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Datenerfassung durch LG Smart TVs – DS News KW 37-2026

    migosens Podcast
    Moderation:
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    Heiko Gossen
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    Natalia Wozniak

    Was ist in der KW 37 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant?

    Veröffentlichungen & Veranstaltungen

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    Transkript zur Folge:

    Herzlich Willkommen zum Datenschutz-Talk, eurem wöchentlichen Datenschutz-Update der Migosense.
    Wir starten wieder gemeinsam mit euch ins Wochenende und wir sind einerseits
    meine Wenigkeit Heiko Gossen Und ich.
    Natalia Bosniak.
    Heute ist Freitag, der 11. September 2026. Unser Redaktionsschluss wie immer
    heute Morgen um gegen 10 Uhr.
    Und das Datum, 11. September 2026. Ist das nicht Wahnsinn, Natalia,
    dass 9-11 jetzt schon 25 Jahre her ist und das der Tag ist, wo man nach 25 Jahren
    wahrscheinlich, wenn man alt genug ist, immer noch weiß, wo man damals war an dem Tag?
    Wahnsinn, oder? Ich habe das auch noch genau so im Kopf. Ich weiß ganz genau,
    wo ich war, wann ich war, was ich da gerade gesehen habe. Das hat sich wirklich eingebrannt.
    Ja, ich kann mich auch noch genau erinnern. Ich war in Lissabon in Urlaub und
    habe das da plötzlich in der Zeitung gesehen. Das ist echt krass.
    Wie die Zeit vergeht. Ja.
    Das, was wir heute in den Meldungen haben, ist nicht ganz so dramatisch wie
    das, was vor 25 Jahren passiert ist, zum Glück.
    Aber natürlich hoffentlich trotzdem für euch relevant und interessant.
    Deswegen, Natalia, was hast du heute mitgebracht?
    Ich habe heute einen guten Mix. Einmal ein Urteil des OLG Brandenburg.
    Das OLG hat sich mit der Verarbeitung von anonymisierten Gesundheitsdaten beschäftigt,
    die zur Betrugsaufdeckung verwendet werden.
    Dann eine aktuelle Info. Die DSK und der Bundesrat beschäftigen sich nämlich
    mit der Reform der Datenschutzaufsicht.
    Dann habe ich eine Kurzmeldung zu einer Klage von Neub gegen die Schufa und
    eine weitere Kurzmeldung, eine Sammelklage gegen Meta wegen der Datennutzung durch KI-Brillen.
    Bei mir ist heute mit dabei LG, Life's Good, wie es ja eigentlich heißt,
    Fernseher, die offenbar trotz abgeschalterter Funktionen noch Audio und andere Daten erfassen.
    Dann schaue ich einmal auf einen Datenraum, wo die Daten von den gesetzlich
    Versicherten in Deutschland alle zur Forschung zur Verfügung stehen.
    Und wir haben ein kurzes Update zum Thema Datenschutzvorfälle in Niedersachsen
    und last but not least einen Veranstaltungshinweis.
    Dann legen wir los.
    Let's go.
    Das OLG Brandenburg, also mein erstes Thema, das OLG Brandenburg hat sich in
    seinem Urteil mit der Betrugsaufdeckung bzw. mit dem Abrechnungsbetrug durch
    den behandelnden Arzt beschäftigt.
    Dabei jedoch auch das Thema Anonymisierung von Gesundheitsdaten im Rahmen der
    Interessenabwägung gestreift bzw. damit auch zu tun gehabt.
    Das OLG hält hier Rechnungen für verwertbar, auch wenn diese Rechnungen in geringem
    Umfang auch personenbezogene Daten dritter, konkret Gesundheitsdaten, enthalten.
    Dies ergibt sich eben aus der Interessensabwägung.
    Die Datenverarbeitung ist hier nach dem OLG nach Artikel 6 Absatz 1 Lit.
    F. in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 Lit. F. DSGVO zum Zweck der Betrugsabwehr gerechtfertigt.
    Die Begründung dafür finde ich interessant, aber auch nachvollziehbar,
    denn das OLG führt aus, grundsätzlich umfasst Artikel 9 Absatz 2 Lit.
