Kategorie: Datenschutz
Wie bereite ich mich auf eine Cybersecurity-Krise vor – Dr. Ralf Stodt im Datenschutz Talk
Im zweiten Teil unserer Mini-Serie mit Dr. Ralf Stodt sprechen wir über die Vorbereitung auf den Ernstfall. Ausgehend von der Annahme, dass es keine Frage des „ob“, sondern nur des „wann“ man selbst betroffen ist, klären wir, wie man sich auf den Ernstfall vernünftig vorbereitet. Mit guter Vorbereitung vermeidet man Fehler, die den Schaden vergrößern und/oder eine Aufklärung verhindern könnten.
Dabei besprechen wir auch die Sinnhaftigkeit von Cybersecurity-Versicherungen, welchen Vorteil virtualisierte Systeme mit sich bringen und warum auch für Mitarbeitende eine Notfallkarte sehr wertvoll ist. Last but not least klären wir auch, wie die Wichtigkeit von Recovery-Tests (Wiederherstellungstests von erstellten Backups) einzustufen ist und worauf man sich dabei konzentrieren sollte.
01:51 Vorbereitung durch Notfallpläne
04:59 Wer ist meine 112
09:20 Cybersecurity Versicherungen
11:00 Ersteinschätzung
14:36 Erstreaktion bei virtuellen Servern
16:19 Forensik
17:50 Wichtig für Mitarbeitende
19:16 Vorbereitung der Wiederherstellung
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Löschkonzept nach DSGVO – Praxistipps
Die Idee, dass die betroffene Person ein Recht auf Löschung ihrer Daten hat, ist fast so alt, wie die Gesetzgebung zum Datenschutz. Bereits im ersten Bundesdatenschutzgesetz von 1977 ist die Löschung von personenbezogenen Daten vorgesehen. Dabei gibt es hier bereits das Konzept der Zweiteilung: Zum einen ist es ein Recht, dass die betroffene Person ausüben kann (§ 4 Nr. 4 BDSG 1977) zum anderen ist es eine Verpflichtung, die der Verantwortliche hat (§ 14 Abs. 3 BDSG 1977). So war die Löschung von personenbezogenen Daten immer dann vorgesehen, wenn die Kenntnis der Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich war.
Verbesserung der Cybersicherheit in KMU – Dr. Ralf Stodt im Datenschutz Talk
Die Verbesserung der Cybersicherheit ist auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen zunehmend wichtiger. Viele Unternehmer mussten das in den letzten Jahren schmerzlich lernen, die meisten können aber noch vorsorgen. Heiko Gossen geht in dieser Episode gemeinsam mit seinem Gast Dr. Ralf Stodt – Head of Security Operations bei magellan Netzwerke GmbH – der Frage nach, wie können KMU ihre Cybersicherheit auch bei kleinem Budget sinnvoll verbessern.
Unternehmen aller Größenordnungen haben Schwachstellen. Gegenüber großen Unternehmen stehen IT-Verantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen oft vor der Herausforderung, vom ohnehin engen Budget auch einen angemessenen Security Betrieb sicherstellen zu können. Daher gehen Heiko Gossen und Dr. Ralf Stodt das Thema mal speziell für Betriebe mit limitiertem Security-Budget an. Neben der Frage, wie und wo man sich über die Bedrohungslage informieren kann, geht es auch um Aufgaben die man teilweise intern lösen kann und wie man Angriffe früh erkennen kann. Die Aufnahme erfolgte bereits im Dezember 2021.
Kapitel:
- 00:00 Begrüßung und Vorstellung Dr. Ralf Stodt
- 02:44 Herangehensweise zur Bewertung der Bedrohungslage
- 07:20 Informationsquellen
- 11:43 Laufende Überwachung – auch von smarten Komponenten
- 16:11 Zwischensumme
- 17:22 Operational Security
- 19:31 Zwei Komponenten des Sicherheitskonzepts
- 22:19 Alarme einstellen
- 28:17 Erste Schritte zur Umsetzung
- 37:53 Angriffsziele
- 45:01 Externer Support
- 47:55 Kostenlose Tools
Anfang Februar folgt der zweite Teil dieser Reihe, in der die beiden sich auf eine Cybersecurity Krise vorbereiten.
