


„Bezahlen Sie mit Ihrem guten Namen?“ – Dieser Werbeslogan galt ursprünglich im übertragenen Sinne, ist aber mittlerweile wortwörtliche Realität. Die Währung „meine Daten“ können Verbraucher immer häufiger als Zahlungsmittel einsetzen, um digitale Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben. Seit dem 01.01.2022 regelt der §327 BGB die Spielregeln dazu. Ob die Norm tatsächlich alles transparent definiert und ob diese eine eigene Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Daten darstellt, erfahren Sie in unserer Expertendiskussion! Sie wollen keine Themenfolge mehr verpassen? Hier geht es zur direkten Übersicht aller bisherigen Themenfolgen: https://migosens.de/datenschutz-podcast-themenfolgen/ Kommentieren Sie diese Folge und geben Sie uns Feedback gerne auf der Episodenseite: https://migosens.de/bezahlen-mit-daten-der-neue-§-327-bgb/ Weitere Infos, Blog und Newsletter finden Sie unter: https://migosens.de/newsroom/
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