    F DSGVO eben nicht nur die gerichtliche Geltenmachung, sondern auch die außergerichtlichen
    Inanspruchnahmen, insbesondere die Begründung eines entsprechenden Anspruchs.
    Allerdings muss der Umfang der Datenverarbeitung erforderlich sein.
    Ausreichend wäre es, wenn ein Anlass besteht, der auf einen Betrugsfall hindeutet,
    etwa bei Auffälligkeiten in der Leistungsabrechnung.
    Was hier der Fall gewesen sei.
    Aus Sicht des Gerichts überwiegen die Interessen des Versicherers an der Betrugsabwehr
    gegenüber den Interessen der im konkreten Fall lediglich leicht tangierten,
    unbeteiligten Versicherungsnehmer. Diese seien eben nur leicht betroffen.
    Das ergibt sich vor allem daraus, dass die Gesundheitsdaten,
    die in den Rechnungen, die zur Überprüfung oder die zur Verifizierung des Betrugsvorwurfs
    vorgelegt wurden durch den Kläger.
    Dass die Rechnung eben Gesundheitsdaten der Versicherungsnehmer nur in anonymisierter Form enthalten.
    Voraussetzung sei aber natürlich eine hinreichend starke Anonymisierung.
    Das heißt, personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum des jeweiligen
    Patienten sind in den Rechnungen, die vorgelegt wurden, nicht genannt.
    Das Behandlungsdatum und die Behandlung ist damit personell nicht ohne weiteres zuzuordnen.
    Und sofern der Kläger als behandelnder Arzt eine Zuordnung vornehmen kann,
    unterliegt er einer Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber seinen Patienten.
    Insofern sind auch keine Nachteile für die dritten Versicherungsnehmer zu befürchten.
    Die konkrete Form der Verarbeitung und anschließenden Verwertung war auch als
    erforderlich anzusehen, da keine geeigneteren oder milderen Mittel ergriffen
    werden konnten, um die berechtigten Interessen zu erfüllen.
    Insofern spielt es für die Erforderlichkeit aus Sicht des Gerichts auch eine
    Rolle, dass der Versicherer andernfalls nahezu keine Möglichkeit hätte,
    wenn er die Rechnung eben nicht hätte verwenden dürfen,
    um Betrugsversuche durch Ärzte aufzudecken und Rückforderungsansprüche belastbar zu begründen.
    Damit zeigt das Urteil zum einen aus meiner Sicht, wie wichtig oder wie relevant
    die Anonymisierung oder auch in anderen Konstellationen vielleicht auch die
    Pseudonymisierung sein kann, sodass auch eine Interessenabwägung dies als,
    eine Maßnahme berücksichtigen kann.
    Um Rechte der Betroffenen Dritten zu schützen oder überhaupt die Rechte der
    Betroffenen zu schützen.
    Und ich glaube, dass die Anonymisierung in der Praxis tatsächlich zu selten
    vorkommt, zu selten genutzt wird und vielleicht durch den einen oder anderen
    öfter zum Einsatz kommen könnte, weil damit eben die Waagschale im Rahmen der
    Anonymisierung doch zu der einen Seite gekippt werden kann.
    Also ich finde es ganz spannend, dass...
    Von dem, was du jetzt auch berichtet hast, wichtig ist glaube ich aber nochmal,
    das ist jetzt nicht, dass im
    Gesundheitsdatenbereich plötzlich die Interessenabwägung möglich ist, aber,
    auch bei der Erforderlichkeit muss ja immer abgewogen werden und ich glaube,
    das macht das Gericht hier nochmal an der Stelle recht deutlich.
    Ja, ich glaube, das Gericht hat einfach die Mittel genutzt, die DSGVO bietet.
    Interessenabwägung, Überprüfung, Erforderlichkeit, Anonymisierung ist eben berücksichtigt
    worden, um die Datenverarbeitung zu prüfen und die Zulässigkeit an der Stelle annehmen zu können.
    Ja, damit finde ich ja auch immer ganz wichtig, weil man je nachdem,
    mit wie man spricht, gerade so auf politischer Ebene, wird ja gerne mal oder
    auch von anderen gerne mal so proklamiert, dass Datenschutz ja,
    immer so auch Täterschutz sei und so.
    Und ich finde, das wird ja hier nochmal sehr deutlich, dass Datenschutz einer,
    Verfolgung von Betrug und so weiter nicht immer im Weg stehen muss, im Gegenteil.