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Datenschutz beim Einsatz von Microsoft Azure – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

- Was sollten Kunden beim Einsatz von M365 berücksichtigen – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
- Microsoft und der CLOUD Act - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
- Datenschutz unter Microsoft M365 – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
Neben der Nutzung der Microsoft 365 Dienste ist auch der Einsatz der Microsoft Azure Cloud in Unternehmen weit verbreitet. Die Azure Cloud als Infrastructure as a Service (IaaS) und teilweise Plattform as a Service (PaaS) stellt eine gewichtige Alternative zur AWS Cloud dar.
Daher schaut Heiko Gossen in dieser Themenfolge gemeinsam mit Fatih Ataoglu, Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland, auf die datenschutzrelevanten Themen beim Einsatz der Azure Dienste. Neben den Fragen, „Wer ist mein Vertragspartner?“ und „Wo finde ich das DPA“ geht es auch um Zertifizierungen der Core-Dienste und den Verantwortungsanteil der Kunden.
Weitere Folgen der Reihe:
- Datenschutz unter Microsoft M365 – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
- Microsoft und der CLOUD Act - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
- Was sollten Kunden beim Einsatz von M365 berücksichtigen – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
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Weitere Links:
Datenschutz hat bei Microsoft oberste Priorität
Microsoft Data Protection Addendum (DPA)
Wie Microsoft die Datenschutz-Grundverordnung umsetzt
Weitere nationale und internationale Anforderungen (ISO 27001, ISO 27018, ISO 27701, etc.)
Microsoft Initiative “Defending your Data”
Microsoft erklärt Diagnosedaten Microsoft erklärt legitime Geschäftstätigkeiten
Die Bestandsaufnahme – wichtiges Instrument für den Datenschutz
Wikipedia definiert die Bestandsaufnahme als eine „… dokumentierte Untersuchung einer Vielzahl von einzelnen Gegenständen in Hinsicht auf ein oder mehrere bestimmte Merkmale, die Vollständigkeit zum Ziel hat.“
In Bezug auf den Datenschutz ist der Sinn einer Bestandsaufnahme grundsätzlich schnell erklärt. Systematisch wird ein Ist-Zustand erhoben, der zeigt, an welchen Stellen im Unternehmen welche personenbezogenen Daten wie verarbeitet werden.
Was sollten Kunden beim Einsatz von M365 berücksichtigen – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

- Datenschutz beim Einsatz von Microsoft Azure - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
- Microsoft und der CLOUD Act - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
- Datenschutz unter Microsoft M365 – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
Im dritten Teil der Themenreihe mit Microsoft Deutschland sprechen Heiko Gossen und Fatih Ataoglu, Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland u.a über die sechs Datenschutzprinzipien beim Betrieb der Microsoft Clouddienste. Es geht auber auch um die Möglichkeiten, die man als Kunde hat (und auch wahrnehmen sollte), um die Nutzung der Dienste unter M365 datenschutzkonform zu gestalten.
Angesprochene Links:
Nächste Woche folgt dann der vierte und zunächst letzte Teil der Reihe. Darin werden wir die Nutzung von Microsoft Azure Diensten unter Datenschutzaspekten besprechen.
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Weitere Links:
Datenschutz hat bei Microsoft oberste Priorität
Microsoft Data Protection Addendum (DPA)
Wie Microsoft die Datenschutz-Grundverordnung umsetzt
Weitere nationale und internationale Anforderungen (ISO 27001, ISO 27018, ISO 27701, etc.)
Microsoft Initiative “Defending your Data”
Microsoft erklärt Diagnosedaten
Microsoft erklärt legitime Geschäftstätigkeiten
Microsoft und der CLOUD Act – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
Im zweiten Teil der Themenreihe mit Microsoft Deutschland begrüßt Heiko Gossen wieder Herrn Fatih Ataoglu, Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland.
In dieser Folge geht es vor allem um das Thema des Drittstaaten-Transfers und den damit verbundenen Risiken, dass staatliche Stellen in den USA Zugriff auf die Daten von europäischen Kunden nehmen können. Herr Ataoglu erläutert, wie man einsehen kann, welche Daten grundsätzlich als Diagnosedaten übertragen werden und wie häufig bspw. Microsoft in der Vergangenheit verpflichtet wurde, Kundendaten herauszugeben. Um diese Anfragen transparent machen zu dürfen, hat sich Microsoft bereits vor Jahren das Recht zur Veröffentlichung des Law Enforcement Repors vor US-Gerichten erkämpft.
In der Folge angesprochenen Links:
- Diagnosedatentool
- Link zu den Beschreibungen für die Diagnosedaten in Docs
- Law Enforcement Report
- Cloud Compendium
Nächste Woche schauen wir dann auf die Anwenderseite und darauf, was Kunden zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau tun können.
