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Neuer BfDI gewählt – DS News KW 26-2026

    migosens Podcast
    Moderation:
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    Heiko Gossen
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    Laura Droschinski

    Was ist in der KW 26 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant?

    • DSK „Stuttgarter Impulse“: Zehn Punkte für moderne Aufsicht
    • Anthropic verlangt Ausweis für Chatbot „Claude“
    • Bundestag ernennt Moritz Hennemann zum neuen Datenschutzbeauftragten
    • Google erweitert reCaptcha um Handgestenerkennung
    • EDPB: neues Formular zur Meldung von Auslegungsunterschieden

     

    Veröffentlichungen & Veranstaltungen

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    Transkript zur Folge:

    Herzlich willkommen zum Datenschutz-Talk, eurem wöchentlichen Datenschutz-Update der Migosense.
    Mein Name ist Heiko Gossen.
    Und mein Name ist Laura Bruschinski.
    Wir starten wieder mit euch gemeinsam ins heiße Wochenende.
    Heute ist Freitag, der 26. Juni 2026. Unser Redaktionsschluss war wie immer um 10 Uhr.
    Ja, und wie ihr das von uns kennt, schauen wir natürlich zurück auf die Woche
    des Datenschutzes und was es so an relevanten Themen gab.
    Aber bevor wir einsteigen, Laura, hast du dich von unserer Berlin-Reise erholen können?
    Ja, auf jeden Fall. Das waren tolle zwei Tage. Im lieben Kreis von vielen Datenschutzexpertinnen
    und Experten und vor allem auch von Hörern mal wieder. Es hat uns sehr gefreut,
    an dieser Stelle ganz, ganz liebe Grüße, euch auch mal wieder zu treffen.
    Genau, also finde ich immer toll, wenn Leute sich outen, auch uns zu hören und
    uns ansprechen. Also von daher, ja, auch von meiner Seite liebe Grüße.
    Und damit würde ich sagen, Laura, dann schauen wir doch mal,
    was gab es denn an Themen? Was hast du unseren Hörern und mir mitgebracht?
    Ich habe zuallererst mitgebracht die sogenannten Stuttgarter Impulse der Datenschutzkonferenz.
    Dann müssen wir natürlich heute die gestrige Wahl des Bundesbeauftragten für
    den Datenschutz und die Informationsfreiheit natürlich auch mit aufnehmen.
    Und zu guter Letzt habe ich noch mitgebracht eine ganz interessante Abfrage
    des Europäischen Datenschutzausschusses und sogar auch noch eine Leseempfehlung fürs Wochenende.
    Ja wunderbar, ich fange auch mal hinten an, nämlich bei den Veröffentlichungen
    habe ich auch zwei Stück im Gepäck, dann schauen wir auf eine Änderung bei Google Recapture,
    die jetzt Handgestenerkennung einführen, ein sehr spannendes Thema.
    Dann hätte ich noch eine Änderung bei Entroffic dabei für den Chatbot Claude,
    der ja auch doch zu meiner Wahrnehmung in meiner Bubble an Beliebtheit gewinnt
    und zunehmend häufiger zum Einsatz kommt.
    Dementsprechend glaube ich, ist es gut, da auch nochmal kurz drauf zu schauen.
    Ja, und ich bin natürlich sehr gespannt, was du zu unserem neuen BFD mitgebracht
    hast, aber wir starten dann, würde ich sagen, erstmal mit den Stuttgarter Impulsen.
    Das klingt ja auch sehr vielversprechend.
    Genau, und zwar haben die Landesdatenschützerinnen und Schützer sich auf einen
    Weg der möglichen Modernisierung der Datenschutzaufsicht verständigt.
    Also im Rahmen der 111. Datenschutzkonferenz vom 16. bis 18.
    Juni in Stuttgart wurden einstimmig die Stuttgarter Impulse zur Modernisierung
    des Datenschutzes beschlossen.
    Ziel der Vorschläge ist es, die Datenschutzaufsicht in Deutschland einheitlicher,
    effizienter und praxisnäher zu gestalten, ohne eben dabei die föderale Struktur
    vollständig aufzugeben.
    Die Vertreter der Aufsichtsbehörden unterstützen dabei die Bundesratsinitiative
    Hamburgs zu einem konkreten Gesetzesentwurf der Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland.