    Datenschutz ist halt nicht der Verhinderer. Es gibt den Rahmen vor.
    Und wie man den Rahmen dann ausfüllt, ist dann im konkreten Fall zu prüfen.
    Aber das Urteil zeigt, so wie du sagst, tatsächlich, dass Datenschutz eben kein
    Verhinderer ist, auch in solchen Fällen nicht.
    Ganz genau. Gut, kommen wir zu meiner ersten Meldung.
    Sicherheitsforscher haben auf LG-Fernsehern herausgefunden, dass dort viel mehr
    Sprachaufnahmen und Datenanalyse stattfindet,
    als der Benutzer eigentlich in den Einstellungen erwarten dürfte,
    wenn er die Datenschutzoptionen alle ausgewählt hat.
    Wie Heise Online berichtet, war der Ausgangspunkt der Untersuchung wohl die
    automatische Inhalteerkennung, auch kurz ACR genannt, mit der Smart-TVs laufende
    Bild- und Tonsignale analysieren können.
    Dafür reichen typischerweise wenige Sekunden aus, um so eine Art Fingerprint
    von dem angesehenen Inhalt zu erzeugen und dann mit einer Datenbank abzugleichen
    und herauszufinden, was der Nutzer gerade im Fernsehen oder im TV sieht.
    Also das wird dann auch zum Beispiel durchaus über andere Quellen,
    nicht nur über das, was man online konsumiert, abgeglichen.
    Nach Angaben des YouTube-Kanals Gamers Nexus übermittelte ein untersuchter Fernseher
    aber noch Daten an LG, beziehungsweise die Tochter AdSolutions,
    nachdem sämtliche Datenschutzoptionen im,
    Menü abgelehnt worden waren.
    Und selbst bei einem Neustart oder wenn die,
    Netzwerkverbindung unterbrochen war und dann erneut hergestellt wurde,
    habe sich das Gerät wieder bei LG authentifiziert und seinen Online-Status nachgemeldet
    und auch gesammelte Daten dann wohl dort noch hin übermittelt.
    Und auch das Abschalten des eingebauten Fernfeldmikrofons soll wohl eine Audioerfassung
    nicht zuverlässig verhindert haben.
    Die Forscher berichteten auch, dass der Fernseher weiterhin Mikrofone angeschlossener
    USB-Geräte, wie zum Beispiel Webcams oder Audiosysteme oder auch der Fernbedienung nutzen konnten.
    Und nach Verwendung des Aktivierungswortes habe das Fernfeldmikrofon.
    Obwohl der Befehl bereits umgesetzt worden war, noch 15 Sekunden weiter zugehört und aufgezeichnet.
    Das ist natürlich schon ziemlich lang und vor allen Dingen das wohl auch mit
    einer sehr hohen Sensibilität.
    Also man hatte wohl hier getestet, dass selbst mit 18 Meter Abstand ein Gespräch
    noch sehr deutlich und gut verständlich aufgezeichnet wurde.
    Ja, besonders kritisch sind natürlich die Erkenntnisse auch zu dieser Speicherung
    der Audiodaten. In den Debug-Protokollen fanden die Forscher dann nach eigenen
    Angaben auch wohl transkribierte Sprachinhalte im Klartext.
    Aus weiteren gespeicherten Daten konnten sie sogar zuvor aufgezeichnete Gespräche rekonstruieren.
    Und bei dem Testgerät soll wohl auch eine Aufzeichnung dann noch möglich gewesen
    sein, wenn der Fernseher nicht mit dem Internet verbunden war oder sich im Standby befand.
    Die gespeicherten Geräte, wie eben schon gesagt, sind dann wohl später übertragen
    worden, sobald das Gerät dann wieder eine Netzwerkverbindung hatte.
    Diese Befunde bedeuten jetzt zwar nicht zwangsläufig, dass jeder LG-Fernseher
    ohne weiteres dauerhaft Gespräche aufzeichnet oder dass alle beschriebenen Daten
    regulär an LG übertragen werden, weil man darf halt nicht vergessen,
    hier war natürlich auch ein,
    technischer Eingriff teilweise in die Geräte erfolgt und damit beschreibt es
    natürlich auch ein Teil,
    sagen wir mal, auch ein Angriffsszenario, wie vielleicht auch Hacker sich auf
    Geräte und damit auch Informationen und Datenzugriff erschaffen könnten.
