Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz
In der heutigen datenschutzrechtlichen Landschaft stehen Organisationen vor komplexen Herausforderungen, insbesondere im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Festlegung der Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die interne Meldestelle erfordert eine sorgfältige Abwägung der im Gesetz definierten Aufgaben sowie der zusätzlichen Aufgaben, die die Meldestelle übernehmen soll. Dabei ist das Vertraulichkeitsgebot des Hinweisgeberschutzgesetzes von entscheidender Bedeutung und kann gegebenenfalls Teile der Transparenzvorschriften der DSGVO außer Kraft setzen. Bei der Beauftragung eines Dienstleisters für die interne Meldestelle sind die datenschutzrechtlichen Aspekte noch nicht abschließend geklärt. In jedem Fall ist es ratsam, eine entsprechende Vereinbarung gemäß Artikel 26 oder Artikel 28 der DSGVO abzuschließen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen erfolgt.