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Datenschutz

Datenschutz unter Microsoft 365

Was sollten Kunden beim Einsatz von M365 berücksichtigen – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

    Im dritten Teil der Themenreihe mit Microsoft Deutschland sprechen Heiko Gossen und Fatih Ataoglu, Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland u.a über die sechs Datenschutzprinzipien beim Betrieb der Microsoft Clouddienste. Es geht auber auch um die Möglichkeiten, die man als Kunde hat (und auch wahrnehmen sollte), um die Nutzung der Dienste unter M365 datenschutzkonform zu gestalten.

    Datenschutz unter Microsoft M365 - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

    Microsoft und der CLOUD Act – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

      In der zweiten Folge unserer Themenreihe Themenfolge geht es vor allem um das Thema des Drittstaaten-Transfers und den damit verbundenen Risiken, dass staatliche Stellen in den USA Zugriff auf die Daten von europäischen Kunden nehmen können. Herr Ataoglu erläutert, wie man einsehen kann, welche Daten grundsätzlich als Diagnosedaten übertragen werden und wie häufig bspw. Microsoft in der Vergangenheit verpflichtet wurde, Kundendaten herauszugeben.

      Datenschutz unter Microsoft M365 - Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

      Datenschutz unter Microsoft M365 – Fatih Ataoglu im Datenschutz Talk

        In dieser Themenfolge begrüßt Heiko Gossen den Head of Data Privacy & Security von Microsoft Deutschland, Herrn Fatih Ataoglu. Als Start einer kleinen Reihe zum Thema Datenschutz bei Microsoftprodukten im Business-Umfeld geht es heute zunächst um den datenschutzvetraglichen Rahmen bei Nutzung der M365 Produkte (bspw. MS Teams, Exchange & Outlook, Sharepoint, One Drive, Powerpoint, Word, Excel etc.).

        Dabei stehen die vertraglichen Rahmenparamenter (wer ist Vertragspartner, wo finde ich die aktuellen Verträge etc.) sowie die geeigneten Garantien nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO im Mittelpunkt. Die beiden schauen aber auch kritisch darauf, welche Daten Microsoft zu eigenen Zwecken verarbeitet und welche Schutzmaßnahmen Micorsoft ergreift, damit Support-Mitarbeiter nicht unbefugt auf Daten der Kunden zugreifen können.

        In der Folge angesprochenen Links:

        Aktuelle Blogs und Pressemitteilungen gibt es auf dem Microsoft News Center Deutschland: https://news.microsoft.com/de-de/

        Anlaufstelle zu den Themen IT, Sicherheit und Compliance ist das Microsoft Trust Center: https://www.microsoft.com/de-de/trust-center

        Lockbox-Verfahren in Office 356 à https://docs.microsoft.com/de-de/microsoft-365/compliance/customer-lockbox-requests?view=o365-worldwide

        In Teil 2 dieser Reihe geht es dann um Microsoft und der CLOUD Act.

        Weitere Links:

        Datenschutz hat bei Microsoft oberste Priorität: https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-wie-wir-bei-microsoft-daten-schuetzen/

        Microsoft Data Protection Addendum (DPA): https://www.microsoft.com/de-de/licensing/product-licensing/products.aspx / https://www.microsoft.com/licensing/docs/view/Microsoft-Products-and-Services-Data-Protection-Addendum-DPA

        Wie Microsoft die Datenschutz-Grundverordnung umsetzt: https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-wie-microsoft-die-datenschutz-grundverordnung-umsetzt/

        Weitere nationale und internationale Anforderungen (ISO 27001, ISO 27018, ISO 27701, etc.): https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-wo-speichert-microsoft-eigentlich-meine-daten/

        Microsoft Initiative “Defending your Data”: https://news.microsoft.com/de-de/neue-massnahmen-zum-schutz-von-daten/

        Microsoft erklärt Diagnosedaten: https://news.microsoft.com/de-de/videos/webinar-diagnosedaten-in-microsoft-365-und-windows-10/

        Microsoft erklärt funktionale Daten: https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-telemetrie/

        Microsoft erklärt legitime Geschäftstätigkeiten: https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-nach-welchen-regeln-wir-daten-verarbeiten/

        Stellungnahme zum Vermerk „Berliner Datenschutzbeauftragte zur Durchführung von Videokonferenzen während der Kontaktbeschränkungen“: https://news.microsoft.com/de-de/stellungnahme-zum-vermerk-berliner-datenschutzbeauftragte-zur-durchfuehrung-von-videokonferenzen-waehrend-der-kontaktbeschraenkungen/

        Datenschutz in Microsoft Teams: https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-teams/security

        Digitale Bildung mit Microsoft Teams: https://news.microsoft.com/de-de/features/digitale-bildung-mit-microsoft-teams/

        Datenschutz: Wettbewerbsfaktor oder doch „nur“ Hygienefaktor?