    Und das muss man auch dazu sagen, eine unabhängige Bestätigung dieser Befunde
    steht jetzt nach Heise Online wohl auch noch aus. Also von daher,
    man hat dort jetzt noch keine tatsächliche Bestätigung. Aber wenn es so ist,
    finde ich, ist das natürlich schon möglich.
    Das ist schon eine ziemlich krasse Geschichte, weil wenn wir natürlich in den
    Datenschutzeinstellungen eines Fernsehers alles deaktivieren,
    müssen wir ja davon ausgehen können, dass dann das auch entsprechend.
    Berücksichtigt wird und nicht, dass dann trotz abgelehnter Optionen weiterhin
    personenbezogene Bild-, Nutzungs- und Sprachinformationen erfasst und übermittelt werden.
    Weil aus meiner Sicht erstellen sich da natürlich schon erhebliche Fragen zur
    Rechtsgrundlage, Transparenz und bis hin dann zur Einwirksamkeit auch der Einwilligungen überhaupt.
    Die Anforderungen an Datenschutz durch Technikgestaltung, also Artikel 25,
    Privacy by Design und datenschutzfreundliche Voreinstellungen,
    die hier würde ich dann an der Stelle, wenn das sich alles so als wahr herausstellen
    sollte, natürlich auch mal bezweifeln, dass die alle,
    sachgerecht umgesetzt wurden.
    Was aber, und das finde ich dann wiederum natürlich ganz spannend,
    wieder mal die Schwäche zeigt von Artikel 25, was ja auch viele bemängeln,
    dass es sozusagen nicht die Hersteller in die Pflicht nimmt, was,
    ja durchaus bei so einem Produkt wie eine Smart-TV meines Erachtens durchaus sehr sinnvoll wäre.
    Aber vielleicht würde uns an der Stelle die KI-Verordnung weiterhelfen,
    weil die nimmt ja die Hersteller in die Pflicht. Und es könnte sein,
    dass hier bei solchen Fernsehern, bei den Smart-TVs auch immer mehr KI im Spiel
    ist. Und vielleicht würde die weiterhelfen, jetzt so als spontane Idee.
    Ja, könnte natürlich hier ein Ansatzpunkt sein. Also gerade so Sachen wie Transkripte
    von Gesprächen und Auswertungen, das wird vielleicht auch zunehmend natürlich
    dann in den Anwendungsbereich der KI-Verordnung fallen, definitiv.
    Ich finde, es ist auf jeden Fall nochmal eine Alarmierung. Man sollte,
    finde ich persönlich, da sich vielleicht nochmal auch bewusst sein,
    dass smarte Fernseher vielleicht viel mehr mitbekommen, als man glaubt,
    vor allem wenn sie ausgeschaltet erscheinen.
    Und ja, da ja auch solche Geräte oft in Büros und im Homeoffice natürlich,
    neben dem Arbeitskontext mithören können, auch nochmal ein Punkt,
    glaube ich, wo jeder im Unternehmen darauf achten sollte, dass da keine Informationen
    irgendwie versehentlich plötzlich in die falschen Hände gelangen,
    die eigentlich vielleicht als vertraulich gelten.
    Sollte sich das tatsächlich als richtig erweisen, die Meldung,
    beziehungsweise die Information wäre es natürlich zum einen,
    wenn es jetzt Fernseher sind, die im privaten Umfeld stehen,
    also es ist ja dann die Privatsphäre, wo dann wirklich abgehört wird,
    die eigene Wohnung und mit den 18 Meter Reichweite ist es auch,
    es gibt Wohnungen, da ist man in der nächsten Wohnzimmerecke immer noch innerhalb der Reichweite.
    Also von daher, wenn ich das wirklich starken Tobak,
    und auch im beruflichen Kontext, so wie du sagst, wenn ich mein Homeoffice gerade
    im Wohnzimmer habe oder in der Ecke vom Wohnzimmer oder um die Ecke,
    die noch innerhalb der Reichweite liegt, dann ist das natürlich auch ein Thema für die Unternehmen.