    Sie bringen sich damit also aktiv in die Debatte im Zuge der Reform des Datenschutzes mit ein.
    Im Mittelpunkt der Impulse stand die Frage, wie die Datenschutzaufsicht in Deutschland
    künftig schneller und verbindlicher arbeiten kann.
    Die Aufsichtsbehörden wollen zukünftig bestehende Kompetenzen stärker verzahnen
    und Synergien besser nutzen.
    Zu den wichtigsten Vorschlägen in dem Papier gehören zum einen eine gesetzliche
    Verankerung der Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz,
    verbindliche Minderheitsentscheidungen, um Rechtsunsicherheiten und unterschiedliche
    Bewertungen zu reduzieren,
    eine zentrale Geschäftsstelle der DSK zur Professionalisierung der Zusammenarbeit,
    Außerdem darüber hinaus ein digitales Portal nach dem Prinzip No Wrong Door,
    über das Anfragen unabhängig von Zuständigkeiten eingereicht werden können.
    Dann soll es eine gemeinsame öffentliche Entscheidungsdatenbank geben,
    und ein Einer-für-alle-Prinzip gelten, also bei dem Entscheidungen einer zuständigen
    Behörde bundesweit Wirkung entfalten können, sofern der Sachverhalt einheitlich geregelt ist.
    Außerdem wurde sich darauf verständigt, mehr Orientierungshilfe,
    Dialogformate und praxisnahe Beratung für Unternehmen und Verwaltung bereitzustellen.
    Also damit greifen jetzt ja eben die Aufsichtsbehörden einen zentralen Kritikpunkt
    der vergangenen Jahre auf.
    Unternehmen, Verwaltung, aber auch Forschungseinrichtungen wünschten sich ja
    eben mehr Einheitlichkeit, schnellere Verfahren und auch verlässlichere Leitlinien.
    Also aus meiner Perspektive könnten jetzt natürlich diese Stuttgarter Impulse
    ein wichtiger Schritt sein zu einer Modernisierung der Datenschutzaussicht und
    insbesondere halt dieser, finde ich, vielversprechende Ansatz von mehr Einheitlichkeit
    und besserer Orientierung.
    Zierlich finde ich sehr, sehr positive Punkte, die wir für uns in der Praxis
    halt mitnehmen können. Wie siehst du das, Heiko?
    Also ich glaube, Sie haben sich da schon gute Gedanken gemacht,
    um so ein paar Themenfelder zu adressieren und Lösungen vorzuschlagen,
    was ja grundsätzlich auch begrüßenswert ist.
    Ob das jetzt am Ende reicht und wie sich dann die Bundesregierung entscheiden
    wird, das steht jetzt noch ein Stück weit in den Sternen, aber drücken wir Ihnen
    die Daumen, dass Sie da die richtigen Leute mit erreichen.
    Und vielleicht damit dann auch wird beide Lager und das ist ja in der Wirtschaft
    wie auch bei den Aufsichtsbehörden sehr unterschiedlich gesehen,
    was sozusagen auch dieses föderale Prinzip angeht.
    Um am Ende vielleicht wirklich einen guten Mittelweg zu finden.
    Und damit komme ich zu meiner ersten Meldung. Antrofic hat seine Datenschutzrichtlinie
    aktualisiert und kann für die Nutzung von Claude künftig eine Identitätsprüfung
    mit Ausweisdokumenten verlangen.
    Die Änderungen der Datenschutzrichtlinie sollen am 8. Juli in Kraft treten.
    Und Antrofic hat darin festgelegt, dass das Unternehmen also in bestimmten Fällen
    einen amtlichen Ausweis sowie ein Live-Selfie oder ein kurzes Video verlangen kann.
    Die Identitätsprüfung soll dann über externe Dienstleister entfolgen und nach Angaben von Antrofic,
    soll die Überprüfung dann unter anderem auch möglich sein, wenn zum Beispiel
    ein Konto wegen ungewöhnlicher Nutzung, aber auch möglicher Verstöße gegen Nutzungsbedingungen
    oder andere Auffälligkeiten,
    auftauchen, dann überprüft werden können auf diese Art und Weise.
    Sie haben dazu erklärt, dass das wohl nur ein sehr kleiner Teil der Nutzer betreffen wird.