        Datenschutz: Wettbewerbsvorteil oder doch „nur“ Hygienefaktor?

          Als Berater und Datenschutzbeauftragter könnte man schnell der Annahme verfallen, Datenschutz müsse eines der wichtigsten Themen im Unternehmen überhaupt sein. Dass dem in der Mehrzahl aller Unternehmen nicht so ist, wissen die meisten – zumindest unterbewusst. Aber wie wichtig sollte Datenschutz genommen werden und welchen Stellenwert sollte er tatsächlich haben?

          Auskunftsrecht DSGVO

          Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO – welche Datenkategorien gehören dazu?

            Um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung nach Transparenz nachkommen zu können und die betroffene Person in die Lage zu versetzen Ihre Recht auf Widerspruch, auf Löschung oder auf Bereitstellung der verarbeiteten Daten wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Betroffene sein Recht auf Auskunft nutzen kann.
            Mit dem Recht auf Auskunft kann die Person Information darüber erhalten, ob und wenn ja welche Daten über sie verarbeitet werden.
            Das Auskunftsrecht beschränkt sich nicht nur auf die Daten die durch das Unternehmen verarbeitet werden, vielmehr umfasst das Recht auch weitere Informationen, die mit beauskunftet werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Information, auf welcher Grundlage, zu welchem Zweck und wie lange sie verarbeitet werden, ob sie an Dritte weitergegeben werden und noch ein paar weitere Punkte.
            Wir schauen uns hier speziell das Auskunftsrecht, inklusive des Rechts auf Kopie, an und auch konkret die Frage, welche Daten beauskunftet werden müssen und welche nicht beauskunftet werden brauchen.

            Cover Episode 112

            Das neue chinesische Datenschutzgesetz – Pia Stoffels im Datenschutz Talk

              In China wird in Kürze – am 1. November 2021 – das erste Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in Kraft treten. Die Pekinger Zentralregierung reagiert damit auf zunehmende Sorgen in der chinesischen Bevölkerung über Datenmissbrauch durch die Wirtschaft und insbesondere große Internetfirmen. Staatliche Stellen bleiben von den neuen Regeln größtenteils ausgenommen.

              Außerdem wird vermutet, dass damit auch der heimische Technologiesektor etwas beschränkt werden soll. Daher spricht Markus Zechel in dieser Folge mit Pia Stoffels – einer echten Expertin, die beruflich viel mit China zu tun hat. Als Data Privacy & Compliance Counsel muss sie sich regelmäßig mit der Frage der Zulässigkeit von Datentransfers in asiatische Länder beschäftigen. Die beiden beleuchten die Gemeinsamkeiten mit der DSGVO sowie einige Unterschiede, aber auch die Frage, ob dies ein wichtiger Schritt in Richtung eines Angemessenheitsbeschlusses werden könnte.

              Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

              Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO – Natalia Wozniak im Datenschutz Talk

                Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO sorgt bei vielen für Unsicherheiten, nicht zuletzt auch aufgrund unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen, die bei ähnlichen Sachverhalten zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen.
                In dieser Folge besprechen Heiko Gossen und Natalia Wozniak nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen rund um das Auskunftsrecht, sondern auch wie ein praktischer und datenschutzkonformer Umgang damit aussehen kann. Außerdem schauen die beiden auf aktuelle Urteile, u.a. höchstrichterliche Urteile:
                BGH, Urteil vom 15.06.2021 – VI ZR 576/19
                Auskunftsumfang bezieht sich auch auf interne Vermerke und zurückliegende (dem Betroffenen bereits bekannte) Korrespondenz.