    Auf jeden Fall, definitiv.
    Dann bin ich mal gespannt, was dabei rauskommt.
    Ja, also aus eigener Erfahrung muss ich auch sagen, ich finde es bei den Smart-TVs
    sowieso unsäglich, bis man dahin kommt, wo man das Gefühl hat,
    erstmal alles abgeschaltet zu haben.
    Und wenn man dann noch hört, dass das vielleicht gar nicht das alles bewirkt,
    was man glaubt, eingestellt zu haben, dann ist das schon krass.
    So, ich komme zu meinem nächsten Thema. Zu der anderen Seite,
    nämlich der Aufsichtsbehörde.
    Die Datenschutzkonferenz, also die DSK und der Bundesrat treiben nämlich aktuell
    eine Reform der deutschen Datenschutzaufsicht voran, um die Rechtsanwendung
    bei länderübergreifenden Digitalvorhaben zu vereinheitlichen.
    Auf ihrer vierten Strategieklausur in Speyer diskutierten die Datenschutzbehörden
    von Bund und Ländern die gesetzliche Institutionalisierung der DSK sowie eine
    eigene Geschäftsstelle.
    Damit sollen verbindliche Mehrheitsentscheidungen, ein Einer-für-alle-Mechanismus,
    und ein innerstaatlicher One-Stop-Shop-Verfahren ermöglicht werden.
    Der Bundesrat hat hierzu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    vorgelegt, der für Unternehmensverbünde und länderübergreifende Forschung eine
    federführende Aufsichtsbehörde vorsieht.
    Prüfungen dieser Behörde sollen andere Aufsichtsbehörden binden und doppelt Prüfungen vermeiden.
    Die Bundesregierung unterstützt das Ziel einer kohärenteren Datenschutzdurchsetzung,
    sieht einzelne Vorschläge jedoch wegen der unionsrechtlichen Anforderungen an
    die Unabhängigkeit der Behörden und möglicher Mischverwaltung kritisch.
    Parallel plant die DSK eine Entscheidungsdatenbank und Standards für datenschutzkonforme
    digitale Verwaltungslösungen.
    Ja, wir werden hier also noch abwarten müssen, wie das Ergebnis am Ende aussehen
    wird. Aber es tut sich was.
    Und vielleicht beim Thema Grenzüberschreitung und Digitalisierung,
    vielleicht würde das auch bei dem Fernsehern helfen.
    Ja, die Abrechnungsdaten von 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten stehen
    Forschenden in pseudonymisierter Form in einem geschützten Datenraum zur Verfügung
    und sollen so unter anderem Innovationen in Europa fördern.
    Laut einem Bericht von Heise Online über die Fachtagung des Zentrums für Medizinische
    Datennutzbarkeit und Translation, kurz ZMDT,
    wer kennt sie nicht, verwaltet das Forschungsdatenzentrum Gesundheit,
    das gehört zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
    Diese Daten wohl rückwirken bis zum Jahr 2009.
    Die Informationen sollen das Forschungsdatenzentrum physisch wohl nicht verlassen,
    denn Forschende arbeiten stattdessen mit einem pseudonymisierten Datenbestand
    in einer virtuellen Verarbeitungsumgebung.
    Sie können dazu dann Ihre Auswertungsskripte zunächst anhand synthetischer Datensätze vorbereiten
    und nach Abschluss dann der Analyse prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel
    und Medizinprodukte dann nochmal die Ergebnisse auf mögliche Reidentifizierungsrisiken.
    Erst danach dürfen dann beispielsweise Tabellen aus der geschützten Umgebung
    überhaupt erst exportiert werden.
    Der Zugang ist nach Angaben des Leiters des Forschungsdatenzentrums bewusst
    niedrigschwellig ausgestaltet.
    Also hier kann schon ein Antrag genehmigt werden, wenn er einem gesetzlich vorgesehenen
    Zweck dient und die formellen Anforderungen natürlich dann auch erfüllt.
    Und zu diesen Zwecken, die hier vorgesehen sind, sind medizinische Forschung,
    die Planung von Versorgungsressourcen und die Gewinnung von Entscheidungsgrundlagen für die Politik.
