
Gregor Wortberg

Markus Zechel
Was ist in der KW 49 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant?
Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen:
- Bußgeld nur bei schuldhaftem Datenschutzverstoß (EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 – C‑807/21, infolaw)
- EuGH: Schufa-Score darf kein Hauptkriterium für Kreditwürdigkeit sein (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 7. Dezember 2023 – C‑634/21 sowie C‑26/22 und C‑64/22)
- Facebooks Messenger wird sicherer
- Staatliche Überwachung mittels Daten aus Push-Nachrichten
- BGH zum Datenschuz im Grundbuch (Beschl. v. 21.09.2023, Az. V ZB 17/22)
Empfehlungen & Lesetipps
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Transkript zur Folge: Guten Tag vielleicht. Guten Tag vielleicht, das Gute Begrüßung. Die Aufnahme läuft übrigens schon. Herzlich willkommen zum Datenschutztalk. Ihrem Podcast für die Themen Datenschutz und Informationssicherheit, Mein Name ist Gregor Worldberg und auch in dieser Woche begrüßen wir Sie wieder zu unserer wöchentlichen News. Unser Redaktionsschluss war wie immer um zehn Uhr und ich bin natürlich nicht alleine. Mit dabei ist mein lieber Kollege Markus. Hallo Markus. Ich hab’s gerade schon gesagt, wir sind in dieser Woche dabei. Ich glaube, wir haben die Woche der Urteile ähm einiges passiert. Äh einiges Spannendes passiert. Ähm welche Themen hast du denn in dieser Woche mitgebracht? Ähm ich möchte einmal kurz reingrätschen, bevor ich mit meiner Themenübersicht loslege. Ich habe nämlich noch einen einen Hinweis in in doppelter eigener Sache. Die Themenfolge ist ja an Nikolaus schon online gegangen, also am am 6. Dezember die Themenfolge, die ich mit David aufgenommen habe zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz und ähm ich finde es eine sehr schöne Folge geworden, weil wir da nochmal verschiedenste Aspekte beleuchten. Die kann ich eben natürlich ans Herz legen, Die sich noch mal anzuhören und jetzt komme ich zu deiner Frage, was ich mitgebracht habe. Ich habe, Du hast schon angedeutet, wir haben viele Urteile. Ich habe ähm ähm mehrere Entscheidungen, die beim Europäischen Gerichtshof getroffen worden sind, einmal zum Thema Deutsche Wohnen. Und dann zwei ähm Urteile, die sich mit dem Thema Schufa beschäftigen. Ich habe was mitgemacht zum Thema Push-Nachrichten bei Android und iPhone. Und möchte dann nachher abschließend mit einem Lesetipp fürs Wochenende. Das klingt doch gut. Ähm ich habe auch Beurteile mitgebracht. Ein Urteil ist BGH mit Datenschutzbezug im Kontext von Grundbucheintragungen und ja Neuigkeiten zum Facebook Messenger und WhatsApp. Um das so zusammenzufassen. Spannend, Ähm meine erste äh Nachricht, die ich mitgemacht habe, beschäftigt sich wie gesagt mit einer ähm mit der ersten Entscheidung, die ich habe zum Thema europäischer Gerichtshof. Das ist irgendwie, im im passt ganz gut zu dem, was ich gerade gesagt habe. Hier geht’s um die Entscheidung zum Thema deutschen Wohnen. Hier ging es ja darum, dass die Aufsichtsbehörde in Berlin, die Deutsche Wohn In einem Verfahren belangen wollte, weil hier nicht äh Daten gelöscht worden sind und das Kammergericht in Berlin hatte das Verfahren ja dann erst mal eingestellt und die Aufsichtsbehörde hatte dann einen Widerspruch eingelegt. Ähm die Argumentation äh des Gerichts in Berlin war ja, Ähm unter anderem das MRS erforderlich sei, dass man eine natürliche Person identifizieren müsse, die den ähm Verstoß begangen hat. Eine juristische Person könne halt nicht belangt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof verneint, hat äh schon gesagt, es ist also nicht erforderlich, äh