Die Anwendung der neuen Standarddatenschutzklauseln – was Sie beachten sollten
Die neuen Standarddatenschutzklauseln (engl. Standard Contractual Clauses – kurz SCC) sollen nach den Vorstellungen der EU-Kommission nicht nur bei zukünftigen Datenübermittlungen in Drittstaaten zum Einsatz kommen, sondern auch in bestehenden Vereinbarungen ersetzt werden. Außerdem möchte man der Rechtsprechung des EuGH im Fall Schrems II nachkommen und verpflichtet den Verantwortlichen zur Durchführung eines Transfer Impact Assessments. Eine weitere Neuerung ist der modulare Aufbau der SCC, womit sich nun wesentlich mehr Konstellationen zwischen den Beteiligten ohne entsprechende Anpassungen abbilden lassen.