    Kritiker befürchten jedoch, dass Antrofic mit der neuen Regelung eher den Erwartungen
    der US-Regierung entgegenkommen möchte.
    Hintergrund sind ja verschärfte Vorgaben für den Zugang zu insbesondere sehr
    leistungsfähigen aktuellen KI-Modellen, die jetzt auch zuletzt von der US-Regierung
    ja mit Exportbeschränkungen belegt wurden.
    Trophic hat allerdings in diesem Zusammenhang oder hier in direkten Zusammenhang zurückgewiesen.
    Kritisch gesehen wird, das muss man auch sagen, dass für die Identitätsprüfung
    ein externer Dienstleister eingesetzt wird, der von Palantir-Mitbegründer und
    Trump-Unterstützer Peter Thiel finanziell unterstützt wird.
    Man kann sich jetzt hier seine eigenen Gedanken zu machen. Also wie gesagt,
    das ist jetzt erstmal auffällig.
    Ja, auch nach der bisherigen Datenschutzrichtlinie Konto and Traffic schon personenbezogene
    Daten wie Kontoinformationen, Nutzungsdaten, Chat-Inhalte, Bilder und Geräte,
    Protokolldaten zum Zweck der Verifizierung, Altersverifizierung vor allen Dingen auch verwenden.
    Aber es ist jetzt eine Änderung und schon nachher sollten Nutzer das natürlich,
    berücksichtigen und wissen, dass sie da vielleicht mal nach dem Ausweis gefragt werden könnten.
    Das ist ein starkes Stück.
    Ja, gucken, ob andere da noch nachziehen.
    Der Deutsche Bundestag hat gestern den Freiburger Rechtswissenschaftler Prof.
    Dr. Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
    Informationsfreiheit gewählt.
    Mit 391 Stimmen erhielt er eine deutliche Mehrheit und tritt zum 1. Oktober diesen Jahres.
    Die Nachfolge von Prof. Dr. Luisa Specht-Riemenschneider an,
    die ihr Amt ja aus bekannten grüßengleichlichen Gründen niederlegen wird.
    Hennemann wird für eine Amtszeit von fünf Jahren die Einhaltung des Datenschutzrechts
    beim Bund überwachen, die Bundesregierung und den Gesetzgeber beraten sowie
    die Informationsfreiheit fördern.
    In der Fachwelt gilt Hennemann als Vertreter eines modernen und praxisorientierten
    Datenschutzverständnisses.
    Beobachter gehen also davon aus, dass er den von seiner Vorgängerin eingeschlagenen
    Kurs weitgehend fortsetzen wird.
    Dieser war ja eben geprägt von dem Ziel, Datenschutz nicht nur als Kontrollinstrument,
    sondern eben auch als Wegbereiter für rechtssichere Digitalisierung und Innovation zu verstecken.
    Die Wahl erfolgt zudem in einer Zeit, in der wichtige datenschutzpolitische
    Themen auf der Agenda stehen.
    Dazu zählen unter anderem die ja gerade schon angesprochene Reform der Datenschutzaufsicht,
    aber natürlich auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz,
    internationale Datentransfers sowie die Weiterentwicklung der Datenschutz-Grundverordnung
    auf europäischer Ebene.
    Also auch da aus unserer Sicht finde ich sicherlich zu begrüßen für auch Unternehmen,
    nämlich dass die Wahl ja durchaus für ein Signal der Kontinuität stehen kann,
    und das halt eben zu erwarten ist, dass auch zukünftig Datenschutz eben als
    Grundrecht verstanden wird, gleichzeitig aber stärker auf Rechtsklarheit und
    praktikable Lösungen für digitale Transformation gesetzt wird.
    Ich frage mich ja immer noch, wer die Vorstellungsgespräche dort führt.
    Für so einen Job. Aber gut.
    Hättest du dich beworben?
    Nee, ich habe schon genug zu tun. Also von daher, nee, das Amt,
    glaube ich, müsste ich mir gut überlegen.
    Aber natürlich, ich glaube, es ist ja naheliegend, dass die Bundesregierung
    da auch ein Eigeninteresse hat, dass Datenschutz anders wahrgenommen wird.
    Sie stehen ja selber auch nicht selten in der Kritik.