                VG Schwerin, Urteil vom 29.04.2021 – 1 A 1343/19 SN
                Gutachten in seiner Gesamtheit können potenziell vom Anspruch auf Kopie umfasst sein; Relevant ist die Unterscheidung zwischen Sachdaten und personenbezogenen Daten (grundsätzlich sind alle Arten von Informationen betroffen, mit Beispielen).

                Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 09.06.2020 – Az.: 9 Sa 608/19
                Kein Anspruch auf Überlassung gesamter Inhalte, z.B. von Personalakten.

                Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. April 2021 – 2 AZR 342/20
                Recht auf Kopie (hier von E-Mails) erfordert hinreichende Bestimmtheit,  dazu ist gestuftes Vorgehen zielführend.

                OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021, AZ 9U34/21
                Auskunftserteilung an einen Dritten (z.B. Rechtsanwalt) nur nach Vorlage der Vollmacht im Original oder nach entsprechender Information durch den Betroffenen selbst.

                Amtsgericht Bonn, Urteil vom 30.7.2020 – 118 C 315/19
                Auskunftsbegehren ist nicht allein dadurch rechtsmissbräuchlich, wenn zugleich auch andere Ziele, wie die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens, verfolgt werden.

                Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2021, 21 Sa 43/20
                Kein pauschaler Ausschluss von Daten im Hinweisgebersystem – Darlegungs- und Beweislast des AG, dass im konkreten Fall Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigt sind.

                Auskunfstrecht

                Informationssicherheit und Datenschutz in der Software-Entwicklung

                  Heute, am 256. Tag des Jahres, ist der Tag des Programmierers. Dieser Tag kommt im Gegensatz zu anderen besonderen Feiertagen, wie zum Beispiel dem Tag des Systemadministrators, nicht aus den USA, sondern aus Russland und wurde im Jahr 2009 von der russischen Regierung sogar ganz offiziell per Dekret als beruflicher Gedenktag anerkannt. Ob Programmierer in Russland am heutigen Tag in Anlehnung an ihre US-amerikanischen Administratoren-Kollegen mit einem Stück Medovik geehrt werden, wissen wir leider nicht. Was wir aber sehr gut kennen, sind die Anforderungen, die Informationssicherheit und Datenschutz an die Software-Entwicklung stellen. Deren Wichtigkeit sowie die einzelnen Anforderungen fassen wir im Folgenden zusammen.

                  Das neue Telekommunikation-Telemedien Datenschutz-Gesetz

                  Das neue Telekommunikation-Telemedien Datenschutz-Gesetz (TTDSG) für den Bereich der Telemedien

                    Das TTDSG setzt die E-Privacy Richtlinie (RiLi 2002/58/EG in der durch die RiLi 2009/136/EG geänderten Fassung) in nationales Recht um. Denn neben der DSGVO ist auf europäischer Ebene auch die e-Privacy Richtlinie zu berücksichtigen. Zwar sollte die lange erwartete E-Privacy Verordnung die ältere E-Privacy Richtlinie ersetzen, allerdings können sich die Mitgliedsstaaten nun schon seit Jahren nicht auf einen gemeinsamen Konsens einigen.
                    Daher nahm die konkrete Idee für das TTDSG, das der nationalen Umsetzung der E-Privacy Richtlinie dient, seinen Lauf.
                    Das TTDSG tritt am 01.12.2021 in Kraft.
                    An dieser Stelle wollen wir die Änderungen für den Bereich der Telemediendienste näher beleuchten.

                    Informationspflichten - Der Datenschutztalk Podcast

                    Die Anwendung der neuen Standarddatenschutzklauseln – was Sie beachten sollten

                      Die neuen Standarddatenschutzklauseln (engl. Standard Contractual Clauses – kurz SCC) sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission nicht nur bei zukünftigen Datenübermittlungen in Drittstaaten zum Einsatz kommen, sondern auch in bestehenden Vereinbarungen ersetzt werden. Außerdem möchte man der Rechtsprechung des EuGH im Fall Schrems II nachkommen und verpflichtet den Verantwortlichen zur Durchführung eines Transfer Impact Assessments. Eine weitere Neuerung ist der modulare Aufbau der SCC, womit sich nun wesentlich mehr Konstellationen zwischen den Beteiligten ohne entsprechende Anpassungen abbilden lassen.