Im Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es Hinweisgeber besser zu schützen und so Gesetzesverstöße durch Unternehmen zu verhindern, aufzuklären und zu beseitigen. In dieser Folge sprechen Markus Zechel und David Schmidt über die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz und damit verbundene datenschutzrechtliche Fragen.
Behandelt werden u.a.:
- Hintergrund und Gegenstand des Hinweisgeberschutzgesetz
- Wer ist Hinweisgeber?
- Anonyme Meldungen
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Ausgestaltung und Aufgaben der internen Meldestelle
- Aufbewahrungsfristen
- Beauftragung von Dienstleistern
- Vertraulichkeits- vs. Transparenzgebot
- technische und organisatorische Maßnahmen
- Erforderlichkeit einer DSFA
Stellungnahme der Europäischen Kommission: https://www.cmshs-bloggt.de/wp-content/uploads/2021/08/Stellungname_3939215.pdf
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Folge hier kommentieren: https://migosens.de/Hinweisgeberschutz und Datenschutz – was ist in der Praxis zu berücksichtigen
#TeamDatenschutz #TeamInfoSec #DSTalk
Hallo, vielen Dank für diese wieder einmal sehr informative Folge. Leider kann ich in den Shownotes die versprochene Stellungnahme der Europäischen Kommission (erwähnt zu EWG 54) nicht finden. Können Sie das bitte nachholen, da ich auch auf der Seite der Kommission nicht fündig geworden bin?
Hallo Tanja,
danke für den Hinweis. Wir haben den Link zur Stellungnahme in den Shownotes ergänzt.
Viele Grüße
Ihre Redaktion
Oh ja, bitte den Link zum Papier noch in die Shownotes – die Antwort der Kommission ist sicher sehr lesenswert!