Was ist in der KW10 in der Datenschutzwelt passiert, was ist für Datenschutzbeauftragte interessant? Wir geben einen kurzen Überblick der aktuellen Themen:
- Neue Themenfolge „Bußgelder und Schadensersatz – Tim Wybitul im Datenschutz Talk“ jetzt verfügbar
- Kein Automatismus zwischen Datenschutzverstoß und immateriellem Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO
- Gesetzlichen Bestimmungen zur Speicherung von Verbindungsdaten sind unverhältnismäßig
- Verfassungsgerichtshof Frankreich, Urteil vom 25 Februar 2022 – Décision n° 2021-976/977 QPC
- Datenschützer sehen den Einsatz von Palantir als umstritten
- Italienische Staatsanwaltschaft verhängt Geldstrafe von 20 Millionen Euro gegen Clearview AI
- Klage gegen Metro von São Paulo (Brasilien) wegen Einsatz von Gesichtserkennungssoftware
- Nym soll den Online-Datenschutz optimieren
- Ungebetener Beifahrer an Board
- Laut Zeotap Studie ist Verbrauchern der Datenschutz immer wichtiger
- Aufgaben und Aufwände eines DSB immer umfangreicher
- 22. Plenarsitzung des EDPB
- Aufsichtsbehörde Sachsen veröffentlicht FAQ zu einrichtungsbezogener Impfpflicht im Gesundheitsbereich
- BfDI veröffentlicht FAQ zu einem Datenschutzverstoß der Telematik-Infrastruktur
- LfDI Baden Württemberg veröffentlicht FAQ zu Cookies und Tracking
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Hallo Ihr super Moderatoren,
Eure Podcasts sins wirklich klasse und für mich als „kleinen“ einzelkämpfenden DSB ohne juristischen Background ein prima Ersatz für fehlenden Kollegen Austausch.
Zum Thema „Einsatz von Palantir“ hat sich mir sofort die Frage aufgedrängt, warum die eine Landesbehörde (Polizei) nicht wie es sich gehört vorab per DSFA (aus meiner Sicht führ bei dieser Anwendung kein Weg daran vorbei) die quasi Genehmigung bei der anderen Landesbehörde (Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz) einholt, dieses System betreiben zu können/dürfen.
Das sieht mal wieder so aus, dass Behörden zwar Gesetze erlassen, sich aber nicht daran halten.
Beste Grüße
FT
Erstmal vielen Dank für das sehr schöne Feedback, Frank! Es freut uns zu hören, wenn wir unser Ziel erreichen und praktische Unterstützung im Alltag liefern können.
Zur Frage: Ich musste erstmal überlegen, nach welchen Voraussetzungen (Art. 67 BDSG oder Art. 35 DSGVO) die DSFA überhaupt durchgeführt werden müssten (oder wurde). Da das LKA Bayern als Verantwortlicher sich nach dem BayDSG richten muss, kommt wohl tatsächlich Art 35/36 DSGVO mit leichten Einschränkungen zur Anwendung. Daher ist die Frage sehr berechtigt. Ich kann daher auch nur mutmaßen, dass bei der internen DSFA keine verbleibenden hohen Risiken für den Betroffenen gab oder man der Auffassung ist, dass – weil lt. Pressemeldung keine neuen Daten erhoben werden – man unter die Ausnahmen nach Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 BAyDSG fällt.
Beste Grüße
Heiko