Als Gast begrüßt Heiko Gossen in dieser Folge den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Herrn Prof. Dr. Kugelmann. Mit ihm beleuchtet er die Bußgeldpraxis und Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. Dabei geht u.a. auch um den behördeninternen Weg bis zum Bußgeldbescheid, um bestehende Konzepte für die Bemessung von Bußgeldern sowie die kontroverse Frage, ob der Unternehmens- oder Konzernumsatz als Bemessungsgrundlage herangezogen werden sollte.
Prof. Dr. Kugelmann wurde 2015 auf 8 Jahre als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz gewählt.
Weiterführende Links:
- Homepage des LfDI Rheinland-Pfalz
- Der Datenfunk Podcast des LfDI Rheinland-Pfalz
- Richtlinien des EDSA zur Bemessung von Bußgeldern (Guidelines 04/2022 on the calculation of administrative fines under the GDPR)
- Relevante Folge: Das 1&1-Bußgeldverfahren – Dr. Gerd Kiparski im Datenschutz Talk
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