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Weitere Links:
Datenschutz hat bei Microsoft oberste Priorität
Microsoft Data Protection Addendum (DPA)
Wie Microsoft die Datenschutz-Grundverordnung umsetzt
Weitere nationale und internationale Anforderungen (ISO 27001, ISO 27018, ISO 27701, etc.)
Microsoft Initiative “Defending your Data”
Microsoft erklärt Diagnosedaten
Microsoft erklärt funktionale Daten
Microsoft erklärt legitime Geschäftstätigkeiten
Datenschutz in Microsoft Teams
Digitale Bildung mit Microsoft Teams
Datenschutz unter Microsoft M365 – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

- Datenschutz beim Einsatz von Microsoft Azure - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
- Was sollten Kunden beim Einsatz von M365 berücksichtigen – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
- Microsoft und der CLOUD Act - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk
In dieser Themenfolge begrüßt Heiko Gossen den Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland, Herrn Fatih Ataoglu. Als Start einer kleinen Reihe zum Thema Datenschutz bei Microsoftprodukten im Business-Umfeld geht es heute zunächst um den datenschutzvetraglichen Rahmen bei Nutzung der M365 Produkte (bspw. MS Teams, Exchange & Outlook, Sharepoint, One Drive, Powerpoint, Word, Excel etc.).
Dabei stehen die vertraglichen Rahmenparamenter (wer ist Vertragspartner, wo finde ich die aktuellen Verträge etc.) sowie die geeigneten Garantien nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO im Mittelpunkt. Die beiden schauen aber auch kritisch darauf, welche Daten Microsoft zu eigenen Zwecken verarbeitet und welche Schutzmaßnahmen Micorsoft ergreift, damit Support-Mitarbeiter nicht unbefugt auf Daten der Kunden zugreifen können.
In der Folge angesprochenen Links:
- Aktuelle Blogs und Pressemitteilungen gibt es auf dem Microsoft News Center Deutschland
- Anlaufstelle zu den Themen IT, Sicherheit und Compliance ist das Microsoft Trust Center
- Lockbox-Verfahren in Office 356
In Teil 2 dieser Reihe geht es dann um Microsoft und der CLOUD Act sowie die Herausforderungen, die sich durch die US-Amerikanische Muttergesellschaft ergeben.
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Weitere Links:
Datenschutz hat bei Microsoft oberste Priorität
Microsoft Data Protection Addendum (DPA)
Wie Microsoft die Datenschutz-Grundverordnung umsetzt
Weitere nationale und internationale Anforderungen (ISO 27001, ISO 27018, ISO 27701, etc.)
Microsoft Initiative “Defending your Data”
Microsoft erklärt Diagnosedaten
Microsoft erklärt funktionale Daten
Microsoft erklärt legitime Geschäftstätigkeiten
Datenschutz: Wettbewerbsvorteil oder doch „nur“ Hygienefaktor?
Als Berater und Datenschutzbeauftragter könnte man schnell der Annahme verfallen, Datenschutz müsse eines der wichtigsten Themen im Unternehmen überhaupt sein. Dass dem in der Mehrzahl aller Unternehmen nicht so ist, wissen die meisten – zumindest unterbewusst. Aber wie wichtig sollte Datenschutz genommen werden und welchen Stellenwert sollte er tatsächlich haben?
Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO – welche Datenkategorien gehören dazu?
Um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung nach Transparenz nachkommen zu können und die betroffene Person in die Lage zu versetzen Ihre Recht auf Widerspruch, auf Löschung oder auf Bereitstellung der verarbeiteten Daten wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Betroffene sein Recht auf Auskunft nutzen kann.
Mit dem Recht auf Auskunft kann die Person Information darüber erhalten, ob und wenn ja welche Daten über sie verarbeitet werden.
Das Auskunftsrecht beschränkt sich nicht nur auf die Daten die durch das Unternehmen verarbeitet werden, vielmehr umfasst das Recht auch weitere Informationen, die mit beauskunftet werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Information, auf welcher Grundlage, zu welchem Zweck und wie lange sie verarbeitet werden, ob sie an Dritte weitergegeben werden und noch ein paar weitere Punkte.
Wir schauen uns hier speziell das Auskunftsrecht, inklusive des Rechts auf Kopie, an und auch konkret die Frage, welche Daten beauskunftet werden müssen und welche nicht beauskunftet werden brauchen.