Hurra, der Videorekorder wird 45 Jahre alt! Von der Unterhaltungselektronik zum Überwachungsmedium?
In den letzten zwei Jahrzehnten hat die Überwachung des öffentlichen wie auch des privaten Raumes unter Einsatz von Videotechnik überproportional zugenommen. Es werden sehr große Mengen an Daten verarbeitet, die – abhängig von den jeweiligen Umständen – den Regularien der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und ergänzenden gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Wo für öffentliche Stellen das Bundesdatenschutzgesetz und die verschiedenen Bundes-, und Landespolizeigesetze Regeln festlegen, wird die Rechtslage für Unternehmen und Privatpersonen unübersichtlicher. Die DS-GVO selbst enthält keine speziellen Regeln für den Einsatz von Videoüberwachung, sodass deshalb die datenschutzrechtlichen Anforderungen für den Einsatz dieser technischen Maßnahme aus dem allgemeinen Regelwerk der DS-GVO abgeleitet werden müssen. Das Kurzpapier Nr. 15 der Datenschutzkonferenz (DSK),dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, befasst sich eingehend mit dem Thema Videoüberwachung.