    Nicht zuletzt ja das Verfahren auch der BFDI, also von Ulrich Kelber ja,
    Vorgänger von Luisa Specht-Riemenschneider, gegen das Bundeskanzleramt, was die Fanpage angeht.
    Und von daher erhofft man sich da vielleicht auch ein bisschen selber von zu
    profitieren, wenn man natürlich dort einen modernen Datenschutzbeauftragten dann gezielt aussucht.
    Genau so ist es und vielleicht um diese Meldung rund zu machen,
    natürlich von unserer Seite aus einen herzlichen Glückwunsch zur Wahl,
    erfolgreichen Wahl und wir freuen uns natürlich darauf und hoffen sehr,
    weil wir hatten ja auch schon einen Bundesbeauftragten bei uns zu Gast, dass,
    Moritz Hennemann sich vielleicht auch anschließt.
    Ja, auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch, alles Gute und genau,
    wir freuen uns dann vielleicht auch mal persönlich hier eine Folge aufzunehmen
    für unsere Zuhörenden. So ist es.
    Damit gehe ich weiter zum nächsten Punkt. Google hat für ReCapture eine Handgestenerkennung
    angekündigt, die möglicherweise biometrische Daten verarbeitet und Webseitenbetreiber
    vor neue Datenschutzfragen stellen könnte.
    Nämlich statt Bilder auszuwählen oder Zeichenfolgen einzugeben,
    sollen Nutzer künftig einfache Handgesten vor ihrer Webcam ausführen.
    Denn gerade diese Erkennung von Bildern und so weiter, Da werden die KI-Chatbots
    wohl auch immer besser drin.
    Deswegen, das neue System wertet dann die Bewegungen und charakteristische Merkmale
    der Hand aus, um menschliche Nutzer von automatisierten Bots zu unterscheiden.
    Die neue Funktion könnte biometrische Daten verarbeiten und damit natürlich
    für Betreiber von Webseiten auch datenschutzrechtlich relevant werden.
    Denn wir hatten ja erst vor kurzem berichtet, dann Google den Recapture-Dienst
    auf die Auftragsverarbeitung umgestellt hat.
    Also von daher auf jeden Fall besteht aus meiner Sicht hier definitiv Handlungsbedarf.
    Wie gesagt, ob es biometrische Daten sind, muss man sich vielleicht noch ein
    bisschen genauer angucken. Auf jeden Fall werden mit der neuen Funktion zusätzlich
    Bilddaten verarbeitet werden.
    Und das hätte auf jeden Fall Auswirkungen auf die Informationspflichten dann
    zumindest für Webseitenbetreiber, weil sie ja durch die Auftragsverarbeitung
    das Konstrukt als solches dann ja verantwortlicher auch für diese Datenverarbeitung werden und sind.
    Wie Google in einem Leitfaden berichtet, soll die Technik also bis zu 21 Koordinaten
    der Hand erkennen können, darunter auch die Position der Fingerknöchel und so
    dann durch diese menschlichen Bewegungen die automatisierten Bots unterscheiden können.
    Google hat die Funktionen entwickelt, um genau diesem Problem,
    dass Bilderrätsel leichter zu lösen sind, von KIs entgegenzuwirken.
    Für die Überprüfung müssen Nutzer auf jeden Fall den Zugriff auf die Kamera
    erlauben. Der Ton soll allerdings nicht aufgezeichnet werden.
    Die Alternativen allerdings, die dann schon vielleicht, weil es natürlich auch
    nicht besonders barrierearm ist, das Alternative sollen weiterhin klassische
    Bild- oder Audio-Challenges dann angeboten werden.
    Unklar ist aber allerdings bislang, ob Webseitenbetreiber die neuen Handgestenerkennungen
    deaktivieren oder irgendwie konfigurieren können.
    Hinzu kommt noch eine kleine Unstimmigkeit,
    die aber datenschutzrechtlich natürlich nicht ganz ohne ist.
    Google hat einerseits erklärt, Bilder oder Videos der Handgesten nur für die
    Dauer der Überprüfung zu verwenden und anschließend automatisch zu löschen.
    Gleichzeitig hat das Unternehmen aber darauf hingewiesen, dass dabei erhobene
    Daten nach den allgemeinen Datenschutzerklärungen von Google verarbeitet und gespeichert werden.