zu identifizieren, dass eine natürliche Person den Verstoß begangen hat, sondern die juristische Person kann schon in Regress genommen werden für einen Verstoß hat aber auch, Dargestellt in dem Verfahren, dass es schon ein äh fahrlässigen oder vorsätzliche Handlung geben muss Ähm die dem Datenschutzverstoß auch zugrunde liegt. Das ist halt auch ganz wichtig. Es gab ja dann die Diskussion, ob dieses eine Rolle spielen würde und das hat der Europäische Gerichtshof. Verneint. Aber wie gesagt, wichtig, man muss nicht identifizieren, dass eine natürliche Person den Verstoß begangen hat. Die weiteren Entscheidungen, die ich mitgemacht habe, das ist, wie gesagt, der EuGH-Block ähm beschäftigen sich mit der Schufa und da sind zwei Entscheidungen getroffen worden einmal die Entscheidung die sich mit der Frage beschäftigt ähm ob, Das, was die Schufa macht überhaupt ähm Profiling ist ähm und damit in den Anwendungsbereich des ähm Artikel 22 fällt. Und da hat der EuGH relativ eindeutig gesagt, ja ist. Ähm. Das ist im Prinzip der der der Grundtenor der Entscheidung C dreihundert äh sechshundertvierunddreißig einundzwanzig und dann gibt’s zwei ähm, Rechtssachen, die zusammengefasst worden sind in einer Entscheidung, nämlich sechsundzwanzig, 2undzwanzig und 64 22 und die haben durchaus auch sehr interessante ähm Aspekte mit dabei. Unter anderem hat sich der Europäische Gerichtshof in dem Zusammenhang mit der Frage beschäftigt, ob die Praktiken von Wirtschaftsauskunftteilen überhaupt zulässig sind, nämlich die Daten ähm aus ähm öffentlichen Registern. Zu nehmen und in eigene Datenbanken zu packen, ob das mit dem ähm Artikel 6 Absatz eines Buchstabe F, dem berechtigten Interesse vereinbar ist und da hatte EuGH gesagt, nö, das sieht dann so nicht ähm und auch spannend die Frage, wie es um das Thema ähm Widerspruch. Geht, da hat auch der Original gesagt, die betroffene Person hat hier entsprechend Artikel einundzwanzig, Absatz eins, Auch die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verarbeitung und ähm hier müssten dann zwingende schutzwürdige Gründe vorliegen Die ausnahmsweise die betreffende Verarbeitung rechtfertigen müssten. Also hier ist im Prinzip so ein bisschen die Umkehr, die die wir ja durchaus auch sonst sehen im im Artikel einundzwanzig, Absatz eins. Bei der ersten Rechtssache ähm die ich ähm erläutert habe, die ähm 634 hat der Europäische Gericht so wie im Übrigen auch noch mal den Paragrafen 31 im Bundesdatenschutzgesetz in Zweifel gezogen, der in Verbindung mit dem Artikel zweiundzwanzig Absatz 2 ist es glaube ich so was wie, Ähm privilegiert, das wird auch mal spannend sein, weil da ja EuGH das an das Gericht gegeben hat, den ähm Paragrafen 31 sich nochmal anzugucken, ob Ob der tatsächlich auch rechtskonform umgesetzt worden ist, stellt natürlich das Geschäftsmodell von Wirtschaftsauskunft teilen so ein bisschen grundsätzlich in Frage Ähm ich habe das, glaube ich, schon mehrfach gesagt, ähm ich würde nicht investieren in. Keine Aktien. Keiner keine Anlage braucht, du kleiner. Kleine Aktientipp. Okay, das ist wie gesagt genau. Das das zum Thema europäischer Gerichtshof, also sehr sehr interessante Entscheidungen, die da getroffen. Ja, wie du schon sagst, ne, also es hat wirklich Grundsatzcharakter, ähm wenn man mal an die Arbeitsweise von Banken denkt, die sieht natürlich auch einfach blind letzten Endes äh häufig mal auf den Schufa-Score, Benennen wollen äh dann verlassen. Bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit und äh ja, das könnte schon einiges auf den Kopf stellen. Ich wette auch Lust dazu eine Themenfolge zu machen. Also wenn jemand ähm