Die neue ISO/IEC 27019:2017 – Neue Anforderungen für Betreiber von Energienetzen
Der Countdown läuft! Für Betreiber von Energienetzen, die eine Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog gemäß §11 (1)a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen müssen, beginnt nun eine spannende Phase.
Zum einen sollten, nach 3 Jahren der Erstzertifizierung, in den kommenden Wochen und Monaten die Re-Zertifizierungsaudits vor der Türe stehen und zum anderen wird die Umsetzung der Anforderungen aus der neuen ISO/IEC 27019:2017 überprüft. Zu beachten ist, dass diese neuen Anforderungen auch im Falle eines Überwachungsaudits ab dem 01.01.2021 nachzuweisen sind.