vorliegenden Fall gab, die eben eine Nutzung des Tools mit sofortiger Wirkung, oder eine Ablehnung erforderlich gemacht hätte. Also es ist eine ganz normale Bereitstellung des Arbeitsmittels, das halt eben unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt wurde und ähm ja, auf diese Weise hat hier der Betriebsrat keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. Ich glaube, es Gute Entscheidungen, die uns sicherlich an hier an der einen oder anderen Stelle auch noch mal helfen wird, wenn’s halt um ähnlich gelagerte Fälle geht. Wie gesagt, nicht nur im, wie du schon richtigerweise gesagt hast, äh kann man ja durchaus übertragen. Dann kommen wir zu unserem Hauptthema heute, nämlich der Bußgeldbescheid äh gegen die deutsche Wohnen. Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass das Bußgeldverfahren gegen die deutsche Wohn-SE fortgesetzt werden kann. Wir haben ja hier schon 2021 drüber berichtet, dass der Bußgeldbescheid erstmal ausgesetzt wurde vom Landgericht. Und man hatte dort entsprechend festgestellt, dass ähm es hier einen Widerspruch gibt mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz und ähm wir haben ja auch hier schon drüber berichtet dann Ende letzten Jahres die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof Das war ja ein Vorlageverfahren vom Kammergericht Berlin. Das, der EuGH hat natürlich nicht äh final entschieden in in der Frage des ähm Schadensersatzes, beziehungsweise des Bußgeldes, Entschuldigung. Sondern natürlich nur in der Frage, ob ein Bußgeld halt auch gegen eine natürliche nur gegen eine natürliche Person oder gegen eine juristische Person verhängt werden kann und ähm, Ja der EuGH hat ja nun festgestellt, wie gesagt, wir hatten berichtet, dass es dahingehend auszulegen ist, dass halt die nationale Regelung im Ordnungswidrigkeitengesetz hier der DSGVO entgegensteht und eine Bußgeld äh ein Bußgeld auch verhängt werden kann. Gegen eine juristische Person. Dementsprechend das Kammergericht nun entschieden, dass das Verfahren halt weitergehen kann und dass die, vorgebrachten Gründe vor dem Landgericht, warum man hier das als äh nicht verteidigt war ansähe. Diesen diesen Bußgeldbescheid, dem hat es widersprochen. Es hat gesagt, dass halt der Bußgeldbescheid durchaus ähm sehr klar ist und auch äh ein sehr schönes Wort benutzt, ziseliert, dargelegt sei, dass ähm also in ziselierter Weise dargelegt sei und äh sehr ausführlich äh dargestellt sei, die 16 Tathandlungen aus mehr als siebzehn Seiten ausgeführt und das ist halt durchaus möglich sei sich hier gegen zu verteidigen. Zumal auch ersichtlich sei, dass es ihm keine Individualexzesse in irgendeinem Dunkelbereich des Unternehmens handelt und sehr einfach gelagerte und mir auch verständliche Sachverhalte sind. Von daher geht das Ganze jetzt wohl weiter. Ob jetzt hier tatsächlich natürlich am Ende der Bußgeldbescheid vom Landgericht äh halten wird oder man zu dem Ergebnis kommt, dass ihr kein Verschulden des Unternehmens vorliegt. Das ist jetzt natürlich noch offen aber schon mal wichtig Es geht halt weiter und vor allen Dingen haben wir halt ja diese Klarheit vom EuGH, die uns irgendeine hinhilft, äh dass es jetzt halt nicht mehr nur darum geht, einzelne handelnde Personen im Unternehmen zu identifizieren, sondern auch das Unternehmen insgesamt ein Bußgeld bekommen. Aber ich finde trotzdem immer faszinierend, wie lange es dauert. Wenn du jetzt gerade sagst, was hast du gesagt, zweitausendeinundzwanzig? Wann wurde’s ausgesetzt? Ja, das ist dann noch mal ja gut drei Jahre dauert, Ich komme zu meiner letzten Nachricht. Wenn du gestattest, Sehr gerne ähm und zwar ich hatte es ja zu Beginn schon mal gesagt, äh ich habe ein kleines Schulungsangebot mitgebracht. Konkret geht das halt ähm um Gesundheitsdaten und, Die Anwendung, Der Daten oder des Datenschutzes bei der elektronischen Patientenakte dem E-Rezept oder auch der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das sind ja alles Themen, die ja durchaus auch ähm Ja, im Moment sehr viel Sichtbarkeit erfahren und die DRK Gesundheit hat hier eben entsprechende Schulungsangebot bereitgestellt. Als erste Krankenkasse, Ähm springen sie eben auf diesen Zug auf und ich finde, das können wir nur begrüßen und unterstützen, denn wie gesagt, es gibt Eine ein Online-Schulungsangebot mit acht Kurskapitel zu unterschiedlichen Themen, aber insbesondere auch zum Thema Datenschutz und ähm ich habe mal ganz kurz reingeschaut, also echt, echt eine nette nette Aufmachung ähm leicht erklärt und ich glaube für jeden, dem man das Thema Datenschutz vielleicht auch Umfeld ans Herz legen möchte, insbesondere die, die wettern, was das Thema digitale Gesundheitsakte oder E-Rezept angeht. Ähm ja, sei hier eben dieser Link ans Herz gelegt, den wir natürlich gerne in die Shownotes pack. Wunderbar, dann sind wir für heute durch. Ich danke dir ganz herzlich, Laura. Es war wie meine Freude. Ebenso, danke. Ihnen wünschen wir ein schönes und erholsames Wochenende. Vergessen Sie nicht, wenn es Ihnen am Herzen liegt, uns Feedback zu geben, uns zu kontaktieren. Sie erreichen uns unter Datenschutztalk at Minus Hins Punkt Punkt DE als äh ja E-Mail-Möglichkeit. Natürlich erreichen Sie uns auch über Social Media. Instagram sind wir vertreten unter Datenschutz Unterstrich, und wir sind natürlich auch auf nee auf ähm wie heißt das? Nicht mehr Twitter X X, YouTube finden Sie uns auch, aber X da DS Unterstrich Talk und ansonsten, wie gesagt, gerne Reviews und Bewertungen auf gängigen Podcast-Plattformen immer gerne gesehen. In diesem Sinne Bleiben Sie uns gewogen und auf bald.