aus der Hörerschaft äh Lust hat, ähm da durchaus mal eine gegensätzliche Auffassung zu vertreten, warum Wirtschaftsauskunft ein gut sind und wie sie sich auch datenschutzrechtlich legitimieren lassen, würde ich mich total freuen, deine Themenfolge zuzumachen, ähm weil wie du schon sagst, da stecken ganz grundsätzliche Fragenstellungen natürlich mit mit drin, Ähm und ähm ich biete mich da an. Ja, mache einen kleinen äh Themen-Cut würde ich sagen und äh wir verlassen die Welt der Urteile und äh gehen mal in Richtung Digital Markets, darf ja auch nicht fehlen ähm und das ist ähm auch so ein bisschen der Hintergrund dieser ja ich nenne es mal schon fast Kurzmeldung, die ich mitgebracht habe. Da gibt’s nämlich Updates zum Facebook Messenger und äh letzten Endes auch WhatsA, Beides Jahr Messenger Produkte vom vom Mieterkonzern. Neuerdings ist äh Meter nämlich beziehungsweise die Kommunikation mit Meter ähm auch automatisch Ende zu Ende verschlüsselt. Da wurde dann äh anscheinend der, Technik, etwas aktualisiert. Ähm Hintergrund ist äh nämlich äh wahrscheinlich sind die technischen organisatorischen äh Anforderungen oder Anforderungen an Maßnahmen ähm die ähm mit der geforderten. Gut gut, dass du das Wort hast. Äh ja wunderbar, äh nämlich einhergehen, also der DMA der sieht ja vor, ähm dass äh Messengerdienste oder Dienste generell die eine gewisse Größe haben, diese Regulierung fallen, also das äh Ähm äh die untereinander dann natürlich auch miteinander kommunizieren können, falls ein anderer Anbieter das fragt, also wenn jetzt, Wie es ja auch passiert, dass äh Samsung oder Android äh fordert, dass ähm man auch mit i Message kommunizieren kann als Dienst von Apple. Ähm so ist das natürlich auch dann bei bei Meta Messenger beziehungsweise beim Facebook Messenger. Und WhatsApp der Fall. Als Erster, Fingerzeig wohl in die Richtung, dass es bald kommen wird. Ähm und dass auch eine Schnittstelle da in Arbeit ist, nämlich wo die Dienste jetzt auch erst mal miteinander äh voneinander getrennt Man konnte jetzt ja wohl noch mit zwischen WhatsApp und Facebook Messenger kommunizieren, interoperable. Das ist jetzt auch grad erst mal nicht mehr möglich. Wahrscheinlich als vorbereitende Maßnahme. Um dem Digital Markets Action nachzukommen. Hm, spannend wie sich das dann weiterentwickelt. Kann man ja als Nutzer nur begrüßen eigentlich, ne, weil’s ein bisschen unkomplizierter und äh übersichtlicher wird. Solange die technisch-orgatorischen Maßnahmen passen, ne und äh. Meine Version wäre ja ein ein Messenger, wo man drüber kommuniziert, egal an welchem ähm Ende. Der andere, welchen Dienst der andere nutzt, das finde ich total super. Das alles zusammengefasst in in einer App. Wenn da nicht immer diese Interessen von den jeweiligen Unternehmen. Aber davon träume ich Gar nicht, dass ich nicht irgendwie 5 25 verschiedene Kanäle bedienen muss, sondern ich gebe einfach eine Nachricht ein und die erreicht man Empfänger, egal über welchen Kanal. Es wäre so schön. Ähm Nachrichten, die einen erreichen, ähm gibt’s auch bei ähm Smartphones grundsätzlich der sogenannten Push-Nachrichten. Also die erreichen einen ja fast immer. Die werden nämlich. Großes Lob dafür, für diese Überleitung. Das habe ich lange vorbereitet, Heise hat am Mittwoch berichtet, dass ähm Push-Nachrichten tatsächlich auch von ähm staatlichen Überwachungsorganen genutzt werden, insbesondere scheinbar in den In den USA. Hier hat nämlich ein ähm Senator in den USA einen Brief geschrieben und hat ähm publik gemacht, dass hier tatsächlich diese äh diese Information sowohl bei ähm Android als auch bei iPhone genutzt werden. Die Anbieter haben