    Die Datenbasis soll zukünftig auch noch weiter wachsen, denn vorgesehen sind
    wohl unter anderem auch perspektivisch Daten aus den elektronischen Patientenakten,
    Krebsregistern und klinischen Quellen mit einzubeziehen.
    Dieser europäische Gesundheitsdatenraum soll dann solche Daten ausdrücklich
    auch für kommerzielle Forschung und private Produktentwicklung nutzbar machen.
    Die politische Hoffnung dahinter ist natürlich, dass neue Medizinprodukte auf
    den Daten der europäischen Bevölkerung entwickelt, geprüft und anschließend
    dann auch international angeboten werden können.
    Für die Datenschutzpraxis bleibt natürlich entscheidend, dass die Pseudonymisierung
    und auch der geschützte Analyseraum.
    Das Risiko natürlich begrenzen, logisch, ganz beseitigen wird man es wahrscheinlich nie können,
    denn ich meine, das ist auch klar, je mehr Datenquellen miteinander verknüpft
    werden, desto genauer muss natürlich geprüft werden, wo einzelne Personen vielleicht
    durch Kombinationen der Informationen wieder identifizierbar werden können.
    Es ging dann wohl bei der Veranstaltung unter anderem auch noch um Neurodaten.
    Da wird die Debatte natürlich etwas sensibler, weil es hier um Informationen
    geht, die also unmittelbar aus Aktivitäten des Nervensystems oder des Gehirns gewonnen werden.
    Und da wird dann auch in Fachkreisen wohl schon diskutiert, ob die DSGVO,
    und das Medizinprodukterecht hier für diese Daten ausreichen oder ob man nicht
    eventuell sogar ein eigenes Neurodatengesetz benötigt, beziehungsweise vielleicht
    eine spezielle Verordnung auf europäischer Ebene.
    Weil ich meine, das können wir uns auch alle vorstellen, das klingt alles noch
    ein bisschen nach Science Fiction, aber es ist tatsächlich wohl auch schon sehr
    viel heutzutage technisch möglich, also das Auslesen von Gehirnsignalen bzw.
    Auch von Technologien, die dann auf das Nervensystem einwirken und möglicherweise
    menschliche Entscheidungen oder Verhaltensweisen beeinflussen können,
    bis hin zu Möglichkeiten tatsächlich, und da sind wir dann sehr schnell wieder im Praxiseinsatz,
    was sich wahrscheinlich jeder Chef vielleicht auch wünscht, überwachen zu können,
    ob Leute im Meeting überhaupt geistig anwesend sind oder ob die vielleicht gerade
    träumen oder andere Dinge tun.
    Da wird es natürlich schon ein bisschen heikel.
    Bin mal gespannt, ob sowas mal möglich wird.
    Ja, also technisch ist das wohl schon möglich. Also tatsächlich gäbe es dafür
    wohl schon die Technologie, aber ist natürlich alles noch sehr rudimentär und,
    weit entfernt von einem flächendeckenden Einsatz, glaube ich. Hoffe ich.
    Ich auch.
    Kommen wir zu unseren Kurzmeldungen. Was hast du denn da mitgebracht?
    Ich habe zuerst ein Update zu einer Meldung, die wir schon in der KW 35 hatten, also vor zwei Wochen.
    Es ging vor zwei Wochen und geht jetzt um die sogenannte Schattendatenbank der
    Schufa mit historischen Daten.
    In dieser sollen auch ältere Informationen über Verbraucherinnen und Verbraucher enthalten sein.
    Wir haben, wie gesagt, schon in der KW 35 dazu berichtet. Da war es aber noch eine Abmahnung.
    Jetzt hat Neub die Klageeinreichung bestätigt. Darin kritisiert Neub unter anderem
    die parallele Datenhaltung außerhalb der regulären Datenbestände,
    Bestände, die undurchsichtige Datenverarbeitung und die,
    Nicht-Einhaltung von Löschfristen.
    Die Schufa bleibt bei ihrem bisherigen Standpunkt und weist die Vorwürfe zurück.
    Insofern, wir werden berichten, wenn es dazu ein Urteil gibt.
    Die Zahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen in Niedersachsen ist stark gestiegen.
    Im ersten Halbjahr 26 verzeichnete die Aufsichtsbehörde 58 Prozent mehr Meldungen
    als im Vorjahreszeitraum.