    Also welche Daten jetzt das im Einzelnen betrifft und welche Folgen sich daraus
    dann für die Webseitenbetreiber ergeben, habe ich in der Kürze der Zeit zumindest
    jetzt noch nicht rausfinden können und bleibt also erstmal noch offen.
    Wir verlinken auf jeden Fall das Dokument von Google, was es dazu veröffentlicht hat,
    auch in den Shownotes und ich würde jedem Datenschutzer oder jedem Unternehmen,
    was Google ReCapture einsetzt, auf jeden Fall empfehlen, sich das nochmal im
    Genauen anzugucken und auf jeden Fall dann,
    die Datenschutzhinweise zumindest die auf jeden Fall zu aktualisieren.
    Wirklich super spannend, finde ich.
    Diese zugesetzliche Funktion.
    Ja, und wie gesagt, wenn man jetzt mal überlegt, so ein klassischer Fingerabdruckscanner,
    der erfasst, glaube ich, 14 bis 16 Datenpunkte von einem Fingerabdruck.
    Also weniger als jetzt die 21 Koordinaten der Hand.
    Von daher wird es mich schwer wundern, wenn man nicht am Ende zu dem Ergebnis
    kommen müsste, dass diese 21 Koordinaten auch als biometrische Daten gelten.
    Aber wie gesagt, dafür ist die Informationslage dann doch noch ein bisschen
    dünn, um das jetzt abschließend zu bewerten.
    Aber dann, am Ende muss man ja auch dazu sagen, Recapture ist schon festgestellt
    ja kein technisch erforderlicher Dienst.
    Also von daher ist es sowieso schwierig, auch die Cookies, die der ja setzt,
    im Rahmen der technisch erforderlichen unterzubringen.
    Von daher wird man ohnehin um eine Einwiederung nicht zurückkommen.
    Aber ich finde, es ist halt trotzdem nochmal natürlich eine andere Nummer,
    wenn ich halt eine Einwilligung für biometrische Datenverarbeitungen erheben
    möchte, er verlangen möchte.
    Genau, und wir sind ja eben auch beim Stichpunkt Transparenz.
    Also, wie will ich ausreichend darüber informieren, wenn einem diese Informationen
    gar nicht erst vorliegen?
    Das Einzige, was helfen könnte, da fällt mir jetzt gerade ein,
    ich glaube, der Neuen spricht ja davon, dass es nur landbiometrische Daten sind,
    wenn sie zur Identifizierung des Betroffenen, glaube ich, genutzt werden.
    Und von daher muss man natürlich das auch nochmal gucken, ist es dann am Ende
    wirklich eine Identifizierung oder nicht. Das hängt natürlich auch wieder davon
    ab, welche Daten Google wirklich speichert.
    Ich finde es auf jeden Fall ein spannendes Thema, was auf jeden Fall einen zweiten
    Blick lohnt. Wie gesagt, war jetzt für mich heute Morgen auch neu.
    Ich konnte es noch nicht in aller Tiefe durchdenken.
    Komme ich zu meiner letzten richtigen Meldung für heute. Und zwar,
    der ETSA startet eine Meldestelle für unhaltliche DSGVO-Auslegung.
    Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 24. Juni ein neues Kontaktformular
    für Interessengruppen veröffentlicht.
    Ziel ist es, mögliche Unterschiede bei der Auslegung der Datenschutzgrundverordnung
    innerhalb Europas zu erkennen.
    Unternehmen, Verbände und andere Stakeholder können künftig melden,
    wenn sie feststellen, dass Datenschutzaufsichtsbehörden in verschiedenen Mitgliedstaaten
    dieselben datenschutzrechtlichen Fragestellungen unterschiedlich bewerten
    oder nationale Auffassungen von der Position des ETSA abweichen.
    Mit dieser Initiative setzt der ETSA einen weiteren Baustein seiner Helsinki-Erklärung um.
    Ziel ist es ja, die Anwendung der DSGVO europaweit einheitlicher zu gestalten
    und den Dialog mit Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft zu stärken.
    Wichtig dabei ist, das neue Formular ist kein Beschwerdeverfahren und ersetzt
    auch eben keine aufsichtsbehördlichen Verfahren.