sich bis jetzt immer darauf zurückgezogen, dass sie ähm äh angewiesen worden sind, nicht darüber zu sprechen und der ähm Senator hat halt äh tatsächlich ähm das identifiziert ähm und hier werden dann diese Informationen, Auch ähm genutzt, um, bestimmte Personen überwachen zu können. Die Öffentlichmachung sei halt ähm Apple bislang von der US-Regierung auch ausdrücklich verboten gewesen und ähm entsprechend haben sie jetzt darauf reagiert und dass dann, Über den Senator publik gemacht. Ich gehe zurück zu den Urteilen. Wieder was Neues. Ähm der BGH, hat im September bereits ein Urteil gesprochen. Ähm warum wird das heute relevant äh in unserer Folge ähm ja am Donnerstag ähm ist der Beschluss nämlich auch erst veröffentlicht worden. Ähm dementsprechend konnte man da jetzt erstmalig äh dann ausführlich Einsicht nehmen. Ähm es geht im vorliegenden Fall um eine Wohnungseigentümerin, die eine Umschreibung des Grundbuchs erreichen wollte. Viel mehr wollte sie aber eigentlich eine Löschung erreichen von Einträgen in ihrem Grundbuch. Also beziehungsweise Grundbuchbetreffen ihres Eigentums, sagen wir es mal so. Und zwar ist es so gewesen, dass äh dort im äh Zeitraum von zweitausenddrei bis zweitausendvierzehn ähm äh diverse, Zwangseintragung vorgenommen wurden. Also Zwangseintragung im Sinne von ähm Anordnung einer Zwangsversteigerung ähm Öffnung eines Insolvenzverfahren, Verfahrens et cetera PP. Ähm diese äh wollte sie gelöscht haben. Das ist sie ähm da sie halt auch einfach nicht mehr aktuell seien ähm und ähm hatte da den Wunsch geäußert auch gegenüber dem, zuständigen Grundbuchamt, welcher dann auch abgelehnt wurde, dass diese halt gelöscht werden. Eine Löschung ähm vielleicht auch nochmal so zu Informationen wird im Grundbuch insofern so dargestellt, dass die Schrift rot markiert wird. Und mit einem Löschvermerk zusätzlich noch versehen wird. Damit, erfolgt eine Löschung und äh die Einträge haben keine Gültigkeit mehr, sind aber natürlich noch ersichtlich. Das wollte die Frau jetzt insofern erreichen, als dass dann neue Grundbuchblätter geschrieben werden, die dann quasi Blanko sind, Damit diese nicht mehr geltenden ähm Zwangseintragungen nicht mehr sichtlich sind und durch sie kein potenzieller Nachteil für sie erstehen kann. Das wurde jetzt abgelehnt vom BGH. Erst mal wurde gesagt, ganz interessant, dass die Klären gar keine gar keine Löschung geltend machen möchte, sondern ein Recht auf Umschreibung quasi umsetzen will. Das finde ich auch ganz schöne Interpretation, weil dann hat man’s natürlich wieder in dem in dem eigentlichen ähm. In der eigentlichen Welt drin quasi, äh in der man bleiben will, weil äh dann auch gesagt, mit mit Bezug auf den Paragraf achtundzwanzig, äh der Grundbuchverfügung, ähm dass sich ein solcher Umschreib, äh Anspruch gar nicht äh ergebe, der ergebe sich halt nur, wenn so ein Grundbuchblatt aufgrund zu viel erfahrener Information unübersichtlich wird und dann wird ein neues Blatt eröffnet. Werden, Zudem äh wird es auch noch begründet mit einem hohen Arbeitsaufwand und einem gesteigerten öffentlichen Interesse daran, dass die Grundbuchämte natürlich auch arbeitsfähig sind, weil wenn man jetzt bei jeder Löschung hingehen würde, äh äh ein neues Grundbuchblatt quasi zu eröffnen, das alte zu schließen, würde das in einem Arbeitsaufwand enden, der auch nicht mehr vertretbar sei. Finde ich irgendwie ganz interessant. Also ich meine, da sind ja äh wirklich äh Einträge von 2003 bis 24zehn, die ja unter Umständen, So gar nicht mehr relevant sind und man ähm wenn wir das jetzt mal vergleichen mit der Schufe, über die wir früher mal gesprochen haben, äh wo wir auch