    Insgesamt gingen 1245 Meldungen bei der niedersächsischen Datenschutzaufsicht dazu ein.
    Und zu den häufigsten Ursachen gehören wohl Fehlversande und andere wesentliche
    Offenlegungen von personenbezogenen Daten.
    Daneben spielen natürlich auch Cyberangriffe eine wachsende Rolle,
    insbesondere erfolgreiche Phishing-Angriffe zum Beispiel auf E-Mail-Konten.
    Für Unternehmen, glaube ich, zeigt sich einmal mehr, dass Datenschutzverletzungen
    nicht nur durch komplexe Angriffe entstehen, sondern durch Fehler im alltäglichen Abläufen.
    Und dazu empfehlen wir natürlich immer, eine klare Methode und Logik zu haben,
    um Risiken zu bewerten und so stabil und vor allen Dingen auch nachvollziehbar
    erstmal die Frage der Meldepflicht natürlich beantworten zu können.
    Und ich glaube, ein wichtigstes Instrument dürfte nach wie vor die Sensibilisierung
    bleiben. Denn, das sehen wir halt auch, nach wie vor ist der Mensch eine der
    häufigsten Schwachstellen.
    Ich bin mit meiner nächsten Kurzmeldung in den USA.
    In den USA sind nämlich 13 Klagen gegen Meta wegen der Datenverarbeitung durch
    dessen KI-Brillen in einer gemeinsamen Klageschrift gebündelt worden.
    Die Kläger werfen Meta vor, die KI-Brillen als datenschutzfreundlich zu vermarkten,
    obwohl Aufnahmen bei der aktivierten KI-Funktion an das Unternehmen übermittelt
    und teils von menschlichen Auftragnehmern ausgewertet würden.
    Dabei sollen auch private Aufnahmen geprüft worden sein und die vorgesehene
    Verpixelung von Gesichtern nicht immer funktioniert haben.
    Meta weist diese Vorwürfe zurück und erklärt, dass identifizierende Informationen
    herausgefiltert würden.
    Es ist noch weiterhin offen, ob die Sammelklagen so anerkannt werden.
    Die Kläger verlangen jedenfalls unter
    anderem Änderungen von Metas Geschäftspraktiken sowie Schadensersatz.
    Von daher auch hier mal schauen,
    wie sich das weiter ergibt mit der Sammelklage.
    Kommen wir zu unserer Rubrik Veröffentlichungen und Veranstaltungen,
    wo wir heute nur eine Veranstaltung haben, nämlich die Verleihung der Big Brother
    Awards steht wieder an. Ab 25. September werden in Bielefeld nämlich wieder
    die Big Brother Awards vergeben.
    Wir alle hoffentlich wissen, der Datenschutz-Negativpreis für besonders problematischen
    Umgang mit persönlichen Daten.
    Die Preisverleihung findet von 18 bis 20 Uhr statt und wer nicht vor Ort live
    dabei sein kann, kann die Gala wie jedes Jahr auch im Livestream verfolgen,
    reinhören bzw. zuschauen lohnt sich also, auch bequem vom Schreibtisch oder vom Sofa aus.
    Welche Unternehmen, Organisationen oder Personen in diesem Jahr ausgezeichnet
    werden, das geben die Veranstalter wie immer auch erst während der Verleihung
    bekannt. Also da können wir leider noch nichts ankündigen.
    Und damit sind wir für heute durch oder hast du noch was gefunden,
    Natalia, auf die Schnelle? Kam noch eine Eilmeldung rein?
    Ich habe keine Eilmeldung mehr, aber ich habe mir jetzt gerade wirklich den
    25. September hinter die Ohren geschrieben, weil ich glaube,
    ich werde da jetzt wirklich mal reinlunkern.
    Das sind ja noch zwei Wochen bis dahin, da kann man das ganz gut einplanen.
    Ich denke auch. Das ist eine gute Idee. Direkt eintragen, dann vergisst man
    es auch nicht. Und wir packen natürlich den Link auch zur Seite entsprechend
    nochmal in die Shownotes, dann könnt ihr da direkt drauf springen.
    In diesem Sinne, vielen Dank Natalia.
    Danke Heiko.
    Und euch ein erholsames Wochenende. Bleibt uns gewogen und auf bald.
    Bis bald.