    Der ETSA wird auf einzelne Meldungen wohl auch nicht antworten.
    Stattdessen werden die eingegangenen Hinweise regelmäßig ausgewertet und auf
    Ebene der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden diskutiert.
    So sollen Bereiche identifiziert werden, in denen eine einheitlichere Auslegung
    der zusätzlichen Leitlinien erforderlich ist.
    Also gerade für international Tätige, Verantwortliche könnte dies ein wichtiger Schritt sein.
    Nicht nur für Verantwortliche, für alle. Unterschiedliche Bewertungen durch
    nationale Aufsichtsbehörden gehören ja eben seit Jahren zu den größten Herausforderungen
    bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung.
    Finde ich persönlich auf den ersten Blick, fand ich super cool,
    dass es da diese Meldestelle gibt.
    Etwas schade ist es natürlich, dass es halt weder eine Rückmeldung gibt.
    Also wäre auch ein ganz guter Hinweis zu sagen, nee, sehen wir anders, war nicht so.
    Genauso wie, ich hätte mir ja nochmal versprochen davon, vielleicht so eine
    Übersicht zu haben, was denn schon gemeldet worden ist.
    Das ist vielleicht noch nicht so, aber ich bin auf jeden Fall gespannt,
    ob da wirklich was bei rauskommt.
    Ja, eine Übersicht ist ja auf jeden Fall hilfreich. Ich habe gerade überlegt,
    ist es eigentlich, also jetzt hat es ein bisschen den Charakter von Petzen.
    Wie damals bei Corona.
    Genau. Ich darf es nicht, aber mein Wettbewerber in einem anderen Land,
    der darf es. Deswegen melde ich das mal.
    Auf der anderen Seite ist es, also ich meine, es ist halt, ich bin da ja,
    wie soll ich sagen, es hat ja auch Vorteile, wenn Aufsichtsbehörden nicht einheitlich entscheiden.
    Man kann natürlich immer davon ausgehen, wenn irgendwo eine Aufsichtsbehörde
    etwas für zulässig befunden hat, dann hat man gute Chancen, dass man sich dann
    natürlich immer darauf berufen kann.
    Im Sinne von auch, dass es da zumindest mal kein Bußgeld für geben kann.
    Aber auf der anderen Seite ist natürlich auch ein bisschen die Gefahr,
    dass dadurch dann im Zweifelsfall das alles ein bisschen strenger wird.
    Weil das sehen wir ja auch bei manchen Berichten aus dem ETSA,
    dass schon andere Länder, Datenschutzbeauftragte aus anderen Ländern,
    viele Dinge noch sehr viel strenger sehen, als wir das hier tun.
    Und dann wird es natürlich schwierig, wenn die sich immer durchsetzen und die
    etwas liberaleren am Ende nie.
    Deswegen, naja, wir werden sehen, was es in der Praxis am Ende für uns bringt.
    So, du hast jetzt gesagt, das war deine letzte richtige Meldung.
    Ich glaube, die anderen Meldungen noch kommen, das ist nicht falsch,
    sondern wir kommen jetzt zur Rubrik Veröffentlichungen und Veranstaltungen.
    Und da habe ich auch noch was vom Europäischen Datenschutzausschuss,
    dem ETSA oder EDPB, je nachdem, ob man die englische oder deutsche Abkürzung nimmt.
    Der Europäische Datenschutzausschuss hat nämlich seine Zusammenfassung wichtiger
    One-Stop-Shop-Entscheidungen zu den betroffenen Rechten auf Widerspruch und
    Löschung überarbeitet.
    Also hier haben wir sozusagen diese Rückmeldung dann auch aus dem ETSA,
    wo inhaltliche Bewertungen dann auch stattgefunden haben im Rahmen des One-Stop-Shops.
    Die Übersicht enthält typische Verstöße, ergriffene Maßnahmen und Analysen zu
    den internen Abläufen der betroffenen Stellen.
    Und die Beispiele betreffen unter anderem den Widerspruch gegen Direktwerbung
    sowie Anträge auf die Löschung von Nutzerkonten oder auch Online-Profilen.
    Die Fallsammlung soll einen Überblick über die gemeinsame Entscheidungspraxis
    des ETSAs und der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden geben und damit
    natürlich sowohl für Datenschutzbehörden als auch Unternehmen für die Orientierung hilfreich sein.