über die Restschuldbefreiung, wo wir in der Vergangenheit auch schon mal in in Ausgaben unseres drüber gesprochen haben, dass ein Restschuldbefreiung nach drei Jahren wieder rausgelöscht werden muss und dann keine Nachteile für die betroffene Person zeigen, ist das hier in dem Fall anscheinend nicht möglich. Also da ist mein Recht auf vergessen werden, dann irgendwo wieder eingeschränkt, auch spannend. Finde die auch interessant, die Rechtsverfassung, die in der Media ja vertritt. Ähm die argumentieren ja auch, dass die Ausnahmen aus dem Artikel siebzehn gelten, weil ja die die ähm der Löschung ein öffentliches Interesse entgegen steht. Ich finde das Interessant, wenn das öffentliche Interesse ähm besteht, dass die grundberemter arbeitsfähig bleiben müssen, weil sie sonst mit ihrer Arbeit nicht nachkommen, kann ich das ehrlich gesagt nicht nicht in Einklang bringen mit den Anforderungen, die sich aus Dem Datenschutzrecht insgesamt ergeben als europäisches Grundrecht, weil für mich wäre genau das, wenn ich weiße Weste habe nach einer gewissen Zeit, ähm sollte ich auch tatsächlich wieder bei Null starten können. Das ist so meine Grundidee immer auch, wenn es um das Recht auf Vergessenwerden geht und wenn es jetzt keine, echten Gründe gibt, ähm die Daten vorzuhalten, würde ich mich da Argumentation des Bundesgerichtshof an dieser Stelle ehrlich gesagt nicht anschließen wollen. Man könnte ja auch digitalisieren, dann ähm hätte man nicht mehr so viele Papierakten, aber so ein anderes Thema. Mache jetzt, glaube ich, mit der nächsten. Wir machen einfach weiter. Ich glaube, bevor man sie verrennen. Würde ich dann nämlich kommen, Ich habe äh mitgebracht den Lesetipp, der äh Cyber-Sicherheitsmonitor ist veröffentlicht worden, früher bekannt vielleicht auch als Digitalbarometer, gibt’s nämlich seit zweitausendundneunzehn. Jetzt hat’s eben im einen ähm Umbenennung gegeben und aber auch, sind jetzt 3000 Personen, statt der folgenden 2000 Personen an der Befragung beteiligt. Und hier geht’s ähm darum Aussagen. Von Bürgern einzuholen zum Thema IT-Sicherheit und ähm ihre Betroffenheit im Hinblick von Cyberkriminalität zu ermitteln. Siebzehn Seiten umfasst äh dieser Monitor ist glaube ich ganz nett für den einen oder anderen unter uns, wenn es um das Thema ähm Awareness geht, also Bewusstsein schaffen. Spannend finde ich zum Beispiel hier, dass jeder Vierte, Das ist eine Aussage aus dem äh schon mal Opfer von Cyberkriminalität gewesen ist und die meisten davon tatsächlich den Betrug beim Onlineshopping 34 Prozent derjenigen, die das dann betrifft Ähm Davon betroffen worden sind. Das Nächste ist halt Fremdzugriff auf einen Online-Account immerhin mit 28 Prozent. Das finde ich interessante Zahlen und das kann man, wie gesagt, ganz gut auch verwenden in der beruflichen Praxis, wenn es darum geht, auch in in Mitarbeiterschulungen noch mal ähm Bewusstsein zu schaffen, dass es eben Durchaus jeden von uns jederzeit betreffen kann. Das wär’s von meiner Seite, Gregor. Das wär’s von deiner Seite, von meiner Seite auch. Also ich habe wir haben einen gewissen Durch für diese Woche mit unseren Themen. War wieder eine sehr äh interessante Folge, wie ich finde. Und dann möchte ich mich natürlich in dem Zug bei dir bedanken, Heute. Ich möchte mich bei dem bei der Redaktion bedanken, bei dem Schnitten, bei allen Kolleginnen und Kollegen, die natürlich an dieser Folge wieder mitwirken und äh möchte ihnen, liebe Zuhörerinnen, Zuhörer, wenn sie uns am Freitag hören. Ein schönes Wochenende wünschen und einen schönen 2ten Advent und am Montag diejenigen, die uns dann erst hören, einen guten Start in die Woche.