    Und das Register ergänzt sozusagen das öffentliche EDPB-Register und soll damit
    diese typischen Fallkonstellationen und wiederkehrende Anforderungen.
    Insbesondere in der Umsetzung der betroffenen Rechte, verständlich zusammenfassen.
    Ich glaube, ich kannte die bisher noch nicht, diese Datenbank oder diese Übersicht.
    Ich glaube, könnte aber nochmal eine ganz gute Quelle sein für bestimmte Fragestellungen.
    Deswegen auf jeden Fall, glaube ich, ein Blick wert.
    So ist es und ich habe ja auch noch eine weitere Veröffentlichung mitgebracht und zwar
    kommt die vom BSI, denn zum Beginn der Ferienzeit erinnert das BSI Reisende
    daran, auch in der schönsten Zeit des Jahres Sicherheitsthemen nicht ganz auszublenden.
    Über eine extra Webseite gibt das BSI-Hinweise und konkrete Handlungsempfehlungen
    für die digitale Sicherheit vor, während und auch nach der Reise.
    Kleiner Blick, was findet man da drin? So natürlich diese Klassiker,
    dass man nur auf vertrauenswürdigen Portalen buchen sollte, aber natürlich auch
    möglichst öffentliche WLANs und USB-Ladestationen meiden soll oder VPN benutzen soll.
    So was in der Richtung, vielleicht ein kleines Einmaleins für den Datenschützer,
    aber vielleicht auch manchmal für das private Umfeld nicht ganz uninteressant,
    wenn man da was schön aufbereitetes weitergeben kann.
    Deshalb das für euch auch an dieser Stelle.
    Genau, gerne weitergeben diese Info im Bekannten- und Freundeskreis.
    Ich glaube, da tut man Gutes mit.
    Ja, damit zur letzten Meldung. Die Berlin Group veröffentlicht ein neues Arbeitspapier
    zum Datenschutz bei Extended Reality.
    Die Berlin Group oder Berlin Gruppe, weiß nicht, wie man es am besten ausspricht,
    ist eine internationale Arbeitsgruppe von Datenschutzaufsichtsbehörden und,
    ja auch Experte und Experten für Datenschutz und Technologie und das Papier
    soll also Empfehlungen sowohl für die Politik, aber natürlich auch für Entwickler
    geben, um Grundrechte besser zu schützen. Vielen Dank.
    Extended Reality, du hast es vorher nochmal nachgeguckt, Laura,
    das umfasst so alles quasi, was Reality angeht, also Augmented Reality und Virtual
    Reality und ich glaube es gab noch ein drittes.
    Ja, ich komme jetzt auch nicht mehr drauf.
    Genau, das gehört alles dazu. Die weisen in diesem Arbeitspapier nochmal darauf
    hin, dass es natürlich Risiken bei umfangreicher Datenerhebung gibt.
    Auch die Überwachung von Nutzenden natürlich, aber vor allen Dingen dann auch
    die Umgebung. Also das heißt, hier sind auch durchaus ja unbeteiligte Personen
    gegebenenfalls dann mit erfasst von Kameras und damit auch wieder Kinder und
    Jugendliche spielen natürlich eine Rolle.
    Also von daher, man versucht mit diesem Papier dazu beizutragen,
    Datenschutzanforderungen bereits bei der Entwicklung und beim Einsatz dieser
    Extended Reality Anwendungen zu berücksichtigen.
    Wie gesagt, es geht hier um die technischen Einsätze, die Real Reality,
    also das, was wir mit unserem Auge erfassen, glaube ich, behandeln Sie nicht da drin.
    Real Reality.
    Real, real. Die, ja, vielleicht analoge Reality, würde ich mal sagen. Die ist nicht mit dabei.
    Okay, kommt mit dir Zeit.
    Genau, es wird Zeit, es ist warm. Die Gedanken lassen sich schwerer einfangen.
    In diesem Sinne. Vielen, vielen Dank, liebe Laura.
    Danke auch.
    Und euch hoffentlich baldige Abkühlung. Wer es ähnlich warm hat wie wir und
    ansonsten ein schönes Wochenende. Bleibt uns gewogen und auf bald.
    Bis bald.